Wörterbuch durchsuchen

Sexualität(en)

Marta Roca i Escoda

Originalversion in französischer Sprache


Erstveröffentlicht: December 2020

Sexualität wird durch Normen, Werte und Gesetze bestimmt, welche die sexuelle Moral in einem bestimmten historischen Kontext definieren. Diese Moral wird durch Akteure – religiöse Einrichtungen, medizinische Berufe, aber auch die Wirtschafts- oder Kulturpolitik – geprägt, deren Macht, «gute Sexualität» zu definieren und unter Kontrolle zu halten, im Laufe der Geschichte variiert und je nach Kontext unterschiedliche Bedeutung annimmt. Sexualität ist auch eine Frage der Identität. Dieser intime Bereich umfasst Genderidentität, sexuelle Orientierung, körperliche Unterschiede, reproduktive Fähigkeiten, Bedürfnisse, Wünsche, Fantasien und sexuelle und erotische Praktiken. Gleichzeitig wird die Sexualität aber auch vom Staat durch gesetzliche Bestimmungen kontrolliert, die mit der normativen Bedeutung von Ehe, Fortpflanzung oder sexueller Mündigkeit das Normale vom Krankhaften abgrenzen. Dem Soziologen Jeffrey Weeks zufolge, bildet dieses Hin und Her zwischen dem Intimen und dem Sozialen die Blackbox der Sexualität.

In der Schweiz bestehen ebenso wie in anderen Ländern Vorschriften im Straf- und Zivilrecht, aber auch in der Bundesverfassung, welche der Sexualität und den Sexualitäten Schranken setzen. Im Verlauf des 20. Jh. war sowohl die Medizin als auch die Rechtsprechung damit beschäftigt, das Feld der Sexualität zu regulieren – von der Eugenik des Sexualwissenschaftlers Auguste Forel und den Fortpflanzungsverboten für bestimmte Bevölkerungsgruppen hin zu den endlosen Debatten über reproduktive Rechte. Der Gesetzgebungsprozess zur Abtreibung wurde nach dreissig Jahren mit dem Inkrafttreten der Fristenlösung im Jahr 2002 abgeschlossen. In jüngster Zeit stellte die Volksinitiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache», die 2010 lanciert und 2014 von der Mehrheit des Stimmvolks abgelehnt wurde, den freien Zugang zur Abtreibung wieder infrage. Im Juni 2016 stimmte die Schweizer Bevölkerung einer Lockerung des Verbots der Präimplantationsdiagnostik (PID) zu, die nun unter der Voraussetzung durchgeführt werden kann, dass eine erbliche Veranlagung für eine schwere Krankheit besteht, die mit hoher Wahrscheinlichkeit vor dem 50. Lebensjahr ausbricht und weder wirksam noch zweckmässig therapierbar ist. In der weiterhin offenen Debatte überschneiden sich drei Themenbereiche: die Entwicklung neuer Technologien betreffend die menschliche Reproduktion, deren rechtliche und normative Rahmenbedingungen sowie die Ausweitung der Rechte sexueller Minderheiten.

Seit den 1950er Jahren wurde die Sexualität im Zuge der Studien Kinseys und der Reflexionen Foucaults zu einem Bereich, in dem feministische und LGBT-Bewegungen ihre Forderungen erhoben, aber auch Gegenkräfte, beispielsweise die Pro-Life-Bewegung oder der Widerstand gegen die gleichgeschlechtliche Ehe, mobilmachten. Diese Gegenmobilisierungen kamen in jüngster Zeit bei Volksinitiativen und Referenden auf Bundes- und Kantonsebene zum Ausdruck.

Nebst diesen Mobilisierungen und Gegenmobilisierungen wurde der Bereich der Sexualität durch eine Reihe von Ereignissen beeinflusst, zu denen unter anderem die Aids-Epidemie zählt. Diese Gesundheitskrise deckte diverse soziale und politische Fragen im Zusammenhang mit der Sexualität auf. Sexuelle Menschenrechte wurden diskutiert und sexuelle Praktiken von Minderheiten traten ans Licht der Öffentlichkeit. In der Schweiz zeichneten sich Ende der 1980er Jahre neue Trends im öffentlichen Gesundheitswesen ab, um die Aids-Epidemie zu bewältigen. Im Zuge der präventiven Pädagogik liess es sich nicht länger vermeiden, sexuelle Handlungen zu benennen und darzustellen. Solidarität und die Bekämpfung sozialer Ausgrenzung wurden zentrale Säulen der Präventionspolitik. Zwei der von der Epidemie am stärksten betroffenen Bevölkerungsgruppen, Homosexuelle und Prostituierte, wurden herausgegriffen, um sexuelle Rechte in die politische Agenda aufzunehmen und anzuerkennen. Die Themen Homosexualität und Prostitution zeigen, wie Einschätzungen im Bereich der Sexualität kippen können und welch breites Spektrum von Fragen der Moral und der Rechte dabei berührt wird.

