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Sozialhilfe (Risikogruppen)

Verena Keller

Originalversion in französischer Sprache


Erstveröffentlicht: December 2020

Bestimmte soziale Gruppen werden als Risikogruppen der Sozialhilfe bezeichnet. Dies wird mit der absoluten Zahl von betroffenen Personen, der Sozialhilfequote oder der Dauer des Bezugs und mit dem Anstieg dieser Zahlen begründet. Von Risikogruppen wird auch gesprochen, wenn die Sozialhilfe als nicht legitim wahrgenommen wird.

Allerdings werden die Merkmale der Gruppen und die Zahl der auf Sozialhilfe angewiesenen Personen durch zeit- und ortspezifische, dynamische Merkmale sozialer, politischer und administrativer Natur bestimmt. Der Arbeitsmarkt und die Löhne, die Organisation der Familien und die geschlechtshierarchische Arbeitsteilung, die Demografie und der Wohnungsmarkt wie auch individuelle Verhaltensweisen und insbesondere die Zugangsbestimmungen der Sozialhilfe sind massgebliche Faktoren. Zudem sind die Empfängergruppen heute – aufgrund des subsidiären Charakters der Schweizer Sozialhilfe – von den der Sozialhilfe vorgelagerten Sozialleistungen bestimmt. Mit jeder Änderung in der Arbeitslosen-, Alters- oder Invalidenversicherung verändern sich auch die Zusammensetzung der Gruppen und die Zahl der von der Sozialhilfe unterstützten Personen. Weitere Faktoren, die das Sozialhilferisiko erhöhen bzw. reduzieren, sind die Leistungen für Familien, also auch die (verfügbaren oder fehlenden) familienergänzenden Betreuungsstrukturen für Kinder und die Bedingungen für den Zugang zu Bildung und Stipendien. Schlussendlich haben auch die vorherrschenden sozialen Normen einen Einfluss darauf, ob und für welche sozialen Gruppen der Bezug von Sozialhilfe als legitim angesehen wird oder für Empörung sorgt, ja ob und wie er wahrgenommen wird.

Entgegen der weit verbreiteten Meinung trifft das Risiko, eines Tages Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen, nicht alle Personen in gleichem Masse. In der Schweiz werden heute vier Gruppen regelmässig als Risikogruppen dargestellt: junge Erwachsene, Ausländerinnen und Ausländer, Personen mit einem tiefen Bildungsniveau und Alleinerziehende. Definiert wird dieses Risiko hauptsächlich – aber nicht nur – als eine Übervertretung im Vergleich zur Bevölkerung. Wie sieht es diesbezüglich bei den vier Gruppen aus? Seit 2005 gibt die Schweizerische Sozialhilfestatistik darüber Auskunft.

Die erste Gruppe: die jungen Erwachsenen. Diese Gruppe – Personen zwischen 18 und 25, mitunter 35 Jahren – wird in vielen Publikationen über die Sozialhilfe als problematische Kategorie dargestellt. Junge Erwachsene erfahren in den Richtlinien der SKOS und in vielen kantonalen Gesetzen eine Sonderbehandlung. Junge Erwachsene sind in der Sozialhilfe leicht übervertreten. Allerdings nimmt die Sozialhilfequote – der Anteil an der Wohnbevölkerung – seit mehreren Jahren leicht ab, obwohl ihre absolute Zahl steigt. Der Anstieg der absoluten Zahl lässt sich jedoch in sämtlichen unterstützten Gruppen beobachten, einfach deshalb, weil die Wohnbevölkerung wächst.

Die Gruppe der jungen Erwachsenen ist in der Sozialhilfe nicht diejenige Altersgruppe, die am stärksten übervertreten ist. Den ersten Rang belegen die Kinder (Minderjährige). In der Schweiz bezieht jedes zwanzigste Kind Sozialhilfe und beinahe ein Drittel der unterstützten Personen sind Kinder. Dennoch ist von Kinderarmut selten die Rede – dies ist eine unsichtbare Armut. Warum wird dann eine Gruppe von jungen Erwachsenen konstruiert, und weshalb werden sie besonders behandelt? Junge Erwachsene von heute gehören zu den schlechten Armen, die es in der Geschichte schon immer gegeben hat: Ihnen wird mangelnder Wille und eine falsche Lebensführung unterstellt. Dass sie nicht arbeiten wird als unrechtmässig empfunden. Eine Rolle spielt zweifelsohne auch die alte Furcht vor einer lebenslangen Unterstützung oder vor «Dynastien von Sozialhilfeempfangenden». Diese Furcht ist in den Diskursen der Verantwortlichen der Sozialhilfe allgegenwärtig, jedoch unbegründet: Die jungen Erwachsenen gehören zu den Gruppen, die am wenigsten lang ununterbrochen auf Sozialhilfe angewiesen sind.

