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Soziale Arbeit (Geschichte)

Nadja Ramsauer


Erstveröffentlicht: December 2020

Die Industrialisierung produzierte im 19. Jh. soziale Ungleichheit. Schweizerische Sozialpolitik stellt seither nach politisch umkämpften Gerechtigkeitsprinzipien einen Ausgleich her. Für die Soziale Arbeit als Profession ist dabei ein Zusammenhang besonders relevant: Als der Ausbau von Sozialversicherungen auf eidgenössischer Ebene ins Stocken kam, wandten sich die Akteurinnen und Akteure der entstehenden Sozialen Arbeit um 1900 den Gemeinden zu. Sie professionalisierten in den Industriestädten die bislang privat organisierte Fürsorge und bauten die Angebote der öffentlichen Hand aus. Im Rahmen dieser Sozialhilfe der Gemeinden steht die Profession in Kontakt zu Klientinnen und Klienten. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter handeln einerseits im Auftrag einer Institution, die den effizienten Einsatz der Mittel einfordert und damit impliziert, das Verhalten der Leistungsempfängerinnen und -empfänger zu steuern. Andererseits soll die Profession den Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Historisch betrachtet zeichnet sich das Arbeitsfeld durch diese konstitutive Spannung zwischen Hilfe und Kontrolle aus. Die Soziale Arbeit hat in der Schweiz bis zum Umbruch von 1968 in der Regel den institutionellen Auftrag stärker gewichtet als die Ermächtigung von Klientinnen und Klienten. Dies gilt besonders für Armenfürsorge, Heimerziehung und Vormundschaftswesen, die in einem gesetzlichen Zwangskontext angesiedelt waren. Eine kritische, politisch intervenierende Soziale Arbeit, die gesellschaftliche Gegebenheiten Richtung soziale Gerechtigkeit verschieben wollte, befand sich in der Schweiz am Rande des professionellen Spektrums und mit ihr ein Verständnis, das eine Begegnung zwischen Sozialarbeitenden und Betroffenen auf Augenhöhe ermöglicht hätte.

Es gibt eine lange Tradition, das Verhältnis zwischen Gebenden und Nehmenden zu thematisieren. Im Mittelalter war die Fürsorge Aufgabe der Kirche und Bischöfe. Spitälern und Hospizen kamen Schenkungen und Testamente von Gläubigen zugute, die anlässlich ihrer Beerdigung oder ihres jährlichen Todestages Spenden an die Armen ausrichten liessen. Bekanntester Vertreter einer theologisch begründeten Theorie zur Fürsorge im Mittelalter war Thomas von Aquin (1224–1274). Nächstenliebe und Almosengeben fasste er als zwingende religiöse Gebote und Verpflichtungen auf. Die pietistische Bewegung im 19. Jh. argumentierte ebenfalls mit Nächstenliebe. Sie forderte eine individuelle Verinnerlichung des christlichen Lebens und verband diese religiöse Überzeugung mit entsprechenden Erziehungsgrundsätzen, die sie im Heimwesen umsetzte.

Philanthropinnen und Philanthropen wiederum strebten ganz im Sinne Pestalozzis in der Tradition der Aufklärung eine Gesellschaftsreform durch Erziehung an. Sie stammten aus dem Besitz- und Bildungsbürgertum, das mit der Industrialisierung entstanden war. Viele Vereinsgründungen spiegeln im 19. Jh. die Bedeutung der Philanthropie. 1810 entstand die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft mit dem Ziel einer geistigen und materiellen Volkswohlfahrt, 1888 der Schweizerische Gemeinnützige Frauenverein. Lokale Hilfsgesellschaften und Frauenvereine thematisierten das, was sie als Soziale Frage auffassten, d. h. die Probleme der Arbeiterschaft, die in der Folge der rasanten Industrialisierung entstanden waren. Bürgerliche Frauenvereine vertraten dabei eine traditionelle Rollenteilung; hier der berufstätige Ehemann, dort die Hausfrau und Mutter als Zielgrössen ihrer philanthropischen, durchaus moralisierenden Bestrebungen.

