Liberalismus
Originalversion in französischer Sprache
Ab den 1820er Jahren konzentrierten sich die liberalen Denker auf den Aufbau von Institutionen, die dazu dienen sollten, die Rechte des Individuums zu schützen und eine klare Grenze zwischen privater und staatlicher Sphäre zu ziehen, wobei der Staat als solcher nicht infrage gestellt wurde. Das Gesetz galt als Garant der Freiheit. Der Liberalismus konzipierte sich in nationalstaatlichen Kategorien.
Während langer Zeit setzten sich die Liberalen für eine konstitutionelle Monarchie britischen Typs ein. Doch weil gemäss ihrer Wirtschaftsordnung das freie Unternehmertum durch ein politisches System der Gewaltenteilung kontrolliert wurde und sie hohen Wert auf die individuelle Verantwortung legten, verschob sich ihr Ideal allmählich zu einer politischen Ordnung mit allgemeinem Wahlrecht.
Ausgehend von Impulsen des Amerikaners Walter Lippmann, der die von John Maynard Keynes vertretenen Staatsinterventionen ins wirtschaftliche Gefüge ablehnte, begründeten die Liberalen nach der Wirtschaftskrise von 1929 den «Neoliberalismus». In der Nachkriegszeit wurde unter dem Einfluss des vor allem in Deutschland von Walter Eucken und Wilhelm Röpke entwickelten Ordoliberalismus eine Vereinigung liberaler Prinzipien mit den Ansprüchen des Wohlfahrtsstaats, dessen Finanzen es allerdings zu überwachen gilt, angestrebt.
In den sechziger Jahren und während der Wirtschaftskrisen der siebziger Jahre entstand eine Spaltung im Lager der Liberalen. Eine Strömung, die sich auf die politischen Aspekte und insbesondere die Wahrung der individuellen Freiheit konzentrierte, behielt den Namen «Liberale» bei. In Deutschland bildet diese Bewegung den linken Flügel der Freien Demokratischen Partei und in den Vereinigten Staaten eine Gruppierung innerhalb der Demokratischen Partei. Im Gegensatz dazu legte die zweite Strömung, die sich in den angelsächsischen Ländern an den Theoretikern Ludwig von Mises oder dem gemässigteren Friedrich von Hayek orientierte, das Hauptgewicht auf die Marktwirtschaft, die sie als allein fähig ansah, den allgemeinen Wohlstand gegen eine übermässige Einmischung durch den Wohlfahrtsstaat zu verteidigen.
Die ersten Liberalen in der Schweiz erweiterten die Werte der Aufklärung zu einem liberalen Denkgebäude, das die wichtigsten individuellen Freiheiten, insbesondere die Pressefreiheit, auf die Institutionen übertragen sollte. Ab den 1830er Jahren setzte sich der Liberalismus vor allem in den protestantischen Kantonen durch.
Der Liberalismus jener Epoche setzte sich ein für einen Staat mit gesunden öffentlichen Finanzen, für ein repräsentatives System, für eine marktorientierte Wirtschaft und für die fundamentalen Freiheiten – dabei lagen ihm soziale Anliegen nicht fern. Während die Selbstverantwortung des Individuums für sein Handeln im Zentrum stand, wurden auch die Gefahren einer ungezügelten Freiheit nicht verkannt. Bildungsfragen gehörten zu den zentralen Themen und in mehreren Kantonen wurde das allgemeine Wahlrecht (für Männer) eingeführt.
Die 1810 gegründete Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft sorgte sich um das Los der Kinder, die in den Fabriken arbeiteten, oder der Häftlinge. Im Vordergrund stand zwar die Honorierung des Unternehmergeists, doch zugleich sollten so viele Menschen wie möglich am allgemeinen Fortschritt teilhaben. Der Religion als moralischer Instanz fiel dabei die Rolle zu, die Auswüchse eines manchmal blind agierenden Marktes in Schranken zu halten. Die Arbeitsmoral wurde als emanzipierender Faktor gepflegt.
Die Bewegung der Radikalen, die in den 1830er Jahren am linken Flügel der liberalen Bewegung entstand und zum damals losen Bund der Freisinnigen gehörte, war bestrebt, liberale Ideale mit einem zentralisierten Bundesstaat in Einklang zu bringen, der inzwischen als notwendig erachtet wurde, um die für die Wirtschaft unerlässliche Infrastruktur aufzubauen. Diese Zielsetzung schlägt sich in der Verfassung von 1848 nieder. Einige Freisinnige befürworteten eine direktere Demokratie, die den sozialen Wandel fördern sollte.
