Sozialwesen
Das Sozialwesen umfasst alle Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die materielle Sozialleistungen gewähren und soziale Dienstleistungen erbringen. Das Sozialwesen ist auch der Ort der Sozialen Arbeit und der sozialen Innovation. Das Sozialwesen gewinnt Kontur durch die Sozialpolitik und wird im Wesentlichen durch das Sozialrecht reguliert. Daraus können die normativen Werte wie die Solidarität oder die Zusammengehörigkeit, aber auch das Prinzip der Eigenverantwortung und Selbsthilfe abgeleitet werden, welche das Sozialwesen bis heute prägen. Dabei finden sich zahlreiche Berührungspunkte zu anderen gesellschaftlichen Sphären wie das Bildungs- oder das Gesundheitswesen. Das Sozialwesen kann nach Trägerschaft, Leistungsarten, Zielgruppen und regionalen Kriterien beschrieben und analysiert werden.
Das Sozialwesen wird hier als ein organisierter Ort des Sozialstaates verstanden. Daraus ergibt sich eine Abgrenzung zur informellen Hilfe, sei dies im Rahmen familiärer Solidaritäten, Freundschaftskreisen oder der Nachbarschaftshilfe. Trotzdem sind es gerade diese sozialen Dienste, die wesentlich zur Sozialen Sicherheit und guten Betreuung der Bürgerinnen und Bürger beitragen.
In Anlehnung an den Begriff des welfare mix können im Sozialwesen drei Sektoren unterschieden werden: den Staat, die Privatwirtschaft und ein «dritter Sektor». Dieser dritte Sektor, oft auch als Zivilgesellschaft bezeichnet, ist das Sammelbecken für eine äusserst heterogene Gruppe von sozialen Akteuren, die von den Hilfswerken bis zu philanthropischen Stiftungen mit sozialen Zweckbestimmungen reicht, von Selbsthilfegruppen bis zu Einsatzorganisationen für Freiwillige. Entsprechend kann man mit Blick auf die Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger eines Landes an das Sozialwesen von Anrechten gegenüber dem Sozialstaat, Angeboten privatwirtschaftlich organisierter Sozialunternehmen und Anfragen an sozial ausgerichtete Hilfsorganisationen sprechen. Diese Unterscheidung führt auch zu verschiedenen Zielorientierungen. Anrechte ergeben sich aus dem Sozialrecht, Angebote aus der kaufkraftorientierten Nachfrage, Anfragen aus der Orientierung an sozialen Problemlagen, die weder durch nutzbare Anrechte, noch durch bezahlbare Angebote abgedeckt werden. Eine Sonderrolle spielen die Stiftungen, also das philanthropische Engagement. Zuweilen setzen die Stiftungen den Sozialstaat unter Druck, wenn sie sich für Anstossfinanzierungen zur Verfügung stellen und damit die Erwartung verbinden, dass gelingende soziale Innovationen später vom Sozialstaat übernommen werden.
Das moderne Sozialwesen ist in Europa im Übergang vom 19. zum 20. Jh. entstanden. Dominierten zu Beginn die Hilfsorganisationen das Sozialwesen, etwa die Diakonie der Kirchen oder private Hilfsvereine gut situierter Bürgerinnen und Bürger, kommt es zu Beginn des 20. Jh. zu einer sozialstaatlichen Entwicklung, die dazu führt, dass das Sozialwesen mehr und mehr von der öffentlichen Hand gestaltet wird. Hilfswerke verlieren an Bedeutung, wo sie sich nicht wie zum Beispiel in Deutschland zu Einrichteorganisationen wandeln, die Kindergärten, Schulen, Spitäler oder Altersheime führen. Die Idee des Sozialstaates prägt das Sozialwesen über mehrere Dekaden, auch wenn das «Solidaritätsprinzip» der gewerkschaftlichen Selbsthilfe noch über längere Zeit das «Staatsprinzip» des Bürgertums konkurrenziert. Grosse soziale Risiken werden Schritt für Schritt und wenig aufeinander abgestimmt über (oft als obligatorisch für Alle oder zumindest für alle Erwerbstätige erklärte) Sozialversicherungen abgedeckt.
Daneben und weniger beachtet spielt die Privatwirtschaft von Anfang an eine wichtige Rolle im Sozialwesen. So führen Firmen unter Druck und später in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften eigene Krankenversicherungen und betreiben eine Altersvorsorge für ihre Mitarbeitenden, engagieren sich im sozialen Wohnungsbau und im Bereich der Erholung. Heute kommen betriebliche Engagements im Rahmen der corporate social responsability dazu. Die sozialpartnerschaftlichen Arrangements sind und bleiben aber eine treibende Kraft in der Gestaltung und Weiterentwicklung des Sozialwesens.
