Partizipation von Kindern und Jugendlichen
Originalversion in französischer Sprache
Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen gründet auf dem Recht, sich eine eigene Meinung zu bilden, und dem Recht auf freie Meinungsäusserung, die in den Artikeln 12 und 13 der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) festgeschrieben sind. Gemäss diesen Rechten sind die Meinungen der Kinder bei Entscheidungen, die sie betreffen, zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang gilt die Partizipation als ein grundlegender Aspekt der individuellen und kollektiven Ausbildung von Kindern und Jugendlichen, da sie die Realisierung der Kinderrechte unterstützt. Der politische Aspekt der Partizipation von Kindern ist von besonderem Interesse, weil darin ihre Fähigkeit zutage tritt, durch kollektives Handeln in Einrichtungen, die die Meinungsäusserung, die Beratung und die Entscheidungsfindung fördern, auf die Umwelt einzuwirken.
Nach der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Schweiz im Jahr 1997 musste der Staat seine Gesetzgebung (sämtliche Gesetze, die die Lebensbedingungen und das Wohlergehen von Minderjährigen betreffen) überprüfen und revidieren, um sie mit den Vorgaben der KRK in Einklang zu bringen. Obschon die Schweiz noch nicht alle Vorbehalte zurückgezogen hat, die zum Zeitpunkt der Ratifizierung geltend gemacht wurden, trug die Unterzeichnung des Übereinkommens doch erheblich dazu bei, eine landesweite Kinder- und Jugendpolitik einzuführen, die auf Schutz, Förderung und Partizipation beruht.
In der Schweiz wird in Zusammenhang mit der Kinder- und Jugendpolitik zwischen einer breiten, übergreifenden Politik und einer Kinder- und Jugendpolitik im engeren Sinne unterschieden. Die Massnahmen der übergreifenden Politik sind nicht spezifisch auf junge Menschen ausgerichtet, sondern betreffen die Lebensbedingungen der Bevölkerung im Allgemeinen sowie der Minderjährigen im Besonderen, während unter Jugendpolitik im engeren Sinne diejenigen Gesetze, Programme und Massnahmen verstanden werden, die, wie etwa das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG), direkt auf Kinder und Jugendliche abzielen. Da die Kantone und Gemeinden für die Umsetzung der Politik und die Anwendung der entsprechenden Gesetze zuständig sind, herrscht in der Schweiz eine sehr vielfältige Situation hinsichtlich der Vorschriften und Massnahmen, die sich spezifisch an Kinder und Jugendliche richten. Doch ist sämtlichen Kantonen gemeinsam, dass sie sich zugunsten des Jugendschutzes einsetzen und bestrebt sind, die Massnahmen zur Förderung der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Partizipation am gesellschaftlichen Leben zu verstärken.
Dieser politische Wille, die Partizipation zu ermutigen und zu unterstützen, hat die Entstehung lokaler Initiativen begünstigt, die teils institutionellen Charakter haben (Kinder- und Jugendräte, Unterstützung bei der Durchführung einzelner Projekte usw.), teils als spezifische Projekte von Vereinen entstanden sind, die im Bereich der ausserschulischen Aktivitäten tätig sind (Quartiervereine, Freizeit- und Ferienzentren, Clubs usw.).
Das Subsidiaritätsprinzip, wie es der Schweiz eigen ist, fördert die Entwicklung von Einrichtungen, die der lokalen «institutionellen Kultur» entsprechen. Diese spezifische Funktionsweise der Organisationen begünstigt die Umsetzung von Initiativen auf kommunaler und kantonaler Ebene, die inhaltlich durch Vereine, Behörden und die politische Ausrichtung der Exekutiven geprägt werden. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Stadtverwaltungen mit Vorliebe Kinder- und/oder Jugendräte einsetzen, um die Partizipation junger Menschen bei konsultativen Beratungen und/oder bei der Entscheidungsfindung zu fördern. Die fast einstimmige Entscheidung für dieses eine Instrument bedeutet aber keinesfalls, dass die praktische Umsetzung immer auf dieselbe Weise erfolgen würde. Bern und Basel haben, insbesondere hinsichtlich der Partizipation von Kindern, ein zentrales «Büro» pro Stadt eingerichtet, während Lausanne und Genf einen dezentralen Ansatz vorgezogen und die «Räte» den Quartieren zugeordnet haben.