Im Schweizerischen Strafgesetzbuch wurden homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen 1942 entkriminalisiert. Das Gesetz verurteilt aber weiterhin Handlungen von Erwachsenen mit Minderjährigen, das Ausnützen einer Notlage und die Prostitution. Die Entkriminalisierung ging mit einer Pathologisierung der Homosexualität einher: Homosexuelle galten bis in die 1990er Jahre als psychisch krank. Was in der Sexualität als pathologisch gilt, ändert sich im Laufe der Geschichte und in Abhängigkeit von den Institutionen. In der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) der Weltgesundheitsorganisation wird Transsexualität noch immer unter dem Titel «Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen» in der Liste der psychischen Erkrankungen geführt. Im Gegensatz dazu zählt die jüngste Version des DSM-5 (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders) – das von Psychiatrie weltweit verwendete, amerikanische Klassifikationssystem – Transsexualität nicht mehr zu den Störungen.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, wie der historische feministische Kampf Gewalt gegen Frauen anprangerte und dabei die Frage der Vergewaltigung in den Mittelpunkt stellte. Sowohl Pädophilie als auch Vergewaltigung sind Beispiele für ein Umkippen in der moralischen Einordnung: Was zunächst gesellschaftlich tabuisiert und juristisch undenkbar war, kehrte sich in die Verurteilung einer unmoralischen Handlung um. In Bezug auf Gewalt gegen Frauen wurde, was einst als eheliche Pflicht galt, 1992 unter dem Titel «Angriffe auf die sexuelle Freiheit und Ehre» als Vergewaltigung in das Strafgesetzbuch aufgenommen und ab 2004 von Amtes wegen strafrechtlich verfolgt. Diese strafrechtliche Neuordnung war von Debatten in Expertengremien und im Parlament begleitet. Auch Fragen der sexuellen Handlungen mit Minderjährigen und damit einhergehend der sexuellen Mündigkeit (in der Schweiz 16 Jahre) waren seit der Änderung des Strafgesetzbuches von 1942 immer wieder Gegenstand politischer und gesetzgeberischer Debatten.

Seit den 2000er Jahren wurde der von internationalen Organisationen propagierte Ansatz der sexuellen Rechte auch vom Bund übernommen. Die schweizerischen Gesundheitsbehörden arbeiten in diesem Zusammenhang an einer neuen Perspektive für die sexuelle Gesundheit. Im Rahmen dieses Prozesses wurde ferner die Eidgenössische Kommission für Aids-Fragen im Jahr 2012 in die Eidgenössische Kommission für sexuelle Gesundheit umgewandelt.

Auch die historischen Kontroversen innerhalb des Feminismus zur Prostitution und zur Pornografie sind hier zu erwähnen. Seit jeher akzeptiert das Schweizer Recht die weibliche Prostitution als Ausdruck des freien Willens der Frauen, die dieses Gewerbe betreiben, während die Regelung im Einzelnen den Kantonen überlassen wird. Im Schweizer Recht werden gemäss dieser liberalen Grundhaltung auch nur bestimmte Aspekte der Pornografie bestraft. Allerdings gelten seit dem 1. Juli 2014 neue Vorschriften für den Konsum harter Pornografie mit Strafen von ein bis drei Jahren Gefängnis. Zudem wurde das Schutzalter von 16 auf 18 Jahre angehoben.

Schliesslich muss das weite Feld der Sexualität in seiner soziohistorischen Dimension auch als Schauplatz von Konflikten und der moralischen und politischen Auseinandersetzung betrachtet werden. Was ist gute Sexualität? Was ist die richtige sexuelle Einstellung? Was ist normierte Geschlechtsidentität?

Literaturhinweise

Giami, A. & Spencer, B. (2004). Les objets techniques de la sexualité et l’organisation des rapports de genre dans l’activité sexuelle: contraceptifs oraux, préservatifs et traitement des troubles sexuels. Revue d’épidémiologie et de santé publique, 52(4), 377–387.

Mottier, V. (2012). État et contrôle de la sexualité reproductive: l’exemple des politiques eugénistes dans les démocraties libérales (Suisse, Suède et Royaume-Uni). Politique et sociétés, 31(2), 31–50.

Weeks, J. (1986). Sexuality. Chichester: E. Horwood.

nach oben