Eine neue Entwicklung ist im Übergang vom 20. zum 21. Jh. zu beobachten. Das Sozialwesen wird zum lukrativen Ort für privatwirtschaftliche Unternehmen. Zum einen hat dies mit der Privatisierung sozialstaatlicher Aufgaben zu tun. Im Rahmen von Leistungsaufträgen werden nicht nur Hilfswerke, sondern auch private gewinnorientierte Unternehmen für den Sozialstaat tätig, zum Beispiel in der Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden oder beim Inkasso der kommunalen Sozialdienste. Der Sozialstaat wird zum technokratisch geprägten Gewährleistungsstaat und zieht sich gerade bei den sozialen Dienstleistungen in der Logik des new public management mehr und mehr auf seine Rolle als Finanzierer und Controller zurück. Zum anderen treten in zunehmendem Masse eigenständige privatwirtschaftliche Dienstleistungsunternehmen im Sozialwesen auf, weil sie darin Chancen für lukrative «Geschäfte mit dem Sozialen» wahrnehmen wollen. So betreiben sie zum Beispiel im vom Sozialstaat initiierten, regulierten und kontrollierten Märkten private Pflegeheime und Kitas, bieten Beratung, Betreuung und Begleitung in der Spitex an oder fördern den sozialen Wohnungsbau.
Das Sozialwesen in der Schweiz weist in seiner Entstehung und Ausprägung einige Besonderheiten auf. So sind die Kämpfe um die Ausgestaltung der Sozialversicherungen von den direktdemokratischen Volksrechten und insbesondere vom Referendumsrecht geprägt und führen dazu, dass die Schweiz in Sachen Sozialstaat als Nachzügler gilt. Oft braucht es mehrere Anläufe an der Urne, bis sich Mehrheiten für neue gesetzlich regulierte Sicherungssysteme finden. Die föderale Struktur des Staates zeigt sich auch im Sozialwesen. So entstehen erste staatliche Sozialversicherungen in den grossen Städten wie Bern oder Zürich. Heute ist der Sozialstaat in der Schweiz durch bundesweite Sozialversicherungen, kantonale Bedarfsleistungen und die zumeist kommunal organisierte Sozialhilfe strukturiert. Bei den sozialen Dienstleistungen dominieren die kantonalen und kommunalen Ebenen, auch wenn es nationale Trägerschaften wie des Schweizerische Rote Kreuz oder Pro Senectute Schweiz gibt. Diese sozialen Dienstleistungen reichen von der Schuldenberatung für Armutsbetroffene bis zur Begleitung von hilfsbedürftigen Menschen, von Arbeitsintegrationsmassnahmen für Langzeitarbeitslose bis zu Betreuungsangeboten für ältere Menschen. Eine weitere schweizerische Besonderheit ist das spezifische Verständnis der Subsidiarität im Sozialstaat. Die primären Quellen der Sozialen Sicherheit sind die Erwerbsarbeit und die Familie. Erst in zweiter Instanz kommt subsidiär das Sozialwesen ins Spiel. Dieses Verständnis zeigt sich beispielshaft im ersten Absatz von Artikel 41 der Bundesverfassung, in dem von den Sozialzielen die Rede ist. Hier wird festgehalten, dass sich Bund und Kantone in Ergänzung zur persönlichen Verantwortung und privaten Initiative für diese Sozialziele einsetzen.
Das Sozialwesen Schweiz steht vor mannigfaltigen Herausforderungen. Der nationale und globale Standortwettbewerb macht vor dem Sozialwesen nicht halt. Immer öfter wird darüber debattiert, ob der Sozialstaat als positiver Standortfaktor verstanden werden soll, weil er entscheidend zum sozialen Frieden, dem allgemeinen Wohlergehen und zur politischen Stabilität beiträgt, oder ob er als Kostenfaktor die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beschneidet und demzufolge zurückgebunden werden soll. Der demografische Wandel belastet nicht nur im wachsenden Ausmass die Finanzierung der Altersvorsorge, sondern stellt angesichts der Veränderungen in den familiären Lebensformen die unbezahlte Care-Arbeit in Frage. Schliesslich führen die Machtverschiebungen in der Politik dazu, dass auch im Sozialwesen gespart werden muss und die Möglichkeiten, zu sanktionieren, ausgebaut werden. Über diese Trends hinweg werden in der Schweiz auch Diskussionen darüber geführt, ob das Sozialwesen nicht radikal neu gestaltet werden soll. Die einen befürworten darum ein garantiertes Grundeinkommen, die anderen Automatismen in den Sozialversicherungen in der Logik der Schuldenbremse in der Finanzpolitik.
Literaturhinweise
Castel, R. (1995). Les métamorphoses de la question sociale: une chronique du salariat. Paris: Fayard.
Epple, R. & Schär, E. (2010). Stifter Städte Staaten: Zur Geschichte der Armut, Selbsthilfe und Unterstützung in der Schweiz 1200–1900. Zürich: Seismo.
Riedi, A. M., Zwilling, M., Meier Kressig, M., Benz Bartoletta, P. & Aebi Zindel, D. (2015). Handbuch Sozialwesen Schweiz (2., überarb. und erg. Aufl.). Bern: Haupt.