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Einwanderung

Marina Richter


Erstveröffentlicht: December 2020

Einwanderung stellt als Gegenstück zur Auswanderung eine Bevölkerungsbewegung über internationale Grenzen hinweg dar. Wanderungen im Landesinnern werden dagegen als Binnenwanderungen bezeichnet. Dabei ist der Grund und Zweck der Wanderung, ob sie freiwillig oder unfreiwillig begangen wurde und welchen rechtlichen Status die Person hat nicht von Bedeutung. Bis vor kurzem ging die Internationale Organisation für Migration (IOM) in ihrer Definition zusätzlich von einem dauerhaften Wohnsitzwechsel von mindestens 12 Monaten aus. Angesichts temporärer, zirkulärer und transnationaler Migrationsformen, nimmt die aktuelle Formulierung jedoch die Dauer des Aufenthalts von der Definition aus. Derzeit verfügt ein Viertel der Schweizer Bevölkerung nicht über einen Schweizer Pass, eine geringe Anzahl davon sind Flüchtlinge.

Die Schweiz hatte lange eine Tradition als Auswanderungsland. Insbesondere in der Mitte des 19. Jh. wanderten viele arme Bauernfamilien nach Nord- und Südamerika aus, um dort eine neue Existenz zu gründen. Zeitgleich kamen im Zuge der Industrialisierung Deutsche aus akademischen und Handwerksberufen sowie italienische Arbeiterinnen und Arbeiter in die Schweiz. Nach 1848 erlebte die Schweiz eine Phase der Öffnung, welche 1910 zu einem Anteil ausländischer Personen von 14,7 % führte. Der Anstieg des Ausländeranteils schürte Ängste in der Bevölkerung und brachte die Frage der Überfremdung zum ersten Mal in dieser Form aufs Tapet. Der erste Weltkrieg setzte der Politik liberaler Einwanderung ein Ende. In der Zwischenkriegszeit wurde 1931 mit dem Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) zum ersten Mal die Einwanderung, die Niederlassung und der Zugang zum Arbeitsmarkt für Ausländerinnen und Ausländer geregelt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg erlebte die Schweiz eine Phase der wirtschaftlichen Blüte, welche zu einem Mangel an Arbeitskräften führte. Entsprechend wurde der Arbeitsmarkt geöffnet und das sogenannte «Gastarbeiter-Regime» eingeführt. Dabei entspricht die männliche Form dem damaligen Sprachgebrauch, aber auch der Vorstellung, dass der Mann migrierte und Frau und Familie nachzog, was nur zum Teil der Realität entsprach. Die Gastarbeiter, deren Herkunft neben Italien auch Spanien und später Portugal umfasste, wurden als temporäre Arbeitskräfte betrachtet. Ihr Aufenthalt war oft auf eine Saison oder auf wenige Jahre beschränkt und sie dienten als billige Arbeitskräfte und Konjunkturpuffer. Auch die Lebensbedingungen waren in den von den rekrutierenden Firmen zur Verfügung gestellten Baracken oft prekär und von Gesetzes wegen war ihnen der Familiennachzug untersagt. Typischerweise arbeiteten sie im Bau, der Hotellerie, in Fabriken und in der Landwirtschaft.

In den 1960er Jahren wurde die Fremdenfrage wieder aktuell. Die Schwarzenbach-Initiative war nur die berühmteste einer Reihe von Abstimmungen, mit der man die Überfremdung bekämpfen wollte. Die Initiative wurde 1970 zwar vom Volk abgelehnt, doch zeigt sie deutlich, wie Überfremdungsängste die Debatten dominierten. Entsprechend führte der Bundesrat eine jährliche Kontingentierung ein. Die Funktion der Gastarbeiter als Konjunkturpuffer zeigte sich sodann deutlich mit der Ölkrise 1973/1974. Vielen wurde die Erneuerung ihrer Bewilligung verweigert und sie mussten in ihre Heimat zurückkehren. Dies führte zu einem ersten Rückgang der Eingewanderten seit 1940. Die «exportierte» Arbeitslosigkeit führte allerdings auch zu einem Rückgang des Konsums, was man unterschätzt hatte. Als sich Mitte der 1980er Jahre die Wirtschaft wieder erholte, setze eine neue Migrationswelle ein, welche bis heute zu einer zunehmenden Anzahl eingewanderter Personen führt. Zu den Herkunftsländern der einwandernden Arbeitskräfte und «Saisonniers» kamen jetzt das ehemalige Jugoslawien und Portugal hinzu. Die Krise auf dem Balkan aber auch andere politische Konflikte führten zu einer Zunahme von Personen, welche nicht aus wirtschaftlichen, sondern aus humanitären Gründen Zugang erhielten.

