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Inklusion

Peter A. Schmid


Erstveröffentlicht: December 2020

Im Zusammenhang mit den Diskussionen um die Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist der Begriff der Inklusion in den letzten Jahren mehr und mehr in die breite Debatte eingeflossen und gilt heute als das neue Paradigma in der Behindertenpolitik. Mit dem Begriff der Inklusion wird ein Menschenrecht eingeklagt, das Teilhabe und Selbstbestimmung auch für Menschen mit einer Behinderung bzw. Beeinträchtigung ermöglichen soll. Entsprechend wird der Begriff auch im Bildungsbereich eingesetzt und meint dort die Normalisierung der Heterogenität in der Bildung oder konkret, die Inklusion von Kindern mit wie auch immer gearteten Beeinträchtigungen in die Regelschulen.

Inklusion kann aber nicht nur auf den Bereich von Behinderung und Beeinträchtigung bezogen werden, sondern muss weiter gefasst werden. Zusammen mit dem Gegenbegriff der Exklusion verweist er auf eine gesellschaftskritische und politische Debatte um die Zunahme von Ausgrenzung und Ausgrenzungserfahrungen im Sozialstaat. Dies zeigt ein Blick auf die Entstehungsgeschichte der beiden Begriffe im französisch- und englischsprachigen Raum deutlich. In beiden Debatten geht es letztlich um die Fragen der exclusion im Sinne des Ausschlusses aus der Gesellschaft oder der Marginalisierung breiter Bevölkerungsschichten als Überflüssige und damit prinzipiell nicht mehr Inkludierte. Diese Debatten haben selbstverständlich unmittelbaren Einfluss auf die Entwicklung des Verständnisses des Sozialstaates und der Sozialpolitik.

Der Begriff Inklusion wird auf sehr vielfältige Weise verwendet. Zentral ist dabei die grundsätzliche theoretische Einsicht, dass in der modernen, differenzierten Gesellschaft die Teilhabe von Individuen an der Gesellschaft über den Begriff der Inklusion beschrieben werden kann. Inklusion meint dabei primär die Möglichkeit von Menschen, an Kommunikationen von verschiedenen Systemen zu partizipieren. Exklusion als Gegenbegriff meint auf dieser rein funktionalen Ebene zunächst einmal nur, dass Menschen als Individuen nicht von allen Systemen gleichermassen und kontinuierlich angesprochen werden, dass sie also faktisch nicht ständig an allen funktional differenzierten Systemen teilhaben.

Moderne Rechts- und Sozialstaaten legen Wert darauf, dass prinzipiell alle Menschen in die Leistungen der einzelnen gesellschaftlichen Funktionssysteme einbezogen werden können. Es müssen also prinzipiell alle Menschen die Möglichkeit der Inklusion erhalten. Die funktional differenzierte Gesellschaft betreibt daher im Vergleich zur stratifizierten Gesellschaft einen ungemein höheren Regelaufwand auf der Ebene der Inklusionspraktiken. Inklusion ist die zentrale Regelvorstellung, die das Selbstverständnis der modernen Gesellschaft bestimmt. Daher legt die moderne Gesellschaft grossen Wert auf institutionalisierte und systematisierte Inklusionsregeln – Rechtsfähigkeit, Schulpflicht, Zugang zum Gesundheitswesen, Teilhabe an der Arbeitswelt usw. Dies nicht zuletzt deshalb, weil in unserem modernen Gesellschaftstyp die soziale Konstitution der Person über Inklusion läuft. Das bedeutet, dass fehlende Inklusion – also Exklusion – dazu führt, dass sich Menschen nicht als Personen sozial konstituieren können.

Von diesem Gedanken her ist es konsequent, dass in der UN-BRK von Inklusion gesprochen wird und im Zusammenhang mit Behindertenpolitik nicht mehr primär von Integration sondern von Inklusion gesprochen wird. Inklusion ist als ein Menschenrecht zu verstehen, denn durch Inklusion wird ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben in der modernen Gesellschaft erst ermöglicht. Eine inklusive Gesellschaft versucht durch entsprechende Strukturen, allen Menschen – mit und ohne Behinderung – eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und soziale Barrieren jeglicher Art abzubauen.

