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Bildungspolitik

Christian Imdorf


Erstveröffentlicht: December 2020

Das Schweizer Bildungswesen untersteht in weiten Teilen kantonaler Hoheit. Obwohl das Recht auf Grundbildung seit 1874 in der Bundesverfassung garantiert ist, blieb der Einfluss des Bundes bis zur Aufnahme der neuen Bildungsartikel in die Bundesverfassung im Jahr 2006 im Bereich der Schule gering. Mit dem revidierten Artikel 62 der Bundesverfassung wurde eine subsidiäre Regelungskompetenz des Bundes eingeführt, für den Fall dass den Kantonen keine Harmonisierung des Schulwesens im Bereich des Schuleintrittsalters, der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen (inkl. Übergänge) und der Anerkennung von Abschlüssen gelingt. Die entsprechende «Interkantonale Vereinbarung über die Harmo­nisierung der obligatorischen Schule» (HarmoS-­Konkordat) trat 2009 in Kraft.

Auf der Sekundarstufe II kooperieren Bund und Kantone hingegen traditionell. Seit 1906 erlässt der Bund für die Gymnasien eine Maturitätsverordnung, und im berufsbildenden Bereich regelt er seit 1930 die Rahmenbedingungen der Berufslehre zusammen mit den Organisationen der Arbeitswelt. Die Kantone führen im Gegenzug die betreffenden Ausbildungsstätten und entscheiden über das kantonale Angebotsverhältnis von Allgemeinbildung (Gymnasium, Fachmittelschule) und Berufsbildung. Analog unterstehen die in den 1990er Jahren neu etablierten Fachhochschulen einer Bundesgesetzgebung, während dem sie von einzelnen oder regional zusammengeschlossenen Kantonen geführt werden. Im traditionellen Hochschulbereich waren die Kantone ursprünglich alleinig zuständig für ihre Universitäten, während sich der Bund für die Eidgenössischen Technischen Hochschulen sowie die Forschung verantwortlich zeichnete. Seit Jahrzehnten nimmt der Bund aber auch im kantonalen Hochschulbereich durch seine finanzielle Unterstützung gewisse Steuerungsmöglichkeiten wahr.

Die neuen Bildungsartikel in der Bundesverfassung verlangen neben der gleichwertigen gesellschaftlichen Anerkennung von Allgemeinbildung und Berufsbildung eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz. Steuerungsinstrumente zur Überprüfung der Qualität sind u. a. gesamtschweizerisch definierte Bildungsstandards, sprachregional koordinierte Lehrpläne, und ein gesamtschweizerisches Bildungsmonitoring. Zu den seit 2011 gemeinsam von Bund und Kantonen definierten bildungspolitischen Zielen gehören neben der Harmonisierung der obligatorischen Schule u. a. die Erhöhung der Abschlussquote der Sekundarstufe II auf 95 %, die Verminderung von Studienwechsel und -abbrüchen an den Universitäten, sowie die Sicherstellung von familienergänzenden Betreuungsangeboten, etwa durch Ganztagsschulen. Aus sozialpolitischer Sicht sind staatlich subventionierte Kinderkrippen und Ganztagsschulen – gegenwärtig ein Politikum – von doppelter Bedeutung. Zum einen sind sozio­ökonomisch schlechter gestellte Haushalte darauf angewiesen, dass beide Elternteile erwerbstätig sind, was eine Fremdbetreuung ihrer Kinder voraussetzt. Zum anderen erlauben es familienergänzende Betreuungsangebote Frauen wie Männern gleichermassen am Arbeitsmarkt teilzuhaben, sowie die Frauen von unbezahlter Familienarbeit zu entlasten (Gleichstellung der Geschlechter).

Nicht zuletzt erfordert auch die Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention durch die Schweiz im Jahr 2014 eine Verbesserung der Durchlässigkeit des Bildungssystems, um Bildung inklusiver zu gestalten. Dies bedeutet, dass das formale Bildungssystem, angefangen von der Frühförderung bis hin zur Tertiärbildung so umgestaltet werden muss, dass alle Menschen ungeachtet ihrer Herkunft oder Behinderung die Möglichkeit haben, mit fairen Chancen daran teilzuhaben und dabei unterstützt zu werden.

