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Sozialfirma

Stefan Adam, Bernadette Wüthrich


Erstveröffentlicht: December 2020

Unter dem Begriff «Sozialfirma» werden in der Schweiz Organisationen diskutiert, die im Bereich der beruflichen und/oder sozialen Integration tätig sind. Ein einheitliches Begriffs- und Modellverständnis liegt bisher in Praxis, Politik und Forschung nicht vor. In der Regel zeichnen sich Sozialfirmen oder «Unternehmen der sozialen und beruflichen Integration» durch Hybridität aus, indem sie – meist im Auftrag der Sozialwerke – Arbeitsplätze für auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Personen anbieten, diese in Produktionsprozesse einbinden und durch Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen Erlöse am Markt generieren.

Italien gilt als Ursprungsland der Sozial­firmen. Dort sind erste Sozialfirmen im Laufe der 1970er Jahre als Reaktion auf die Schliessung von psychiatrischen Kliniken entstanden. Als Bewegung von unten haben sich Betroffene in Genossenschaften organisiert, um Arbeitsplätze bereitzustellen. Seit 1991 sind die Rahmenbedingungen für diese Kooperativen gesetzlich geregelt. Die ursprüngliche Form der Sozialfirma ist also eng mit dem Empower­ment-Ansatz verbunden: Fokussierung auf Poten­ziale – und nicht auf Defizite – von auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Menschen.

Die Schweizer Sozialfirmen unterscheiden sich in einigen Punkten von international vergleichbaren Modellen. So kommen in der Schweiz branchenübliche Löhne für benachteiligte Mitarbeitende seltener vor, ebenso spielen Partizipationsmöglichkeiten für benachteiligte Mitarbeitende eine geringere Rolle. Die Bedeutung öffentlicher Mittel an der Finanzierung ist bei schweizerischen Sozialfirmen ausgeprägter, Spendeneinnahmen fallen vergleichsweise wenig ins Gewicht. Einen auffälligen Unterschied stellt das Fehlen einer spezifischen Rechtsform für Sozialfirmen dar, wie sie beispielsweise in Italien existiert.

Politisch-medial gewann die Bezeichnung «Sozialfirmen» in der Schweiz ab etwa 2000 Popularität und wurde verwendet, um unternehmerische Ansätze in der sozialen und beruflichen Integration entweder positiv oder negativ hervorzuheben, teilweise auch unter Ausweitung des Begriffs auf andere Organisationen im Sozialwesen. Im wissenschaftlichen Kontext findet sich eine Nähe zum Konzept der (work integration) social enterprise und allgemeiner zu social entrepreneurship. In aktuellen Forschungsprojekten wurde der neutralere Begriff «Unternehmen der sozialen und beruflichen Integration» (USBI) eingeführt.

Die Entwicklung von Sozialfirmen ist in engem Zusammenhang zu sehen mit der Entwicklung des Schweizer Wohlfahrtssystems. Mit der Einführung der Invalidenversicherung ab 1960 wurden erstmals Finanzierungsmechanismen zur Einrichtung von «(geschützten) Werkstätten» eingeführt, die Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung boten. Im Zuge der wachsenden Arbeitslosigkeit der 1990er Jahre führte die Reform der Arbeitslosenversicherung zum Aufbau von «Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung» zugunsten von Arbeitslosen. Die aktivierungspolitische Revision der Sozialhilfe ab 2000 führte ebenfalls zu einer Nachfrage nach Integrations- und Beschäftigungsangeboten. Die Bandbreite an Organisationen, die Beschäftigung und Unterstützung bei der arbeitsmarktlichen Integration anbieten, ist damit heute gross.

In der ersten nationalen Bestandsaufnahme konnte 2015 ein Überblick über diese Organisationen geschaffen werden. Insgesamt gibt es in der Schweiz 1159 Organisationen, die Leistungen im Zusammenhang mit beruflicher oder sozialer Integration anbieten. Inzwischen gibt es in der Schweiz rund 400 Sozialfirmen, die produktive Arbeitsplätze für benachteiligte Zielgruppen anbieten und mit Produkten und Dienstleistungen einen Verkaufserlös am Markt erzielen. Sie weisen am häufigsten gemeinnützige Rechtsformen auf (Stiftung, Verein), nur etwa 6 % sind als AG oder GmbH organisiert. Die Mehrheit der Sozialfirmen wurde seit den 1990er Jahren gegründet (60 %). Die Wirtschaftsbranchen sind vielfältig und reichen von landwirtschaftlichen bis zu administrativen Tätigkeiten, wobei Tätigkeiten in Industrie, Gastronomie und Verkauf besonders weit verbreitet sind. Oft leisten Sozialfirmen als Zulieferdienstleister für regionale Industriebetriebe einen Beitrag dazu, dass «unproduktive» Tätigkeiten in der Schweiz verbleiben können. 27 % der Sozialfirmen bieten Arbeitsplätze für eine Zielgruppe an, 73 % richten sich an mehrere Zielgruppen. Gut 30 % der Sozialfirmen leisten eine Form von Lohnzahlung zugunsten der Zielgruppen (z. B. an der Produktivität orientiert), knapp 40 % kennen eine Form von Aufstockung zu den Sozialversicherungsleistungen, gut 30 % zahlen keinen Lohn aus. Hochgerechnet beschäftigen die Sozialfirmen rund 43 000 benachteiligte Personen und 10 000 festangestellte Mitarbeitende. Mit ihren Produkten und Dienstleistungen erzielen sie einen Marktumsatz von 630 Millionen Franken.

