Wörterbuch durchsuchen

Rehabilitation

Stephanie Garlepp, Christian Kätterer


Erstveröffentlicht: December 2020

Nach der heutigen WHO-Definition umfasst Rehabilitation einen «Prozess, der darauf abzielt, dass Menschen mit Behinderungen ihre optimalen physischen, sensorischen, intellektuellen, psychologischen und sozialen Fähigkeiten und Funktionen wieder erreichen und aufrechterhalten können. Rehabilitation schafft die Grundlage dafür, dass behinderte Menschen ihre bestmögliche Unabhängigkeit und Selbstbestimmung erlangen.»

Als Leitgedanke zur Zielsetzung gilt es, Unabhängigkeit und Selbstbestimmung möglichst im vorbestehenden Umfeld wieder herzustellen. Zeigt der Verlauf der Rehabilitation, dass dies nicht möglich ist, sind die Ziele anzupassen oder Modifikationen im Umfeld vorzusehen. Dabei basiert die heutige Rehabilitation auf dem Modell der funktionalen Gesundheit ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health).

Grundsätzlich unterscheidet man medizinische Rehabilitation (durchgeführt in der Regel von medizinischem, pflegerischem und therapeutischem Fachpersonal) von sozialen Rehabilitationsmassnahmen (diese erfolgt stets als Ergänzung von medizinischer oder beruflicher Rehabilitation) und den eigentlichen beruflichen Rehabilitations- und Reintegrationsmassnahmen. Sie können stationär oder ambulant durchgeführt werden. Interdisziplinäre Zusammenarbeit gilt heute als wichtigste Grundvoraussetzung für eine zielorientierte Rehabilitation.

Die Anfänge der Rehabilitationsmedizin wurden in der Schweiz in der Orthopädie gemacht. Die Orthopädie und die Körperbehindertenfürsorge haben beide ihre geistigen Wurzeln im Zeitalter der Aufklärung. Es war der französische Arzt und Professor Nicolas Andry (1658–1742), der in Paris den Begriff «Orthopädie» schuf und ihn durch sein 1741 erschienenes Werk L’orthopédie ou l’art de prévenir et de corriger dans les enfants les difformités du corps populär machte. In diesem Buch findet sich auch eine Abbildung des berühmten und symbolträchtigen «orthopädischen Baumes». Dieser meint nicht die Korrektur einer bereits eingetretenen Deformität, sondern die Verhinderung ihrer weiteren Zunahme bis zur irreversiblen Behinderung in einem wachsenden Organismus. In diesem Sinne verstehen wir noch heute orthopädische Rehabilitation. Diese Auffassung teilte Jean André Venel (1740–1791). Er gründete 1780 in Orbe im Kanton Waadt das erste orthopädische Spital der Welt, in dem erstmals das bis heute gültige Prinzip verwirklicht wurde, körperlich behinderten Kindern neben Fürsorge und medizinischer Behandlung auch Erziehung und berufliche Ausbildung zukommen zu lassen. Die positive Aufnahme von Venels Bemühungen in der Westschweiz führte zur 1876 erfolgten Gründung des Hospice orthopédique de la Suisse romande in Lausanne.

Das Eidgenössische Tuberkulosegesetz von 1913 förderte den Bau und Betrieb der Höhenkliniken, welche später nach der Entdeckung von Tuberkuloseheilmitteln zu Rehabilitationskliniken für pulmonale, kardiale und andere internistische Krankheiten umgewandelt wurden. Während die kardiale Rehabilitation dank Entscheiden des Eidgenössischen Departements des Innern und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes bereits seit 1977 Pflichtleistung der Krankenkassen ist, wurde die Rehabilitation als Ganzes erst mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) 1994 definitiv im Gesetz als Grundleistung verankert.