Eine Verbesserung der Durchlässigkeit des Bildungssystems wird auf verschiedenen Ebenen verfolgt. Dabei lassen sich horizontale Durchlässigkeit (Schultypwechsel innerhalb einer Stufe) und vertikale Durchlässigkeit (mögliche Wechsel zwischen Schul- resp. Ausbildungsstufen) unterscheiden. Auf der Sekundarstufe I bedeutet mehr Durchlässigkeit den Abbau scharfer Trennung zwischen den Schultypen der Oberstufe. Dezentrale kantonale Schulreformen versuchen bereits seit den 1960er Jahren, die Ausschöpfung der Begabungsreserven und Chancengerechtigkeit durch eine Aufweichung der hierarchischen Schultypen zu verbessern. Der Kanton Tessin hat dazu die scuola media, eine Gesamt-Oberstufe ohne Differenzierung, geschaffen, und die französischsprachigen Kantone, aber auch der Kt. Basel-Stadt, haben im Anschluss an die Primarstufe Orientierungsschulen eingeführt. In den Deutschschweizer Kantonen werden zunehmend kooperative und integrative Schulmodelle implementiert. Kantone, die weniger Selektion und ein stärker integriertes Schulsystem wählen, ermöglichen bessere Bildungsperspektiven für die Schüler und Schülerinnen aller sozialen Schichten. Getrennte Schulsysteme erhöhen dagegen soziale Ungleichheiten.

Auf der Sekundarstufe II bedeutet Durchlässigkeit zum einen die Aufweichung der Grenzen zwischen der primär dual organisierten beruflichen Grundbildung und der Allgemeinbildung, etwa durch die Einführung von Fachmittelschulen, die sowohl allgemeinbildenden als auch fachspezifischen Unterricht anbieten. Zum anderen stellt die kantonale Validierung von Bildungsleistungen eine neue Form der Durchlässigkeit im Berufsbildungssystem dar. Sie ermöglicht es, verfahrensbasiert Bildungsleistungen zu erfassen, berufliche Handlungskompetenzen zu bescheinigen und einen formalen Abschluss zu erlangen. Diese sogenannte validation des acquis erlaubt es insbesondere auch Personen ohne postobligatorischen Bildungsabschluss (z. B. nach einem Lehrabbruch), sich beruflich nach zu qualifizieren. Eine weitere Form stellt die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Berufe dar.

Im Hinblick auf die Tertiärstufe ermöglicht Durchlässigkeit den Wechsel nach der Berufsausbildung mit Berufsmaturität an die Fachhochschulen oder – mit einer Zusatzprüfung – an eine Universität, sowie den Wechsel zwischen verschiedenen Hochschultypen (z. B. von der Fachhochschule an die Universität) innerhalb der bisherigen Fachausbildung. Damit schreitet die soziale Öffnung der höheren Bildung voran. Diese setzt aber auch Bildungsreformen und den Abbau von Bildungsungleichheiten in der obligatorischen Schule voraus, da letztere die sozial ungleichen Hochschulzugänge massgeblich verursachen.

Eine Herausforderung für die künftige Bildungspolitik wird es sein, eine auf sozialen Ausgleich und Zusammenhalt ausgerichtete Zwischenstellung der Schweizer Schule zwischen Familie, Wirtschaft und Gesellschaft zu gewährleisten. Wenn primär wohlhabende Eltern ihr Partikularinteresse und das Wohl des eigenen Kindes durchsetzen können (etwa indem sie es auf eine Privat- oder Alternativschule schicken), fördert dies soziale Ungleichheiten. Wenn die Schule hingegen dem Bedarf der Wirtschaft unterworfen und primär in ökonomischen Kategorien (Outputsteuerung durch Bildungsstandards, Investition in Humankapital, usw.) gedacht wird, schwächt dies den öffentlichen Einfluss auf die Schule und ihren Beitrag zum sozialen Zusammenhalt. Eine Ökonomisierung der Schule ergibt sich nicht zuletzt mit der Globalisierung der Schweizer Bildungspolitik durch den wachsenden Einfluss internationaler Organisationen wie der OECD, die durch internationale Vergleichsstudien (z. B. PISA) und Rankings die bildungspolitischen Themen ohne Einbezug demokratischer Prozesse der Meinungsbildung und Entscheidung diktiert.

Literaturhinweise

Herzog, W. (2013). Aussichten der freien Schulwahl: Die globale pädagogische Reformbewegung im Härtetest der direkten Demokratie. Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, 16(3), 579–597.

Rosenmund, M. (2011). Bildungsföderalismus in der globalisierten Bildungsinstitution: Das Schulsystem der Schweiz. In K. Kansteiner-Schänzlin (Hrsg.), Schule im gesellschaftlichen Spannungsfeld (S. 33–46). Baltmannsweiler: Pestalozzianum.

Wolter, S. C., Cattaneo, M. A., Denzler, S., Diem, A., Hof, S., Meier, R. & Oggenfuss, C. (2018). Bildungsbericht Schweiz 2018. Aarau: Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung.

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