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Misshandlung älterer Menschen

Delphine Roulet Schwab

Originalversion in französischer Sprache


Erstveröffentlicht: December 2020

Eine allgemeingültige Definition der Misshandlung älterer Menschen gibt es zwar nicht, doch wird häufig die Formulierung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verwendet, die 2002 in der Toronto Declaration on the Global Prevention of Elder Abuse veröffentlicht wurde. Dort heisst es auf Seite drei: «Die Misshandlung älterer Menschen ist die einmalig oder wiederholt vorkommende Handlung oder die Unterlassung einer angemessenen Handlung, die in einer Beziehung erfolgt, in der Vertrauen erwartet wird, und die einer älteren Person Schaden oder Leid zufügt. Misshandlung kann verschiedene Formen annehmen: physische, psychische/emotionale, sexuelle, finanzielle oder einfach nur beabsichtigte oder unbeabsichtigte Vernachlässigung.» Die Misshandlung stellt eine Verletzung der Grundrechte älterer Menschen dar. Das Thema betrifft sowohl den Gesundheits- als auch den Sozialbereich, wird in der Schweiz aber meist unter dem Gesichtspunkt des öffentlichen Gesundheitswesens betrachtet.

Das Phänomen der Misshandlung älterer Menschen wurde erstmals 1975 in den Vereinigten Staaten beschrieben. In der Schweiz weckte das Thema Ende der 1990er Jahre aufgrund von Skandalen in Pflegeheimen und Fernsehberichten das öffentliche Interesse. 2002 erkannten die Vereinten Nationen und die WHO die Misshandlung älterer Menschen als ein vorrangiges soziales, politisches und gesundheitspolitisches Thema an. Gewalt gegen Betagte ist kein neues Phänomen, wie Schriften aus der Antike und dem Mittelalter belegen. Die Toleranz in der Gesellschaft gegenüber diesem Phänomen hat sich jedoch seither stark verändert. So gelten Handlungen, die in der Vergangenheit als normal galten und niemanden schockierten – wie physische Ruhigstellung oder körperliche Bestrafung – heute als Misshandlung. Dasselbe gilt auch für die Gewalt gegen Kinder. Wie diese Entwicklung zeigt, hängt die Definition von Misshandlung immer von Normen und Werten ab, die sich je nach Kontext, Epoche, Kultur, Gruppe und Individuum unterscheiden. Die Komplexität des Problems wird dadurch zusätzlich erhöht.

Laut einem Bericht des WHO-Regionalbüros für Europa aus dem Jahr 2011 wird ein Viertel der auf Pflege und Unterstützung angewiesenen älteren Menschen in Europa – das heisst mehrere Millionen Menschen – Opfer von Misshandlungen. Die Ergebnisse von Prävalenzstudien sind zwar uneinheitlich, es ist jedoch davon auszugehen, dass 10 % bis 20 % der über 65-Jährigen von Misshandlungen betroffen sind, was in der Schweiz fast 300 000 Menschen entspricht. Entgegen der landläufigen Meinung finden mehr als drei Viertel der Misshandlungen zu Hause, meist durch Angehörige, statt. Dies liegt daran, dass die überwiegende Mehrheit der älteren Menschen nicht in Pflegeheimen, sondern zu Hause lebt. Die häufigsten Formen der Misshandlung sind psychische Misshandlung (z. B. Drohungen, Erpressung, Infantilisierung), finanzieller Missbrauch (z. B. missbräuchliche Aneignung von Geldmitteln oder Gegenständen, Erbschleicherei) und Vernachlässigung (z. B. unangemessene Ernährung, eingeschränkter Zugang zu benötigter Pflege).

Sozioökonomische Veränderungen in der Gesellschaft, insbesondere die Alterung der Bevölkerung und die Zunahme chronischer Krankheiten, haben erhebliche Auswirkungen auf das Phänomen. Insbesondere ist vorhersehbar, dass die Zahl der von Misshandlungen betroffenen älteren Menschen zunehmen wird. Die Alterung wirkt sich zudem in erheblichem Mass auf die familiären, intergenerationellen und gesellschaftlichen Beziehungen aus, was bestimmte Risikofaktoren für Misshandlung verstärkt (Erschöpfung der pflegenden Angehörigen, soziale Isolation, Zusammenleben der erwachsenen Kinder mit ihren betagten Eltern und gegenseitige Abhängigkeit, Rentabilitätsdruck auf Sozial- und Pflegeeinrichtungen usw.).

Diverse Studien haben die kurz- und langfristigen Folgen von Misshandlung auf die körperliche und geistige Gesundheit älterer Menschen sowie auf das Risiko der Verarmung aufgezeigt. Im Jahr 2005 schätzte das National Committee for the Prevention of Elder Abuse die wirtschaftlichen Kosten der Misshandlung älterer Menschen in den Vereinigten Staaten auf zweistellige Milliardenbeträge in US-Dollar pro Jahr.