Im Jahr 2002 nahm die Einwanderungs­politik der Schweiz nochmals eine neue Wende. Im Zuge der bilateralen Abkommen mit der EU, welche die Personenfreizügigkeit für EU-Bürger und Bürgerinnen beinhalteten, führte die Schweiz das Zwei-Kreise-Modell ein. Personen aus der EU/EFTA haben freien Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt und mit dem Nachweis eines Arbeitsvertrags auch Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung. Die Zuwanderung aus den EU/EFTA-Ländern hat seither deutlich zuge­nommen und zeichnet sich durch einen hohen Anteil an Hochqualifizierten aus den nörd­lichen Ländern, insbesondere Deutschland, aus, während aus den südlichen Ländern mehr Personen mit mittlerer und niedriger Quali­fi­kation einwandern. Für Personen von aus­serhalb der EU beschränkt sich der Zugang auf hochqualifizierte Arbeitskräfte sowie auf den Familiennachzug oder auf Flüchtlinge. Durch die Diversifizierung der Einwanderung arbeiten Migrantinnen und Migranten in der Schweiz heute auf unterschiedlichen Qualifikationsstufen und in den unterschiedlichsten Branchen. Ein gutes Beispiel ist das Gesundheitswesen, wo auf allen Stufen, vom Pfleger bis zur Ärztin Eingewanderte zu finden sind.

Im Vergleich zu anderen Ländern, wie beispielsweise der USA, welche sich durch eine lange Tradition der Einwanderung auszeichnen oder Grossbritannien, wo die Kolonialvergangenheit auch die Einwanderung mitprägt, stammte die Schweizer Migrationsbevölkerung lange aus den umliegenden europäischen Ländern. Erst in den letzten Jahren hat sich das Bild diversifiziert. Hinzu kommt, dass Einwanderung im Rahmen der Gastarbeiterpolitik als temporär galt und dadurch Fragen der Integration erst relativ spät diskutiert wurden. Weiter zeichnet sich die Schweiz durch eine restriktive Einbürgerungspolitik aus. Einbürgerung wird als Belohnung und nicht als Grundlage für eine erfolgreiche Integration gesehen. Hinzu kommt, dass in der Schweiz das Bürgerrecht aufgrund des Bürgerrechts der Eltern vergeben wird (ius sanguinis) und nicht qua Geburt auf Schweizer Boden (ius soli).

Derzeit befindet sich die Schweizer Migrationspolitik in einer schwierigen Situation. Nach der angenommenen Abstimmung zur Massen­einwanderungsinitiative vom 9. Februar 2014 stehen die bilateralen Abkommen mit der EU und insbesondere die Personenfreizügigkeit zur Diskussion. Dabei steckt die Schweiz wie viele europäische Länder in einem Spannungsfeld. Einerseits bestehen in der Bevölkerung Ängste vor einer als übermässig empfundenen Einwanderung, welche sich insbesondere in einer Angst vor einer sogenannten «Islamisierung» äussert. Diese Ängste werden von populistischen Politikerinnen und Politikern und Parteien erfolgreich geschürt. Andererseits fehlt es auf dem Arbeitsmarkt in Branchen wie der Informatik oder der Pflege an Arbeitskräften. Diese können zumindest kurzfristig nur aus dem Ausland rekrutiert werden. Aber auch im Tieflohnsegment können viele Arbeitsplätze nur mit Eingewanderten besetzt werden.

Migrationspolitik wurde lange vor allem als Arbeitsmarktpolitik betrieben. Mittlerweile ist Migration in verschiedenen Bereichen der Sozialpolitik verankert und geht weit über die Bestimmungen, wie sie im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) von 2018 festgehalten sind, hinaus. Themen sind u. a. die Chancengleichheit in der Bildung und Ausbildung oder Fragen der institutionellen Diskriminierung. Die Einwanderungsgesellschaft stellt neue Anforderungen an öffentliche Institutionen, indem bspw. in Spitälern Übersetzungsdienste angeboten werden. Spezifisch an Eingewanderte richtet sich die explizite Integrations­politik, welche mit Kursen, aber auch bindenden Vereinbarungen die Integration von Zugewanderten unterstützen soll. Gleichzeitig besteht dabei die Gefahr, Migration mit sozioökonomischen Faktoren wie Bildungsferne und geringen ökonomischen Ressourcen gleichzusetzen.

Literaturhinweise

Passagen (Hrsg.) (2017). Vielfältig alltäglich: Migration und Geschlecht in der Schweiz. Zürich: Seismo.

Piguet, E. (2013). L’immigration en Suisse: soixante ans d’entrouverture (3e éd. entièrement mise à jour). Lausanne: Presses polytechniques et universitaires romandes.

Wicker, H.-R., Fibbi, R. & Haug, W. (Hrsg.) (2003). Migration und die Schweiz: Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms «Migration und interkulturelle Beziehungen». Zürich: Seismo.

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