In diesem Zusammenhang kann auch das Diversity-Management als eine Inklusionspolitik verstanden werden. Das Diversity-Management hat in normativer Hinsicht durchaus eine Menschenrechtsperspektive und stellt sich in den Dienst der Verhinderung von Diskriminierung. Es versucht in einem umfassenderen Verständnis von Inklusion, Rahmenbedingungen so zu gestalten und bestehende Strukturen entsprechend zu verändern, dass jede und jeder Einzelne in ihrer bzw. seiner individuellen Vielfalt von Anfang an als zugehörig betrachtet werden kann.

Vielfach führen fehlende Inklusionen und Inklusionschancen zu existentiellen Problemen, die dem Selbstverständnis der modernen Gesellschaften zuwiderlaufen. Auf solches Exklusionsgeschehen muss in einer sozialpolitischen Debatte achtgegeben werden bzw. es muss über sozialpolitische Regelungen und Normierung Sorge dafür getragen werden, dass solche Exklusionen wenn immer möglich verhindert werden und Inklusion gefördert wird.

Das Nicht-mehr-angesprochen-werden ist ein durchaus persönlich erfahrenes Phänomen des Ausgeschlossen-Seins. Mit Recht kann hier davon gesprochen werden, dass nicht die Frage gestellt werden muss, wer denn die Ausgeschlossenen bzw. die Exkludierten sind, sondern vielmehr unter welchen Bedingungen sich Lebenslagen als exkludiert, überflüssig und ausgegrenzt beschreiben lassen. Diese Selbstbeschreibungen des Ausgeschlossen-Seins entsteht aus einer Folge expliziter Kommunikationsabbrüche und Ablehnungen, die zu einem Verlustgefühl führen. Gerade diese Exklusionserfahrungen nehmen heute zu und führen damit zu politisch neuen Herausforderungen. Offensichtlich ist die Wahrnehmung der Passung zwischen systemischen Inklusionsbedingungen und individuellem Inklusionsprofil in eine Schieflage geraten. Es zeigt sich, dass zwar faktisch immer noch recht wenig Menschen marginalisiert werden, aber eine zunehmend grössere Anzahl von Menschen gerade auch des Mittelstandes befürchten, ausgeschlossen zu werden. Diese Furcht vor einem drohenden Ausschluss kann als Exklusionserwartung beschrieben werden. Eine Erwartung oder eben Befürchtung die letztlich zu einer Erosion der subjektiven Einschätzung der sozialen Sicherheit führt und als solche gewichtige (sozial-)politische Auswirkungen haben kann.

An dieser Stelle muss Sozialpolitik eingreifen. Inklusion und Exklusion sind nicht nur Fragen nach den Systemdefiziten des Sozialstaates, sondern auch Fragen, die vom Selbstverständnis dieses Staates her beantwortet werden müssen. Damit stehen die zentralen sozialen Werte unseres Sozialstaates zur Diskussion: Gerechtigkeit, Gleichheit und natürlich Freiheit (im Sinne der Teilhabe). Zur Diskussion steht auch die Frage, wie die Sozialpolitik sich in Hinblick auf die Realisierung dieser sozialen Werte verhalten muss. In der Schweiz wird diese Diskussion gegenwärtig vor allem im Zusammenhang mit der Umsetzung der UN-BRK geführt. Wie zentral dabei der Begriff der Inklusion ist, zeigt etwa der Umstand, dass sich der Dachverband der Organisationen im Behindertenbereich seit 2016 «Inclusion Handicap» nennt.

Ohne die Rechte und spezifischen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen in Frage zu stellen, muss darauf hingewiesen werden, dass Inklusion für alle Menschen ein Menschenrecht ist und der Staat strukturelle (rechtliche, politische und ökonomische) Rahmenbedingungen zu schaffen hat, die Exklusion verhindert und Teilhabe und Selbstbestimmung – also Inklusion – ermöglicht.

Literaturhinweise

Farzin, S. (2006). Inklusion/Exklusion: Entwicklungen und Probleme einer systemtheoretischen Unterscheidung. Bielefeld: transcript.

Heinrich-Böll-Stiftung (Hrsg.). (2015). Inklusion: Wege in die Teilhabegesellschaft. Frankfurt a.M.: Campus.

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