In der Schweiz gibt es keine spezifischen gesetzlichen Bestimmungen zum Thema Misshandlung älterer Menschen. Das Melden von Misshandlungen ist grundsätzlich nicht obligatorisch. Diverse zivil-, straf- und verwaltungsrechtliche Vorschriften ermöglichen es jedoch, Misshandlungen sowohl zu Hause als auch in Heimen zu verhindern oder zu unterbinden. So legt insbesondere Artikel 28 des Zivilgesetzbuchs (ZGB) fest, dass jede Verletzung von Persönlichkeitsrechten rechtswidrig ist, wenn sie nicht durch Einwilligung der verletzten Person, durch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder durch Gesetz gerechtfertigt ist. Der Erwachsenenschutz sieht in den Artikeln 382 ff. ZGB besondere Bestimmungen zum Schutz von urteilsunfähigen Personen vor, die für längere Zeit in einer Wohn- oder Pflegeeinrichtung betreut werden. Vorgesehen ist zudem die allen offenstehende Möglichkeit, eine hilfsbedürftig erscheinende Person der Erwachsenenschutzbehörde melden zu können (Art. 443 ZGB). Wer dem Berufsgeheimnis unterliegt, muss allerdings von der hilfsbedürftigen Person oder der zuständigen Behörde zur Meldung ermächtigt werden. Seit 2013 weist der Erwachsenenschutz den Angehörigen eine wichtige Rolle unter den Personen zu, die der Reihe nach berechtigt sind, eine urteilsunfähige Person in medizinischen Fragen zu vertreten (Art. 378 ZGB). Diese Änderung soll dem vermuteten Willen der Person besser Rechnung tragen, doch kann sich dies als problematisch erweisen, wenn sich vertretungsberechtigte Verwandte (z. B. Ehepartner oder Nachkommen) der Misshandlung, insbesondere des finanziellen Missbrauchs, schuldig gemacht haben.

Die in Bezug auf das Problem der Misshandlung älterer Personen getroffenen Massnahmen sind von Kanton zu Kanton und von Region zu Region unterschiedlich. In diversen deutschsprachigen Kantonen gibt es seit Ende der 1990er Jahre Unabhängige Beschwerdestellen für das Alter (UBA). In der Westschweiz wurde 2002 die Vereinigung alter ego (Association pour la prévention de la maltraitance envers les personnes âgées) gegründet, die in den Bereichen Anhörung, Orientierung, Information und Ausbildung tätig ist. Im Tessin kümmert sich vor allem Pro Senectute Ticino e Moesano um die Prävention der Misshandlung älterer Menschen. Auf Bundesebene wird das Thema nicht als Priorität betrachtet. Obwohl im Nationalrat mehrmals Postulate betreffend die Gewalt gegen ältere Menschen eingereicht wurden, gibt es hierzu keine nationale Strategie. Es wurden auch keine nationalen Prävalenzstudien durchgeführt, und im Vergleich zu anderen Ländern, etwa Kanada oder den Vereinigten Staaten, ist die Forschung in diesem Gebiet wenig entwickelt.

Angesichts der Alterung der Bevölkerung und der Gefahr zunehmender Altersdiskriminierung gilt es nicht aus den Augen zu verlieren, dass die Grundrechte vollständig altersunabhängig sind. Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte erinnerte 2017 daran, dass unmenschliche oder erniedrigende Behandlung unter keinen Umständen entschuldigt werden kann und absolut verboten ist. In diesem Zusammenhang haben die Vereinten Nationen 2014 eine unabhängige Expertin für die Einhaltung der Menschenrechte älterer Personen ernannt. Ausserdem sind Vorarbeiten für eine mögliche UNO-Konvention über die Rechte älterer Menschen im Gang. Die Achtung der Grundrechte älterer Menschen und die Prävention von Misshandlungen sind grosse Herausforderungen in einer alternden Gesellschaft, die dazu neigt, das Altern und ältere Menschen negativ zu bewerten.

Literaturhinweise

Beaulieu, M. & Bergeron-Patenaude, J. (2017). La maltraitance envers les aînés: changer le regard. Laval: Presses de l’Université de Laval.

Belser, E.M., Kaufmann, C., Egbuna, A. & Ghielmini, S. (2017). Gleiche Rechte im Alter – Ein Grundrechtskatalog für ältere Menschen in der Schweiz. Bern: Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte.

Sethi, D., Wood, S., Mitis, F., Bellis, M., Penhale, B., Iborra Marmolejo, I. … Ulvestad Kärki, F (Eds.). (2011). European report on preventing elder maltreatment. Copenhagen: WHO Regional Office for Europe.

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