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Beschäftigungspolitik

Thomas Ragni


Erstveröffentlicht: December 2020

Beschäftigungspolitik ist jener Teil der Wirtschaftspolitik, der auf die Maximierung der Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zielt. Sie kann verschiedenartig ausgestaltet werden, vom direkten staatlichen Eingriff zugunsten der Schaffung von Arbeitsplätzen (keynesianischer Ansatz) bis hin zur Schaffung günstiger Bedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Marktteilnehmer selbst (supply-side economics). In der Schweiz bezeichnet die Beschäftigungspolitik damit zugleich das implizite Oberziel jener bürgerlichen Gesellschaftspolitik, die die gesellschaftliche Integration auf eine für die kapitalistische Wirtschaft möglichst systemkompatible Weise bewerkstelligen soll.

Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, wo in der zweiten Nachkriegszeit keynesianische Ansätze Fuss fassen konnten, plädiert die vorherrschende wirtschaftsliberale Überzeugung der mitte-rechts verankerten, bürgerlichen Parteien dafür, dass die Schweiz dann die beste Beschäftigungspolitik betreibe, wenn sie alle Massnahmen möglichst konsequent vermeidet, die eine direkt beschäftigungsfördernde Zielausrichtung haben. Massnahmen, wie sie aus der (neo-)keynesianischen Schule bekannt sind, die direkt auf den Zuwachs der erwerbswirtschaftliche Beschäftigung oder die Abmilderung eines Abbaus ausgerichtet sind, werden im Mainstream der Ökonomik als ein zwar gut gemeintes, aber nai­ves Streben der Arbeitsplatzschaffung und -erhaltung taxiert. Weil ein solcher Dirigismus nur zu Struktur­erhaltung führe, wird es als kontraproduktiv erachtet. Vom Mainstream verpönt, zählen ihm gegenüber dafür folgende Grund­annahmen: keine direkte Beschäftigungspolitik durch einen Ausbau des Service public, keine Verstaatlichung bei drohenden Konkursen von grossen privatrechtlichen Publikumsgesellschaften, keine Subventionen im Zeichen einer aktiven Industrie- bzw. Branchenpolitik, kein Zollschutz und keine Handelsschranken (ausser für die Landwirtschaft), am Arbeitsmarkt kein Kündigungsschutz und kein Mindestlohn, in der Konjunkturpolitik ausserhalb der engen Grenzen der sogenannten Schuldenbremse keine diskretionäre Staatsverschuldung. Eine gewisse Inkonsequenz stellt die praktisch einhellige Befürwortung der Kurzarbeit durch die Branchenverbände und die Gewerkschaften dar, obwohl Evaluationsstudien wiederholt gezeigt haben, dass dieses Instrument fast nur zu Mitnahmeeffekten führt, d. h. ohnehin geplanter Arbeitsplatzabbau höchstens etwas verzögert und sonst kaum Wirkung hat.

Sämtliche wirtschaftspolitische Massnahmen, die auf eine direkte Beeinflussung der Beschäftigungszahlen abzielen, stossen bei den bürgerlichen Parteien aufgrund ihres (ordo-)liberalen Glaubensbekenntnisses auf grundsätzlichen Widerstand. Doch dessen ungeachtet ist das implizite Ziel der Beschäftigungspolitik von einem sehr breiten gesellschaftlichen Grundkonsens getragen, der von sehr weit links bis ganz nach rechts reicht. Das politische Ziel des Erhalts einer möglichst hohen Erwerbs­beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen im erwerbsfähigen Alter (aktuell zwischen 18 und 65 Jahre) am kapitalistischen Arbeitsmarkt wird darum öffentlich kaum zur Diskussion gestellt. Es ist so selbstverständlich, dass seine Legitimitätsbedürftigkeit noch gar nie zu Bewusstsein gekommen ist. Fast schon trivial tönt es deshalb, wenn es als ein politisches Ziel überhaupt einmal explizit erwähnt wird. Im vom Bundesrat verabschiedeten Bericht 2012–2015 werden die sechs Handlungsfelder der Wachstumspolitik explizit genannt. Der dritte Punkt heisst, die Wahrung einer hohen Erwerbsbeteiligung sei das Ziel der Arbeitsmarktpolitik. Obwohl nur dieser dritte Punkt das indirekt anzustrebende Ziel einer Beschäftigungspolitik erwähnt, haben doch sämtliche sechs Punkte der Wachstumspolitik den impliziten Endzweck, more and better jobs zu schaffen. In der Tat nimmt die Schweiz eine internationale Spitzenstellung bei der Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ein und verzeichnet seit Ende den 1990er Jahren eine stetige kräftige Zunahme sowohl von Grenzgängern und Grenzgängerinnen als auch der Nettoeinwanderung.