Allerdings ist dieser Sachverhalt regelmässig Ausgangspunkt von Kritik: Sozialfirmen würden von einer «luxuriösen Ausstattung» mit öffentlichen Geldern profitieren und diese öffentlichen Gelder würden durch Gewinnausschüttungen privatisiert. Dabei zeigt die Untersuchung der Schweizer Sozialfirmen, dass diese keine Profite auf Kosten der Allgemeinheit machen. Aufgrund ihrer Rechtsform, kantonaler Bestimmungen, des Organisationszwecks oder der eigenen Statuten dürfen sie Gewinne nicht ausschütten, sondern müssen diese ausdrücklich in der Organisation einbehalten. Ebenso finanzieren sich Sozialfirmen nicht ausschliesslich mit öffentlichen Beiträgen: Markterlöse machen durchschnittlich die Hälfte der Einnahmen einer Sozialfirma aus.

Aus sozialpolitischer Sicht stellt sich in diesem Zusammenhang die Grundfrage nach der Stellung und Gestaltung eines «zweiten Arbeitsmarktes» oder nach Alternativen im Umgang mit von Exklusion bedrohten Bevölkerungsgruppen. Teilnahme-Freiwilligkeit, Lohnmodelle, die Konkurrenzierung des Gewerbes, Fragen der Verdrängung von Arbeitsplätzen, Lock-In-Effekte und Prekarisierung von Lebenslagen werden politisch besonders kontrovers diskutiert. Die problematisierten Aspekte sind allerdings eher mit sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen verknüpft, als mit der Struktur von Sozialfirmen (z. B. eingeschränkte Möglichkeit, reguläre Löhne auszurichten, Verpflichtung zu einer arbeitsmarktlichen Massnahme für Arbeitslose). Zielkonflikte in Bezug auf Konkurrenzierung und Lock-In-Effekte können sich insbesondere dann ergeben, wenn marktnahe Tätigkeiten ausgeführt werden, im Bestreben, den benachteiligten Personen realistische Aufgaben zu bieten und zugleich durch Markterlöse den Aufwand für die öffentliche Hand zu verringern. Die empirische Untersuchung von Sozialfirmen zeigt, dass diese Konflikte in der Regel durch gute lokale Verankerung entschärft werden. Insgesamt gelingt es Sozialfirmen, mit der Kombination von produktiver Arbeit und sozial-integrativer Begleitung wertvolle Wirkungen für die Betroffenen zu entfalten, die über die arbeitsmarktliche Integration hinaus psychosoziale oder auch materielle Verbesserungen ermöglichen. Aus unternehmerischer und sozial-administrativer Perspektive stehen einige Herausforderungen an. Die Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebenden und Sozialfirmen erfordert Weiterentwicklungen und möglicherweise sozialversicherungsseitige und regionale Vereinheitlichungen der Steuerungsmechanismen zur optimalen Balance zwischen Integrationsauftrag und unternehmerischem Spielraum (Umgang mit Überschüssen, Umgang mit Konkurrenzierung, Ermöglichen von Innovation). Ebenso wäre eine Optimierung der Berichterstattung angezeigt, die eine schlanke wirtschaftliche und soziale Wirkungsüberprüfung ermöglicht und den vielfältigen Nutzen von Sozialfirmen adäquat abbildet.

Literaturhinweise

Adam, S., Amstutz, J., Cavedon, E., Wüthrich, B., Schmitz, D., Zöbeli, D. … Pozzi, D. (2016). Explorative Studie zu den Erfolgsfaktoren von Unternehmen der sozialen und beruflichen Integration (USBI). Bern: Bundesamt für Sozialversicherungen.

Adam, S., Amstutz, J., Avilés, G., Caimi, M., Crivelli et al. (2015). Social enterprise in Switzerland: the field of work integration. ICSEM Working Papers, 19, online. http://www.iap-socent.be/icsem-working-papers

Crivelli, L., Bracci, A. & Avilés, G. (2012). Il modello d’impresa sociale “made in Switzerland”: Risultati di un’indagine esplorativa condotta su piano nazionale. Manno: Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana SUPSI.

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