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Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen

Thomas Beschorner


Erstveröffentlicht: December 2020

Das Konzept der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen, oft auch Unternehmensverantwortung oder neudeutsch Corporate Social Responsibility (CSR) genannt, beschreibt die Einbeziehung sozialer und ökologischer Aspekte in unternehmerische Tätigkeiten sowie eine Verantwortung für die Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf die Gesellschaft. Von zentraler Bedeutung ist dabei eine integrative Perspektive auf das «Kerngeschäft» des jeweiligen Unternehmens. Das heisst, CSR fragt danach, wie Unternehmen ihre Gewinne erwirtschaften – und nicht wie sie ihre Gewinne im Sinne einer «Spenden­ethik» verwenden.

Besonders vor dem Hintergrund einer seit den 1980er Jahren erstarkten Zivilgesellschaft, der zunehmenden Globalisierung sowie wichtiger Konferenzen, die ihren Niederschlag z. B. im Brundtland-Bericht (1987) sowie in Dokumenten zur Rio-Konferenz (1992) fanden, entwickelte sich eine zunehmend an Reife gewinnende Diskussion zu Fragen unternehmerischer Verantwortung. Eine Vielzahl von Unternehmensskandalen in den vergangenen drei Jahrzehnten sowie die globale Finanzkrise Ende der letzten Dekade beförderten diese Diskussion und befördern sie weiterhin.

In Politik, Wirtschaft und Gesellschaft setzt sich zunehmend die Einsicht durch, dass in einer globalen Wirtschaft Fragen einer nachhaltigen Entwicklung nicht mehr nur über staatliche Regulierungen (Spielregeln) realisiert werden können, da diese (mit einigen Ausnahmen) tendenziell an die Idee des Nationalstaates und des nationalstaatlichen Rechts gebunden sind. Aus der damit verbundenen begrenzten Reichweite von Politik und Recht resultiert eine partielle Verschiebung der Verantwortungsebene: Neben den Spielregeln durch Politik stehen zunehmend Fragen der Unternehmensverantwortung im Zentrum des Interesses (die Spielzüge der Spieler). Ergänzend gibt es unter dem Begriff Soft Law eine Vielzahl von allgemeinen wie branchenspezifischen Initiativen, die auf einer Ebene zwischen Politik und Unternehmen nach kollektiven Lösungen suchen. Dabei handelt es sich teilweise um unternehmens- und teilweise um zivilgesellschaftlich-getriebene Initiativen, wo­bei letztere tendenziell eine Vielzahl von unterschiedlichen Akteuren (sogenannte Multi-Stakeholder-Initiativen) einbeziehen.

Corporate Social Responsibility umfasst ein breites soziales wie ökologisches Themenspekt­rum. Dazu zählen beispielsweise Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Umweltschutz, Korruptionsprävention, fairer Wettbewerb, Verbraucherinteressen, Steuern, Transparenz.

Während Unternehmensverantwortung bis vor wenigen Jahren als ein rein freiwilliges Konzept galt, z. B. im sogenannten Grünbuch der Europäische Kommission aus dem Jahr 2001, verzichtete die Europäische Kommission zehn Jahre später in einer Revision ihrer zentralen Definition auf einen Passus der Freiwilligkeit. Damit deutet sich bereits zu diesem Zeitpunkt an, was Praxis in der Europäischen Union (EU) werden wird: eine CSR-Bericht­erstattungspflicht, die für Unternehmen in der EU mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und von besonderer öffentlicher Bedeutung seit 2017 gilt.

