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Obdachlosigkeit

Matthias Drilling, Jörg Dittmann


Erstveröffentlicht: December 2020

Als obdachlos gelten Menschen, die auf der Strasse leben, an öffentlichen Plätzen wohnen oder ohne eine Unterkunft sind, die als solche bezeichnet werden kann. Als obdachlos gelten zudem Menschen in Notunterkünften, die also ohne festen Wohnsitz sind und in Notschlafstellen oder niederschwelligen Einrichtungen übernachten. Diese Definition beruht auf der Europäischen Typologie für Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und prekäre Wohnversorgung ETHOS. Die Typologie sensibilisiert für den Zusammenhang zwischen Obdachlosigkeit und der Wohnsituation und benennt deshalb neben dem Typus «obdachlos» auch die Typen «wohnungslos», «ungesichertes Wohnen» und «unzureichendes Wohnen». Wohnungslos ist, wer in temporären oder dauerhaften Woh­nungsloseneinrichtungen, Frauenhäusern, Einrichtungen für AusländerInnen (z. B. Übergangsunterkünfte), wer aufgrund fehlender Wohnung nicht aus Strafanstalten, medizinischen Einrichtungen oder Jugendheimen entlassen wird. Ungesichert wohnt, wer z. B. temporär bei Freunden, Bekannten, Verwandten Unterschlupf hat, wer aufgrund fehlender Wohnalternativen trotz Trennung beim Partner, bei der Partnerin oder bei der Familie wohnen muss oder wer von Zwangsräumungen bedroht ist. Unzureichendes Wohnen bezieht sich auf ein Wohnen in Wohnprovisorien, in überbelegten oder ungeeigneten Räumen.

Historisch betrachtet finden sich verschiedene Benennungen für von Obdachlosigkeit bedrohte oder betroffene Menschen. Und die jeweiligen Bezeichnungen stehen in engem Zusammenhang mit dem Verständnis von Sozialstaatlichkeit. Im Merkantilismus etwa sprach man von «Bettlern» oder «Vagabunden» und förderte eine staatliche Programmatik, die nach einer individuellen Prüfung Berechtigungen in Form von Bettelabzeichen vergab; wer ohne Erlaubnis bettelte oder vagabundierte, wurde mit Gefängnis oder Zwangsarbeit bestraft. Das vormoderne Bild von Obdachlosen als «Penner», «Clochards» oder «Landstreicher» ist mit der These verknüpft, das Umherziehen sei eine freiwillige Entscheidung. Wissenschaftliche Thesen wie die des genetisch bedingten Wandertriebs legitimierte eine sozialpolitische Haltung, diesen Menschen nicht helfen zu müssen. Die Settlement-Bewegung mit ihren Nachbarschaftshäusern der 1930er Jahre in den USA, die Bezeichnung von Obdachlosen als «Brüder der Landstrasse» (Friedrich von Bodelschwingh) oder die Stiftung Emmaus des französischen Priesters Abbe Pierre nach dem 2. Weltkrieg verstanden sich als kompensatorische Angebote eines im Entstehen begriffenen Sozialstaates: hier wurden Obdachlose auf der Basis von Philanthropie oder Barmherzigkeit versorgt, beraten oder zu resozialisieren versucht.

Erst mit dem Entstehen von intermediären Organisationen im modernen Sozialstaat erweiterte sich die Sicht auf Obdachlosigkeit zugunsten des Verständnisses einer Lebenslage, die nicht einfach selbst verschuldet oder gewählt ist, sondern die auch von Kontextbedingungen verursacht wird. Obdachlosigkeit gilt hier als eine extreme Form von Armut und sozialer Exklusion. Als verursachend wird ein ganzes Bündel sozialpolitischer Richtungsentscheide gesehen, das auch für die Schweiz gilt: eine Wohnbaupolitik ohne ausreichende soziale Flankierung, ein radikaler Umbau zum aktivierenden Sozialstaat mit entsprechender Programmatik der Segmentierung und Leistungskürzung (z. B. Wohngeld), eine Governance der Sozialen Sicherheit, bei der die staatlichen Organe über Subventionierungspraxen bis auf die lokale Ebene durchregieren (Finanzierung von Notunterkünften, Suppenküchen, usw.); eine arbeitsmarktliche Prekarisierung von Menschen mit geringen Qualifikationen. Obdachlose werden in der Folge als besonders verwundbare Gruppe interpretiert, die wenige Handlungsoptionen besitzen oder nicht oder nur schwer darauf zurückgreifen können.

In der Schweiz wird im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern Obdachlosigkeit kaum beforscht. Die wenigen Studien verknüpfen Gesundheitsaspekte mit Obdachlosigkeit (Suchtmittelabhängigkeit, psychische Erkrankungen) oder richten sich an unzureichenden Wohnkompetenzen der Betroffenen aus. Nur vereinzelt kommen sozialpolitische Fragestellungen zum Zug, etwa in Arbeiten, die anhand von biographischen Verläufen die erfahrenen gesellschaftlichen Exklusionsprozesse von Obdachlosen aufzeigen; hier werden zumindest teilweise auch Konflikte um den öffentlichen Raum thematisiert, in dem sich Obdachlose aufhalten. Insgesamt ist das Wissen über Obdachlosigkeit in der Schweiz als wenig strukturiert und kaum differenziert zu bezeichnen. In dem Sinne sind auch die immer wieder veröffentlichten Schätzungen von Obdachlosen in den Kernstädten kaum verifizierbar.