Die ersten Sozialarbeiterinnen nach 1900 gaben vor dem Hintergrund dieser bürgerlichen Geschlechterrollen der Vorstellung von Hilfe unter dem Schlagwort der sozialen Mütterlichkeit eine neue Wende. Frauen würden sich, so ihr Argument, aufgrund ihrer Natur emphatisch zu Klientinnen und Klienten hinwenden. Mit dieser sozialen Mütterlichkeit verbanden sie eine Emanzipationsstrategie. Dies hatte den ambivalenten Effekt, dass eine berufliche Tätigkeit für ledige bürgerliche Frauen zwar denkbar wurde, ihre Handlungsspielräume jedoch auf Felder wie der Kinderfürsorge eingeschränkt blieben, in denen ihr vermeintlich weibliches Wesen zum Tragen kommen würde. Angesehene und entsprechend dotierte Beamtenstellen, z. B. Jugendsekretäre oder Amtsvormunde, blieben männlichen Juristen vorbehalten, während die ersten Sozialarbeiterinnen in zudienenden Rollen tätig waren. Zudem hatte das Festhalten an bürgerlichen Geschlechter­rollen normierende Auswirkungen für Klientinnen und Klienten, konnten oder wollten doch erwerbstätige Mütter und Väter aus der Unterschicht die Verhaltensimperative entlang des Ernährerlohn-Hausfrauen-Modelles nicht erfüllen. Den bürgerlichen Frauen gelang es damals kaum, mit angemessenen professionellen Methoden auf die Lebensrealitäten der Betroffenen zu reagieren. Stattdessen griffen sie bei ihren Fallbearbeitungen auf moralisierende Wertvorstellungen zurück.

Dementsprechend blieb die Wissensgenerierung in der schweizerischen Sozialen Arbeit bis weit ins 20. Jh. hinein vorwissenschaftlich. Stattdessen prägten in der Praxis Paternalismus und Kontrolle den Umgang mit Klientinnen und Klienten. Auch an den Schulen für Soziale Arbeit wurde zu Beginn Praxisnähe höher gewichtet als theoretisches Wissen. Hinzu kam, dass die Sozialarbeitenden kaum an den inhaltlichen Debatten auf fürsorgepolitischen Kongressen und in einschlägigen Zeitschriften beteiligt waren: Experten und Expertinnen aus Jurisprudenz, Medizin und Pädagogik waren hier federführend.

Nach 1945 setzte sich in westeuropäischen Ländern die Überzeugung durch, dass der Sozialstaat eine friedensstiftende Funktion hat. Disziplinierende Zugriffe auf Klientinnen und Klienten wurden problematisiert. Die UNO förderte mit dem Postulat, die Menschenwürde auch im Bereich der Sozialen Arbeit einzuhalten eine Diskussion um theoriebasierte Interventionen und ethische Werte. Im Rahmen dieser Reflexion setzte in der Schweiz eine Rezeption der Casework-Methode ein, so wie sie in den USA von Mary Richmond geprägt worden war. Casework reformierte die klassische Einzelfallhilfe, indem der Abklärungsprozess mit einem Hilfsplan kombiniert wurde, der in einem idealerweise demokratischen Prozess zusammen mit den Klientinnen und Klienten erstellt wurde. Zum ersten Mal beteiligten sich die Vertreterinnen der Schulen für Soziale Arbeit an wissenschaftlichen Debatten über Sozialpolitik.

Seit den sechziger Jahren wurden Ansätze der Gemeinwesenarbeit in Ausbildung und Praxis verstärkt aufgenommen – mit einem starken Akzent auf der Kulturintegration, so wie dies schon Jahrzehnte früher im englischsprachigen Raum, insbesondere in der Settle­mentbewegung theoretisiert worden war. In der jüngeren Vergangenheit hat die beratende Tätigkeit in neuen Handlungsfeldern wie z. B. der Schule zugenommen. Geändert hat sich auch das Selbstverständnis Sozialer Arbeit: Zu Beginn als Nächstenliebe, dann im Sinne der sozialen Mütterlichkeit konzipiert, hatte sie in der Praxis bald eine normalisierende Funktion, die sie seit den 1980er Jahren mit einer lebensweltlichen Ausrichtung und der Orientierung an den Menschen- und Sozialrechten über emanzipatorische Theorien zu überwinden sucht.

Literaturhinweise

Hering, S. & Waaldijk, B. (Hrsg.) (2002). Die Geschichte der sozialen Arbeit in Europa (1900–1960): Wichtige Pionierinnen und ihr Einfluss auf die Entwicklung internationaler Organisationen. Opladen: Leske + Budrich.

Matter, S. (2001). Der Armut auf den Leib rücken: Die Professionalisierung der Sozialen Arbeit in der Schweiz, 1900–1960. Zürich: Chronos.

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