In den letzten Jahrzehnten hat sich neben den klassischen etablierten Hauptpfeilern der physikalisch-medizinischen, orthopädischen, kardialen und pulmonalen Rehabilitation zunehmend auch die Neurorehabilitation etabliert. Diese Entwicklung ist letztlich auch in der Folge einer immer effizienter werdenden Behandlungskette mit Akutversorgung u. a. schwe­rer Neurotraumata und Schlaganfälle ein­getreten und hat das landläufige Bild von Rehabilitationskliniken deutlich verändert. In wichtige Entwicklung kamen auch die geriatrische und paraplegiologische Rehabilitation, welche beispielhaft nach international anerkannten Richtlinien aufgebaut ist.

Die Schweiz kennt zehn Sozialversicherungszweige, welche sich gegenseitig ergänzen. Die im Zusammenhang mit der sozioberuflichen Rehabilitation wichtigen vier Sozialversicherungen sind die Invalidenversicherung (IV), die Krankenversicherung (KV), die Unfallversicherung (UV) und die Berufliche Vorsorge (BV). In erster Linie ist die IV (neben Geldleistungen) für Eingliederungsmassnahmen zuständig.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für die Abgeltung stationärer Leistungen in der Schweiz auch in der Rehabilitation künftig nur mehr ein national einheitliches Tarifsystem mit Leistungsbezug anzuwenden ist. Dabei wird unter der Ägide der SwissDRG AG, die auch für die Erarbeitung des Fallpauschalensystems im akutmedizinischen Versorgungsbereich zuständig war, seit einigen Jahren für die stationäre Rehabilitation die Entwicklung von Tarifstrukturen vorangetrieben, die von dieser vom Dachverband der öffentlichen und privaten Spitäler H+ und der Medizinaltarif-Kommission MTK mandatierten Projektorganisation zwischen 2011 und 2015 erarbeitet wurden. Die Einführung des Tarifsystem ST-Reha, welches im Wesentlichen den Patienten nach fachlicher Kategoriezugehörigkeit sowie Schweregrad erfasst, wird derzeit intensiv evaluiert, ist aber nicht vor 2022 erwarten.

Der gesetzliche Leistungsauftrag der Kostenträger im Bereich der UV umfasst die Kostenübernahme von der Akutversorgung der Verunfallten bis zur Invaliditätsrente. Hier wird die Optimierung der Schnittstellenproblematik Akutspital–Rehaklinik sowie Rehaklinik–ambulante Rehabilitation bis zur beruflichen Wiedereingliederung an Bedeutung weiter zunehmen. Mit der Akademisierung der Therapie- und Pflegeberufe wird sich der Trend zu innovativen und evidenzbasierten Therapieangeboten fortsetzen. Hierzu bedarf es gut ausgebildeter und kontinuierlich weitergebildeter Mitarbeitender. Gleichzeitig wird sich der bereits heute bestehende Pflegekräfte- und Ärztemangel noch stärker auf die Rekrutierung von Arbeitskräften im gesamten Reha-Bereich auswirken.

Insbesondere soziale und berufliche Rehabilitations- und Reintegrationsmassnahmen, welche der heutigen hochentwickelten medizinischen Rehabilitation im Verbund folgen, werden aufgrund negativ sich auswirkender ökonomischer und demografischer Gegebenheiten auch in der Schweiz zunehmend nur noch beschränkt umsetzbar. Berufliche Anforderungen an Menschen mit teilweise eingeschränkt bleibender Arbeitsfähigkeit sind auf dem freien Arbeitsmarkt immer häufiger zu hoch. Hier kommt den hochspezialisierten Rehabilitationskliniken insbesondere auch im Bereich der Nachsorge im Verbund mit den Versicherern und den Rententrägern verstärkt eine wichtige Bedeutung zu, um die Nachhaltigkeit eines effizient durchgeführten Rehabilitationsprozesses mit konsequenter Umsetzung in erfolgreiche berufliche Wiedereingliederungsmassnahmen langfristig zu gewährleisten.

Literaturhinweise

Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information, DIMI, WHO-Kompetenzzentrum für das System Internationaler Klassifikationen (Hrsg.) (2005). ICF: Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit. Genf: World Health Organization.

Zäch, G. & Koch, H. (Hrsg.) (2005). Paraplegie: Ganzheitliche Rehabilitation. Basel: Karger.

nach oben