Die zweite Gruppe: die Ausländerinnen und Ausländer. Sie beziehen beinahe dreimal so häufig Sozialhilfe wie die Schweizerinnen und Schweizer. Allerdings sind nicht alle Ausländerinnen und Ausländer in der Sozialhilfe übervertreten. Personen mit einem EU-Pass beziehen nicht häufiger Sozialhilfe als Schweizerinnen und Schweizer. Übervertreten sind jedoch Staatsangehörige aus nichteuropäischen Ländern. Dies ist auf oftmals geringe oder nicht anerkannte berufliche Qualifikationen, fehlende Sprachkenntnisse und ungenügende Kenntnisse des hiesigen Arbeitsmarkts zurückzuführen. Zudem arbeiten aussereuropäische Staatsangehörige häufiger in wenig geschützten Niedriglohnsektoren. Das Sozialhilferisiko ist daher erhöht und betrifft insbesondere die anerkannten Flüchtlinge, von denen eine überwiegende Mehrheit Sozialhilfe in Anspruch nehmen muss.

Die dritte Gruppe: Personen ohne Berufsabschluss. Im Vergleich zur Wohnbevölkerung ist ihr Anteil in der Sozialhilfe mehr als doppelt so hoch. Eine fehlende Berufsbildung ist tatsächlich ein Risikofaktor. Aber auch mit einer Berufsbildung wird dieses Risiko nicht wirklich ausgeschaltet, da mehr als 40 % der Bezügerinnen und Bezüger einen Berufsabschluss besitzen. Das Ausbildungsniveau ist nicht nur eine Frage des Willens, der Motivation und des Durchhaltevermögens, sondern auch der sozialen Herkunft. Auch in der Schweiz bilden sich Kinder aus Mittel- und Oberklassen häufiger und länger aus. Je höher der Bildungsabschluss, desto höher die Chance, sich später im Erwachsenenleben weiterzubilden. Das Ausbildungsniveau ist zudem auch von Geschlecht und Nationalität abhängig. Die am wenigsten qualifizierte Gruppe ist jene der jungen Ausländerinnen.

Die vierte Gruppe: die Alleinerziehenden. Sie sind in der Sozialhilfe stark übervertreten. Beinahe jeder fünfte alleinerziehende Haushalt bezieht in der Schweiz Sozialhilfe. Von allen in der Sozialhilfe vertretenen Gruppen ist bei den Alleinerziehenden die Dauer des Sozialhilfebezugs am längsten – er entspricht der Zeit, bis die Kinder selbstständig sind. Der geschlechtsneutrale Begriff der Alleinerziehenden verschleiert die Tatsache, dass fast alle (95 %) der Alleinerziehenden in der Sozialhilfe Frauen sind. Die neutrale Bezeichnung blendet den Umstand aus, dass die Auswirkungen einer Trennung Frauen viel stärker trifft als Männer. Zum einen aufgrund der finanziellen Ungleichheiten vor der Trennung. Zum andern aufgrund der Kinderbetreuung, die in der überwiegenden Mehrheit der Fälle von den Müttern übernommen wird. Und letztlich auch aufgrund einer Diskriminierung der Frauen bei der Berechnung der Alimente. Die aktuelle Rechtsprechung schützt das existenzsichernde Einkommen der Person, die Alimente bezahlen muss – in der Regel der Mann. Der andere Ex-Partner – in der Regel die Frau – hat nur Anspruch auf Alimente, wenn die Bedürfnisse des Mannes gedeckt sind. Sie muss sich folglich an die Sozialhilfe wenden. Armut infolge einer Trennung ist die Folge von Geschlechterungleichheiten, aber auch von Klassenungleichheiten. Die materiellen Auswirkungen einer Trennung lassen Frauen aus begüterten Verhältnissen nicht verarmen.

Einen Sonderfall bilden die 50-jährigen und älteren Personen. Die Sozialhilfequote dieser Gruppe entspricht zwar dem Durchschnitt aller Altersgruppen, seit einigen Jahren nimmt sie jedoch zu. Ausserdem beziehen diese Personen ausserordentlich lange Sozialhilfe. Der Hauptgrund liegt in der Schwierigkeit, in diesem Alter wieder eine Arbeit zu finden.

Die soziodemografischen Merkmale dieser vier Gruppen zeigen, dass nicht ein aus heiterem Himmel kommendes Unglück in die Sozialhilfe führt. Risikogruppen in der Sozialhilfe setzen sich aus Personen aus prekarisierten und ärmeren Unterschichten zusammen. In diesem Sinne knüpft die heutige Sozialhilfe an die Logik früherer Fürsorgesysteme an: Sie richtet sich an Personen mit geringen Ressourcen und versucht, sie den herrschenden Normen anzupassen. Heutzutage verfügen Angehörige dieser Gruppen über eine geringe Ausbildung, sind schlecht entlöhnt und wenig geschützt, vermehrt den Risiken von Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit ausgesetzt und stärker von den Folgen einer Trennung betroffen. Auch wenn die Grenzen dieser Gruppen fliessend sind, kumulieren sich die Auswirkungen der Geschlechter- und Klassenverhältnisse sowie der nationalen Herkunft systemisch. Heute wie gestern.

Literaturhinweise

Peugny, C. (2013). Le destin au berceau: inégalités et reproduction sociale. Paris: Seuil.

Salzgeber, R., Fritschi, T., von Gunten, L., Hümbelin, O., Koch, K. (2016). Verläufe in der Sozialhilfe (2006–2011). Neuenburg: Bundesamt für Statistik.

Tabin, J.-P., Frauenfelder, A., Togni, C. & Keller, V. (2010). Temps d’assistance: le gouvernement des pauvres en Suisse romande depuis la fin du XIXe siècle (2e éd. rev.). Lausanne: Antipodes.

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