Diese Art der indirekten Beschäftigungspolitik soll durch die direkt angestrebte Stärkung aller Unternehmenswachstumsfaktoren realisiert werden. Der Staat soll deshalb beeinflussen, weil man sich erhofft, dass expandierende Unternehmen die im Strukturwandel wegfallenden Stellen durch neue Arbeitsplätze überkompensieren. Im Einklang mit der darauf fokussierten Wachstumspolitik (supply side economics) hat der Staat mit dem Steuersubstrat auf effiziente Weise die sogenannten öffentlichen Güter zu finanzieren und wenn immer möglich nicht auch noch durch seinen Service public selber zur Verfügung zu stellen, um für die Privatwirtschaft sogenannte attraktive Rah­menbedingungen bereitzustellen: (1) Die Finan­zierungslasten, die aus den Staatsaktivitäten entstehen, sollen für den Unternehmenssektor auf ein Minimum gedrückt werden, indem der Sozialstaat möglichst klein gehalten und vor allem die Lohn- und nicht die Gewinneinkommen besteuert werden. Und die Lohneinkommen sind möglichst nicht progressiv, sondern nur proportional zu besteuern, um die Anreize zur Erwerbsarbeit nicht ungebührlich abzuschwächen; (2) Korruptionsfreie Rechtssicherheit soll die Eigentumsrechte auf materielle und intellektuelle Güter gewährleisten; (3) Der Staat soll zuverlässige und moderne Infrastrukturen finanzieren; (4) Das scheinbar ausserhalb des ökonomischen Systems stehende öffentlich finanzierte, aber möglichst nicht staatlich bereitgestellte Erziehungswesen soll für einen beflissenen und leistungswilligen Nachwuchs sorgen; (5) Die Hauptfunktion des möglichst nur staatlich finanzierten Bildungswesens ist es, auch den benötigten leistungsfähigen Nachwuchs heranzuziehen; (6) Nebst konventioneller Standortpromotion und Exportförderung soll die staatliche Förderung von Forschung und Innovation die technologische Führerschaft am Produktionsstandort Schweiz sicherstellen (z. B. über die Finanzierung der technischen Hochschulen, die in Public-Private-Partnerships den Technologietransfers gewährleisten sollen, oder via Anschubfinanzierung von Start-up-Unternehmen). Die vom Bund gestützte Förderagentur Innosuisse hat zudem einen Subventionstopf zur Verfügung, welcher der Bundesrat flexibel ausschöpfen kann. Er wird fallweise inoffiziell auch für nachfrageorientierte Konjunkturpolitik verwendet (zuletzt im Nachgang der Finanzkrise von 2008/2009 geschehen).

In der Schweiz ist explizite Wachstums­politik daher implizite Beschäftigungspolitik. Diese wird als einzige Art der Sozialpolitik dargestellt, die mit dem kapitalistischen Imperativ der Maximierung des Wirtschaftswachstums kompatibel ist. Die übergeordnete Umwelt­bedingung, in welchem sich Wachstumspolitik erfolgreich realisieren muss, ist der globale Standortwettbewerb. Er wird als ein darwinistisches Faktum der Natur wahrgenommen, der darum im Kern nicht zu gestalten und darum sinnvoll auch gar nicht zu debattieren ist. Man kann sich nur daran anpassen oder muss untergehen.

Im internationalen und europäischen Vergleich hat die Schweiz in der näheren Zukunft ein anders gelagertes Problem zu lösen: Während die meisten anderen Länder spätestens seit Ausbruch der Finanzkrise 2007/2008 von einer anhaltend hohen Jugendarbeitslosigkeit, einer steigenden Quote prekärer Beschäftigungsverhältnisse, einer allgemeinen Ausbreitung des Tieflohnbereichs sowie einer steigender Staatsverschuldung gepeinigt werden, sorgt sich die Schweiz um eine noch bessere Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials sowie um eine noch effizientere öffentliche Arbeitsvermittlung, damit es gelingt, die Masseneinwanderung auf eine solche Art zu dämpfen, dass die Bilateralen Verträge I und II mit der EU nicht gekündigt werden müssen.

Literaturhinweise

Bundesrat (2012). Wachstumspolitik 2012 bis 2015: Bericht des Bundesrats. Bern: Schweizerische Eidgenossenschaft.

Organisation for Economic Co-operation and Development (Ed.) (2003). OECD Employment Outlook 2003: towards more and better jobs. Paris: OECD Publishing.

Zimmerli, W., Malaguerra, C., Künzli, R. & Fischer, M. (2009). Zukunft Bildung Schweiz: Anforderungen an das schweizerische Bildungssystem 2030. Bern: Akademien der Wissenschaften Schweiz.

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