Trotz der Vielfalt der lokalen Projekte und der damit verfolgten Ziele zeigt die Analyse einige Gemeinsamkeiten unter den institutionellen Lösungen auf. Alle sind losgelöst von der Zugehörigkeit zu politischen Gruppierungen und per definitionem parteiunabhängig. Zudem sind sie nicht repräsentativ, das heisst, die Kinder und Jugendlichen, die sich während Perioden unterschiedlicher Länge in den Räten engagieren, werden nicht demokratisch gewählt. Die jungen Ratsmitglieder sind infolgedessen keine politischen Delegierten und vertreten nicht unbedingt die Interessen der gesamten minderjährigen Bevölkerung ihrer Stadt oder ihres Quartiers. Diese Stellung der partizipierenden Kinder und Jugendlichen ausserhalb des Rahmens der lokalen politischen Institutionen gewährt ihnen, insbesondere hinsichtlich der realisierten Projekte, eine relative Unabhängigkeit, beeinträchtigt aber manchmal ihre öffentliche Sichtbarkeit.
Es stellt sich indessen die Frage, welchen Stellenwert die Einrichtungen einnehmen, die die Partizipation am lokalen Vereinswesen und am politischen Leben fördern sollen, und damit einhergehend die Frage, in welchem Ausmass die Kinder und Jugendlichen als echte Gesprächspartner anerkannt werden. Dabei ist zunächst einmal die zweideutige institutionelle Positionierung dieser Einrichtungen festzuhalten. Die Projekte der Vereine und Räte, die sich an die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen richten, stellen einerseits eine Ausdrucksmöglichkeit für Personen dar, die in der Regel in öffentlichen Debatten abwesend oder von diesen ausgeschlossen sind. Andererseits werden ihre Befugnisse strikt auf Themen beschränkt, die unmittelbar mit ihrer Besonderheit als Kinder oder Jugendliche in Verbindung stehen. Das Risiko einer Essentialisierung der Kinder oder Jugendlichen als homogene, «selbstverständliche» Kategorie ist gross, ebenso das Risiko, sie nicht als Gleichberechtigte (Peers) im Sinne von Nancy Fraser aufzufassen. Nach Ansicht der Philosophin bedeutet Gleichheit im Sinne von Parität, dass Individuen in ihrer Vielfalt und Komplexität als gleichwertig anerkannt werden. Unter diesem Gesichtspunkt dürfen sie nicht als Mitglieder einer einzigen sozialen Kategorie verstanden werden. Eine solche Anerkennung der Kinder und Jugendlichen in ihrer Vielfalt wirft als zweiten Punkt die Frage nach der Umverteilung von Ressourcen und den Fähigkeiten des Meinungsausdrucks auf. Dies umso mehr, wenn wir die sozialen und genderspezifischen Ungleichheiten unter den jungen Menschen berücksichtigen, die die partizipativen Einrichtungen bilden oder aufgerufen sind, sich an diesen zu beteiligen.
Literaturhinweise
Bundesamt für Sozialversicherungen (Hrsg.) (2014). Aktueller Stand der Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz. Bern: Bundesamt für Sozialversicherungen.
Fraser, N. (2003). Soziale Gerechtigkeit im Zeitalter der Identitätspolitik: Umverteilung, Anerkennung und Beteiligung. In N. Fraser & A. Honneth (Hrsg.), Umverteilung oder Anerkennung? Eine politisch-philosophische Kontroverse (S. 13–128). Frankfurt a.M.: Suhrkamp.
Golay, D. & Malatesta, D. (2014). From formal rights to living rights: potentialities and limits of children’s councils in terms of children’s recognition as social actors. Global Studies of Childhood, 4(2), 89–100.