An der bestehenden Rechtslage zum Schutz von Menschen ohne Obdach wird die gering wahrgenommene sozialstaatliche Verantwortung deutlich: Die Europäische Sozialcharta, die in Artikel 31 die Staaten darauf verpflichtet, Obdachlosigkeit vorzubeugen und sie mit dem Ziel der schrittweisen Beseitigung abzubauen, hat die Schweiz nicht ratifiziert. In Artikel 41 der Bundesverfassung (BV) bekennen sich Bund und Kantone zwar dazu, dass Wohnungssuchende eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können. Doch ein unmittelbarer Anspruch auf staatliche Unterstützung lässt sich aus Artikel 41 nicht ableiten. Insofern konzentrieren sich Massnahmen bei Obdachlosigkeit insbesondere auf die gemäss Artikel 12 BV kantonalen und kommunalen Instrumente der Nothilfe: Notwohnungen und Notschlafstellen. Europäische Strategien wie housing first, welche Obdachlosen ein gesichertes Wohnen als Grundbedingungen aller weiteren Hilfemassnahmen sichert, haben sich in der Schweiz nicht etabliert.

Wohnungsknappheit und Wohnungsteuerung, Flucht und Vertreibung, Arbeitsmigration und Wanderarbeit sowie Menschen ohne Papiere – dies sind die aktuellen Herausforderungen, die unmittelbar mit Obdachlosigkeit zusammenwirken und das Thema wieder auf die Agenda der europäischen Sozialpolitik setzen. Schätzungen von Eurostat weisen für das Jahr 2014 darauf hin, dass von den rund 218 Millionen Hauhalten in Europa etwa 11 % mehr Geld für Wohnen ausgeben, als sie sich leisten könnten (Schweiz: 10,6 %), dass rund 17 % der Haushalte in unangemessenen Wohnverhältnisse leben (Grenzwerte: Wohnungsgrösse, Wohnungsqualität, Wohnsicherheit), dass 14 % aller Haushalte in gesundheitlich gefährdeten Gebieten liegen (Grenzwerte: Luftverschmutzung, unzureichender oder fehlender Zugang zu Trinkwasser).

Die aus dem Jahr 2015 stammende Studie von Bochsler et al. zeigt die für die Schweiz bestehende enge Verschränkung von Armut und Wohnen auf: 82 % der Haushalte armutsbetroffener Menschen und 48,9 % der Haushalte von Menschen in prekären Lebenslagen wohnten 2012 in einer für ihr Einkommen zu teuren Wohnung; 12,6 % der Haushalte armutsbetroffener Menschen und 8 % der Haushalte von Menschen in prekären Lebenslagen leben in zu kleinen Wohnungen.

Diese Zahlen verdeutlichen die durch Formen des inadäquaten Wohnens verursachte Verwundbarkeit in Europa. Dass gleichzeitig keine europäischen Daten über das quantitative Ausmass und Struktur von Obdachlosigkeit vorliegen, wird als gravierend bewertet.

Auf der Basis von Länderberichten werden laut der Europäischen Dachorganisation der Obdachlosenorganisationen FEANSTA und der Europäischen Beobachtungsstelle zur Obdachlosigkeit erstens neue Formen von Obdachlosigkeit beobachtet, so die kurzfristige und unfreiwillige Unterbringung bei Bekannten und Freunden insbesondere bei jungen Menschen (sofa surfing, hidden homelessness), zweitens die markante Änderung der Verursachung von Obdachlosigkeit festgestellt wie der Wandel von individuellen zu strukturellen Ursachen (Menschen auf der Flucht, fehlende kostengünstige Wohnungen) und drittens ein rechtsstaatliches Vakuum erkannt, so wenn Menschen ohne Papiere nicht auf Notunterkünfte zurückgreifen können, weil sie dann den Migrationsbehörden gemeldet werden und entsprechend eine Ausweisung droht.

Aus Sicht der Forschung wird zunehmend thematisiert, warum sich die meisten europäischen Sozialstaaten, einschliesslich der Schweiz, aber auch die europäische Sozialpolitik nicht für die zahlenmässige Erfassung von Obdachlosigkeit interessieren und warum sie ihre Massnahmen auf mehr oder weniger vagen Schätzungen abstützen. Von kritischer Seite wird hier eine Absicht unterstellt: denn konkrete Zahlen sind machtvolle Instrumente für eine Politik der sozialen (Un)Gerechtigkeit. Wo Zahlen nicht oder in nicht vergleichbarer Form vorliegen, da könne der Sozialstaat über die strukturellen Ursachen hinweg argumentieren (ontologische Ignoranz).

Literaturhinweise

Aldanas, M.-J., Coupechoux, S., Domergue, M., Owen, R., Spinnewijn, F. & Uhry, M. (2017). Second overview of housing exclusion in Europe. Brussels: The Foundation Abbé Pierre & FEANTSA.

Bochsler, Y., Ehrler, F., Fritschi, T., Gasserl, N., Kehrli, C., Knöpfel, C. & Salzgeber, R. (2016). Wohnversorgung in der Schweiz: Bestandsaufnahme über Haushalte von Menschen in Armut und in prekären Lebenslagen. Bern: Bundesamt für Sozialversicherungen.

Marquardt, N. (2015). Counting the countless: statistics on homelessness and the spatial ontology of political numbers. Environment and Planning D: Society and Space, 34(2), 301–318.

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