Wörterbuch durchsuchen

Integration

Esteban Piñeiro


Erstveröffentlicht: December 2020

Das Verständnis von Integration wird gemeinhin normativ fundiert, so auch im sozialpolitischen Diskurs zur Integration. Positiv wird damit etwa eine Verbesserung von Partizipationsmöglichkeiten, von individuellen oder kollektiven Schutzrechten wie auch die Gewährleistung sozialer Rechte, politischer Mitsprachemöglichkeiten oder Stimmrechte assoziiert. Integration kann auf einer strukturellen oder Systemebene auch ein Zustand relativer Stabilität bezeichnen, ein Verhältnis der Ausgeglichenheit oder des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Umgekehrt bezieht sich der Begriff der Desintegration negativ auf Phänomene gesellschaftlichen Zerfalls, auf Zustände unerwünschter Normenlosigkeit oder dysfunktionaler Fragmentierung sozialer Zusammenhänge; auf einer Prozessebene auch auf Auflösungstendenzen sozialer Bindungen, auf Formen von Diskriminierung oder sozialer Devianz.

In der sozialtheoretischen Diskussion problematisiert der Schlüsselbegriff der Integration die Konstitution und Aufrechterhaltung sozialer Ordnung. Im absolutistischen Modell von Hobbes beruht sie etwa als Garant sozialer Kohäsion allein auf dem Staat. Bei Herbert Spencer bezeichnet Integration einen Prozess, bei dem sich aus einzelnen Teilen soziale Ganzheiten herausbilden. Emile Durkheim wiederum konzipierte Integration als organische oder mechanische Solidarität, die sich aus der modernen Arbeitsteilung und den wechselseitigen Abhängigkeiten ergeben und ein Kollektivbewusstsein (gemeinsame Überzeugungen und Erwartungen) erfordert. Auch bei Talcott Parsons steht dem Begriff der Integration eine zentrale Rolle zu, damit Gesellschaften trotz funktionaler Differenzierung als Einheiten verstanden werden können. Aus der Vielfalt der Betrachtungen lässt sich schliesslich auch jene von Niklas Luhmann nennen, der Integration nicht mehr auf ein vorgestelltes Ganzes (Gesellschaft) bezieht, sondern auf die wechselseitige Einschränkung von Freiheitsgraden für Selektionen zwischen Teilsystemen. Aus seiner systemtheoretischen Sicht rückt dabei die Unterscheidung von Inklusion/Exklusion ins Blickfeld und damit die für moderne Gesellschaften typischen Formen der Multiinklusion in verschiedene gesellschaftliche Teilbereiche.

Die vorliegenden sozialtheoretischen Konzeptionen von Integration sind zwar vielfältig, sie beziehen sich aber immer auf das komplexe Verhältnis zwischen Individuum und Gesellschaft. In diesem Spannungsverhältnis fungieren die Sozialpolitik und der Sozialstaat als eigentliches Bindeglied. So lassen sich die sozialen Sicherungsinstitutionen als Integrationsinstanz verstehen, deren Effekte gleichsam auf Ebene des Einzelnen (Sozialintegration) wie auch auf Ebene der Gesamtgesellschaft (System­integration) wirksam werden.