Die Idee eines auf nationaler Ebene aktiven Sozialstaats entstand in den 1860er Jahren, getragen von der demokratischen Bewegung am linken Rand des Freisinns. Das Genossenschaftswesen sprach auch die Liberalen an. Charles Secrétan, Vordenker der Frauenfrage, war ihrer wichtigsten Theoretiker.
In der Entwicklung der sozialen Frage verhielt sich der Freisinn pragmatisch. Im Jahr 1877 wurde das Fabrikgesetz vom Volk angenommen. In Anlehnung an Bismarcks Deutschland und den dortigen «Staatssozialismus» wurde das Kranken- und Unfallversicherungsgesetz ausgearbeitet, das nach dem Ersten Weltkrieg in Kraft trat. Aus Sorge um die finanziellen Auswirkungen verzichteten die Freisinnigen auf eine weitergehende Sozialgesetzgebung.
Nach dem Zweiten Weltkrieg trug die Freisinnig-Demokratische Partei – als Triebkraft und Stütze des einvernehmlichen Konkordanzsystems – zur Schaffung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) im Jahr 1947 bei. Damit bekannte sich die Partei zum Prinzip des Sozialstaats und akzeptierte dessen schrittweisen Ausbau unter anderem durch neue Versicherungen wie die Invalidenversicherung oder die Arbeitslosenversicherung. Sie lehnten es aber ab, die öffentlichen Finanzen zu gefährden.
Mit der Übernahme von Regierungsverantwortung lernten die Liberalen ein hohes Mass an Pragmatismus in ihre Weltanschauung zu integrieren. So wurde der Fokus auf eine grundsätzlich freie Marktwirtschaft schrittweise ergänzt durch eine demokratische Dimension, soziale Anliegen – mit einem Bekenntnis zum Wohlfahrtsstaat – und schliesslich bis zu einem gewissen Grad die Sorge für die Umwelt.
Die durch den Sozialstaat verursachten Kosten führten ab den 1980er Jahren dazu, dass der Freisinn das Wirtschaftswachstum, die Bereinigung der öffentlichen Finanzen und die Reform der Verwaltung in den Vordergrund stellte. Während sich die Grundprinzipien des Liberalismus längst in den konservativen Parteien und vereinzelt auch in einem Teil der Sozialdemokratie verankert hatten, intensivierte sich innerhalb der liberalen Kräfte die Debatte, ob den politischen oder den wirtschaftlichen Freiheiten Vorrang einzuräumen sei.
Der Liberalismus beruht auf der Synthese von Staat und Freiheit sowie auf der Idee der Rechtsstaatlichkeit. Er findet seine Rechtfertigung aber vor allem durch eine Verbindung von Politik und Wirtschaft. Angetrieben durch die technologische Dynamik am Ende des 20. Jh. setzt sich der Liberalismus, nun als Neo- oder Ultraliberalismus bezeichnet, für eine weite Öffnung der Weltmärkte zugunsten des Freihandels ein, der die Bedürfnisse der Menschheit befriedigen soll. Diese Bestrebungen stehen jedoch im Widerspruch zu demjenigen Flügel, der Eingriffe der öffentlichen Hand akzeptiert, insbesondere wenn sie dazu dienen, die Chancengleichheit oder den Schutz der Umwelt zu fördern.
In Amerika wird der Liberalismus wegen seines «egalitären» Anspruchs in die Nähe der Sozialdemokratie gerückt, während er in Europa mit einem möglichst ungehemmten Kapitalismus in Verbindung gebracht wird. In der Schweiz ist er überdies seit 1848 durch seine Allianz mit den Radikalen in das Funktionieren des Staates eingebunden. Im Spannungsfeld dieser verschiedenen Strömungen ist der Liberalismus laufend gezwungen, sein inneres Gleichgewicht neu zu suchen.
Die Liberalen müssen bei ihrer neuen Positionierung auch die Forderungen nach einem stärker schützenden Nationalstaat berücksichtigen, die sowohl von Kräften, welche eine stärkere staatliche Intervention anstreben, als auch von neokonservativen, national orientierten Strömungen vermehrt gestellt werden. Sie müssen den Begriff der Freiheit neu definieren, da sie seit den 1960er Jahren nicht mehr als deren alleinige Verteidiger auftreten können.
Literaturhinweise
Bessard, P. & Meuwly, O. (Hrsg.) (2011). Dem Schweizer Liberalismus auf der Spur – Sur les traces du libéralisme suisse. Zürich: Liberales Institut.Schwarz, G. & Wenzel, J. (Hrsg.) (2006). Lust und Last des Liberalismus: Philosophische und ökonomische Perspektiven. Zürich: Verlag Neue Zürcher Zeitung.