Wörterbuch durchsuchen

Scheidung

Clothilde Palazzo

Originalversion in französischer Sprache


Erstveröffentlicht: December 2020

Die Scheidung stellt das rechtliche Ende der ehelichen Gemeinschaft und eine neue Festlegung der in der Ehe geltenden Unterhalts-, Beistands- und Erziehungspflichten dar. Sie löst jedoch nicht die Bindung auf, die aufgrund der Kinder besteht. Die rechtliche Trennung durch Scheidung ist aber nur eine von verschiedenen möglichen Formen der Auflösung einer Paarbeziehung: Ein Paar kann sich auch ohne Scheidung rechtlich trennen und sogar ohne je standesamtlich verheiratet gewesen zu sein.

Aufgrund der Verflechtungen von Gendersystem, Patriarchat und Kapitalismus stellt die Scheidung oder Trennung von Paaren mit Kindern, unabhängig vom Status der betroffenen Personen (Ehegatte, Kind, Vater, Mutter oder sozialer Elternteil), eine in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht riskante Phase im Familienleben dar. Die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung (Aufteilung und Hierarchisierung männlicher und weiblicher Tätigkeiten, Trennung von produktiver und reproduktiver Sphäre) und die geltende Genderordnung (Naturalisierung der Elternrollen, Zuweisung der Frauen zu Pflegeaufgaben) belasten den Trennungsprozess, denn die Familie bleibt weiter verbunden durch unentgeltliche Tätigkeiten, für die es selten Entschädigungen gibt, da sie soziale Rechte betreffen.

Die politisch fundierten Richtlinien für die Scheidungen berücksichtigen die gender- und statusbedingten Ungleichheiten in der Kinderbetreuung nicht. Daher gelingt es nicht, die materielle und «mentale Belastung», welche die Kindserziehung nach der Trennung der Eltern mit sich bringt, zu kompensieren. Die Richtlinien bleiben weitgehend paternalistisch oder sogar patriarchalisch, passen sich zu langsam an die Veränderungen der Familie an und versagen bei der Begrenzung der spezifischen Lasten für bestimmte Bevölkerungsgruppen, obwohl bei ihrer Entwicklung das Ziel der sozialen Gerechtigkeit im Mittelpunkt stand.

Allerdings sind bedeutende Gesetzesänderungen zu verzeichnen, insbesondere im Jahr 2000 die Aufnahme der einvernehmlichen Scheidung und des gemeinsamen Sorgerechts der Eltern in die Bundesgesetzgebung sowie die teilweise Anerkennung der Hausarbeit von Frauen durch die Aufteilung der zweiten Säule. Im Jahr 2014 – später als in den übrigen europäischen Ländern – wurde auch in der Schweiz das gemeinsame Sorgerecht zum Normalfall bei der «Aufteilung der Kinder». Die Verhandlungen waren schwierig, weil vor allem von feministischer Seite gefordert wurde, die Thematiken des Sorgerechts und des Kindsunterhalts miteinander zu verbinden. Diese Forderungen blieben unerfüllt, und eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit dem Wohnsitz des Kindes sind weiterhin offen.

Die mangelnde Anerkennung der Care-Arbeit benachteiligt sowohl diejenigen, die sie leisten, als auch die Kinder. So lebt fast die Hälfte der Kinder, die Sozialhilfe beziehen, in Haushalten von Alleinerziehenden. Die gesetzlichen Vorschriften, die auf eine bessere Verteilung der Lasten abzielen, zum Beispiel die Aufteilung der zweiten Säule, werden nur unvollständig angewandt. Unterhaltsbeiträge für Kinder, die die tatsächlichen Kosten nicht decken und in 20 % der Fälle unregelmässig bezahlt werden, schaffen Ungleichheit zwischen armen und reichen Familien. Im Gegensatz zu einem Bankdirektor ist es für einen Vater mit einem tiefen Einkommen finanziell sehr belastend, Unterhaltsbeiträge zu zahlen, so bescheiden diese auch sein mögen. Die Praktiken betreffend Inkasso und Bevorschussung der Unterhaltsbeiträge, die vom Verhalten der Begünstigten abhängen, tragen dazu bei, die Ungleichheit zwischen den Familien weiter zu verschärfen. Die sozialpolitischen Massnahmen berücksichtigen nämlich nicht die wirtschaftlichen Risiken, sie bleiben auf die Bereiche der Fürsorge und der Subsidiarität beschränkt: Die Sozialhilfe wird «bedarfsorientiert» gewährt und ist zurückzuzahlen, sobald sich die finanziellen Verhältnisse bessern; die Inkassohilfe unterliegt kantonal unterschiedlichen Regeln und steht nur den Ärmsten zur Verfügung.