Die sozialpolitische Idee der Sozialintegration kann sich auf die Inklusionen eines Individuums in die lebensweltlichen Zusammenhänge (soziale Gruppen, Gemeinschaften, Milieus usw.) oder in die funktionalen Kontexte einer Gesellschaft (Schule, Arbeitsmarkt, Politik, soziale Sicherheit usw.) richten. Leitend ist auf dieser mikrosozialen Referenzebene das sozialpolitische Postulat der Teilhabe von Personen oder Gruppen an gesellschaftlich gegebene Möglichkeiten bzw. an typische Formen moderner Bedürfnisbefriedigung, Interessensartikulation oder kultureller Orientierung. Insofern beinhaltet der auf Individuen bezogenen sozialpolitische Integrationsnutzen die Erfüllung persönlicher Bedürfnisse. Der Sozialstaat mit seinem Arrangement sozialer Sicherheit und Sozialer Arbeit sind hier als Instrument der eigeninteressierten Vorsorge angesprochen. Die damit einhergehenden sozialpolitischen Strategien lassen sich als eigentliche Integrationsförderung begreifen und mit Franz-Xaver Kaufmann auf vier zentrale Interventionsformen hin systematisieren: (1.) Verbesserung des rechtlichen Status von Personen – z. B. Gleichbehandlung von Mann und Frau, rechtliche Besserstellung von Migrantinnen und Migranten; (2.) Vermehrung der verfügbaren Ressourcen – z. B. Umverteilung von Geld via progressive Steuern oder Sachleistungen, wie sie in der Schweiz in den Sozialversicherungen teils zu finden sind; (3.) Verbesserung von Gelegenheitsstrukturen für Personen – z. B. infrastrukturelle Angebote der Arbeitsintegration, Notwohnungen; (4.) Verbesserung von Handlungskompetenzen von Personen mittels pädagogischer Dienstleistungen – z. B. Angebote der Sozialen Arbeit, Gesundheitsberatung. Des Weiteren kann im Rahmen eines dialogisch-advokatorisch angelegten Unterstützungsprozesses (Sozialberatung im Dienste der Klientel) die sozialpolitische Idee der Sozialintegration eine ermächtigende Funktion erfüllen – oder aber auch ordnungspolitische Ziele verfolgen, womit sie einen disziplinierenden oder repressiven Charakter erhält – dann etwa, wenn Erwartung oder Forderung in Bezug auf eine erforderliche Integrationsbereitschaft oder einen mangelnden Integrationswillen formuliert werden (z. B. bei der Sozialhilfe in Form von Gegenleistungsmodellen, im Migrationsbereich über Integrationsvereinbarungen usw.). Integration lässt sich hier als an Individuen oder Gruppen gerichtete, einseitige und programmatische Forderung nach Anpassung/Assimilation realisieren. Als wechselseitiger Prozess lässt sie sich auch als Triebkraft sozialen Wandelns konzipieren, der sich zwischen Individuum und Lebenswelt/funktionales Teilsystem oder zwischen (Minderheiten-)Gruppen und der (Mehrheits-)Gesellschaft abspielt.

Die sozialpolitische Idee der Systemintegration ergibt sich aus dem Einbezug breiter Bevölkerungskreise in die Sozialversicherungskollektive (verallgemeinerte Wechselseitigkeit in Form von gegenseitigem Risiko-, Schadens- und Bedarfsausgleich) sowie in die wesentlichen Leistungssysteme einer Gesellschaft (Generalisierung des Anspruchs auf Teilhabe an den Lebensmöglichkeiten einer Gesellschaft, wie sie etwa in der Bundesverfassung verankert ist). Sozialpolitik wirkt hier insofern systemintegrativ, als sie nebst dem Ziel einer Inklusion von Personen auch den sozialen Zusammenhalt fördert (gesellschaftliche Kohäsion, «sozialer Kitt»). Dabei kompensiert der Sozialstaat soziale Modernisierungsrisiken ohne die strukturelle Differenzierung (Schichten, Klassen) an sich in Frage zu stellen. So halfen Sozialversicherungen den kapitalistischen Klassenkonflikt zu befrieden, indem sie etwa dem Lohnarbeitsverhältnis erhebliches Konfliktpotenzial entzogen. Die systemintegrative Wirkung der Sozialpolitik lässt sich mit Franz-Xaver Kaufmann erstens in kultureller Hinsicht begreifen, aufgrund einer sozialpolitisch gewährleisteten generalisierten Reziprozität, die die Legitimität bestehender Gesellschaftszustände erhöht (wie bspw. die moralische Ökonomie); Sozialpolitik wirkt zweitens in politischer Hinsicht pazifizierend, etwa in Form einer Klassen- oder Interessengegensätze mindernde Konfliktaustragungstransformation (auch «sozialer Frieden» genannt); Sie verbessert drittens ökonomisch gesehen die Humankapitalbildung und trägt insgesamt zur Steigerung der Arbeitsproduktivität bei; schliesslich stabilisiert Sozialpolitik viertens in sozialer Hinsicht den Bereich privater Lebensformen, um das gesellschaftlich beanspruchte Humanvermögen reproduzieren resp. regenerieren zu können.

Literaturhinweise

Imbusch, P. & Heitmeyer, W. (Hrsg.) (2008). Integration – Desintegration : Ein Reader zur Ordnungsproblematik moderner Gesellschaften. Wiesbaden : VS.

Kaufmann, F.-X. (2012). European foundations of the welfare state. New York : Berghahn Books.

Peters, B. (1993). Die Integration moderner Gesellschaften. Frankfurt a. M. : Suhrkamp.

nach oben