Das gemeinsame Sorgerecht postuliert zwar auf symbolischer Ebene einen gleichwertigen Platz für beide Elternteile, bedeutet jedoch in der Realität nicht Gleichheit. Vielmehr bietet es Eltern Gelegenheit zu Machtdemonstrationen und stellt gegebenenfalls ein zusätzliches Druckmittel dar, da jede wichtige Entscheidung mit der Gegenpartei ausgehandelt und von ihr abgelehnt werden kann, was der gesetzlich angestrebten gemeinsamen Elternschaft zuwiderläuft. Einerseits kann die Zahlung sehr niedriger Unterhaltsbeiträge durch Personen, die aufgrund einer kontinuierlichen, vollzeitlichen Lohnarbeit ein relativ hohes Einkommen erzielen, legitimiert werden, da weder Leitplanken noch Kontrollen bestehen. Andererseits werden Elternteile nicht daran gehindert, einen Teil der Erziehungsaufgaben, die ihnen als Mitverantwortliche für das Kind obliegen, an Dritte zu delegieren. Die spärlichen sozialen Instrumente, die auf den Abbau dieser Spannungen abzielen, beispielsweise die Familienmediation, sind nicht für potenziell konfliktträchtige soziale Beziehungen ausgelegt und erscheinen den unterlegenen Personen oft als zusätzlicher Zwang. Ausserdem stehen bei häuslicher Gewalt nur sehr wenige Massnahmen zum Schutz der Kinder zur Verfügung.

Ein Teil der Fachkräfte im Sozialbereich pflegt ein spezifisches, normatives Bild der Familie und hegt negative Einstellungen gegenüber getrennt lebenden Eltern. Während die Scheidung angesichts ihrer Häufigkeit immer weniger stigmatisiert wird, bleibt es die Regel, dass Einelternhaushalte, die zu über 80 % von Frauen geführt werden, genauer als andere unter die Lupe genommen werden. Davon zeugen die rund 70 % der in Heimen untergebrachten Kinder, die aus solchen Haushalten stammen. Ausserdem sind die Kinderbetreuungseinrichtungen, die die Eltern entlasten sollten, unzureichend, teuer und zu wenig flexibel für Situationen nach der Scheidung: den Betreuungswochentag zu ändern ist kompliziert, und Alleinerziehende oder Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht haben keinen Vorrang bei der Zuteilung von Kinderbetreuungsplätzen. Dieses fast vollständige Fehlen von Massnahmen, die auf die Gleichbehandlung von Kindern, die Überwindung von Gendercodes und die Austauschbarkeit der Rollen der Eltern ausgerichtet sind, erschwert es selbst kooperativen Müttern und Vätern, ihren Alltag zu organisieren. Das führt zu einer Form der Destabilisierung der Elternschaft, die mit einer potenziellen Diskriminierung einhergeht, insbesondere für Familien in schwierigen Situationen.

Wird die Scheidung als ein soziales Risiko verstanden, so ist für dieses Ereignis, das einen grossen Teil der Bevölkerung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit früher oder später betrifft, eine kollektive und wirklich egalitäre Umgangsweise zu finden. Der Umgang mit der Scheidung muss sich von Genderfallen befreien und darauf abzielen, strukturelle Ungleichheiten abzubauen, indem die Löhne in weiblich dominierten Wirtschaftszweigen gesamthaft angehoben und die Care-Leistungen in der Pflege und der Hausarbeit gerecht entlohnt werden. Dazu könnte eine Scheidungsversicherung mit automatischen Lohnabzügen gehören, ähnlich wie in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Ein Mindesteinkommen für jedes Kind sollte ebenfalls in Betracht gezogen werden. Dies würde tendenziell die Verantwortung für das doing family neu verteilen und der Reifizierung der Familienrollen nach Geschlecht durch die Einrichtung verschiedener sozialer Stützen (Ausbildung von Fachkräften, Kindertagesstätten, kulturelle Aktivitäten usw.) entgegenwirken.

Literaturhinweise

Freivogel, E. (2007). Nachehelicher Unterhalt – Verwandtenunterstützung – Sozialhilfe: wenn das Familieneinkommen nach Trennung oder Scheidung nicht für zwei Haushalte ausreicht. Rechtsprechung und Änderungsbedarf bei Mankofällen. FamPra.ch, 8(3), 497–525.

Palazzo-Crettol, C. (2014). Du bien-être des enfants et des politiques sociales: des enjeux contradictoires. Dans P. Jaffé (Éd.), Enfants, familles, état: les droits de l’enfant en péril (pp. 60–68). Sion: Institut universitaire Kurt Bösch.

Stutz, H., Knupfer, C. & Thomet, U. (2012). Absicherung unbezahlter Care-Arbeit von Frauen und Männern: Anpassungsbedarf des Sozialstaats in Zeiten sich ändernder Arbeitsteilung. Bern: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann.

nach oben