Die politische und mediale Diskussion in der Schweiz zeichnet sich im internationalen, besonders europäischen Vergleich durch eine starke Polarisierung aus, bei der sowohl «die Rechte» als auch «die Linke» (aus jedoch sehr unterschiedlichen Gründen) kritisch zur Thematik stehen. Die einen fürchten durch CSR um eine liberale Wirtschaftspolitik. Die anderen sehen in dem Thema den Versuch, Regulierungen aufzuweichen und fordern rechtlich-bindende Massnahmen. In seinem CSR-Positionspapier (2015) hat der Bundesrat das Thema Unternehmensverantwortung auch in der Schweiz auf eine politische Ebene gehoben und damit das nachgeholt, was in anderen europäischen Ländern schon seit den 2000er Jahre erfolgte. Dieses Positionspapier beinhaltet verschiedene Massnahmen zur Förderung von Unternehmensverantwortung in der Schweiz, sieht jedoch keine verpflichtende CSR-Berichterstattung vor. Es bleibt insgesamt abzuwarten, inwieweit die verschiedenen Projekte in praktischer Hinsicht realisiert werden. Neben dieser Initiative aus Bern sind eine ganze Reihe von internationalen Standards und Orientierungen natürlich auch für Schweizer Unternehmen von Bedeutung: der Berichterstattungsstandard der Global Reporting Initiative, der UN Global Compact, die ISO-Norm 26 000, die OECD Guidelines für multinationale Unternehmen, der Ruggie-Framework im Bereich Menschenrechte oder die Sustainable Development Goals, um nur einige Beispiele zu nennen.

Volkswagen trickst bei der Abgasmessung, Banken manipulieren Finanzindizes und die FIFA gleicht eher einer Mafia-Organisation denn einem Sportverband. Dies sind nur einige Beispiele einer Vielzahl von kriminellen Vergehen von Unternehmen. Sie führen dazu, dass Unternehmensverantwortung einen schweren Stand in der öffentlichen Diskussion hat.

Wenn man mit dem Thema produktiv vorankommen will, so gilt es in einem ersten Schritt unternehmerische Praxen differenziert zu betrachten. Hier zeigt sich ein durchaus buntes Bild: es gibt Unternehmen, die CSR anpacken, praktisch wirksam in die Organisation einführen und ihre Strategien auch nach sozialen und ökologischen Kriterien ausrichten; es gibt Unternehmen, die CSR als Marketing-Veranstaltung missverstehen, mit CSR nach aussen kommunikativ auftreten, nach innen aber wenig tun; und es gibt Unternehmen, die soziale und ökologische Fragen vollends ignorieren, ja teilweise Verantwortungsfragen mit Füssen treten.

Es gilt, zweitens, einen angemessenen Begriff von Unternehmensverantwortung zu­grunde zu legen, der normativ gehaltvoll ist, also den ethischen Kern dieses Begriffes ernst nimmt. In der akademischen wie öffentlichen Diskussion zeigt sich eine Tendenz, CSR stets nur in Win-Win-Optionen zu denken, bei denen sich CSR für die Gesellschaft und das Unternehmen auszahlen muss. Dies ist schon im Ansatz falsch, weil die Fragen nach dem «richtigen Tun» mit Fragen der Implementierung vermischt werden.

Drittens gilt es im stärkeren Masse von einem defensiv-reaktiven zu einem proaktiven CSR-Verständnis zu kommen – in der akademischen Diskussion wie in der Unternehmens­praxis. Unternehmensverantwortung beinhaltet nicht nur die Vermeidung unmoralischer Praxen (wie Korruption, Bilanzfälschungen, usw.), sondern in besonderer Weise die Frage, welchen Beitrag Unternehmen durch gute Geschäfte für eine gute Gesellschaft leisten können. Ein proaktives Verständnis von Unternehmensverantwortung beinhaltet dabei auch die Idee von Unternehmen als politische Akteure, bei der sich diese in den Prozess der gesellschaftlichen Governance einbringen und (Sozialpolitik) gemeinwohl-orientiert mitgestalten.

Viertens sollte gründlicher über die Rolle von Politik (und Recht) im Kontext von Unternehmensverantwortung nachgedacht werden. Nationale Aktionsprogramme, wie das Positionspapier des Schweizer Bundesrates, sind ein guter Anfang. Sie müssen aber praktisch realisiert werden. Politik (und Recht) sollte sich jedoch nicht nur auf derartige Fördermassnahmen beschränken, sondern auch über Steuerungsmechanismen durch das klassische hard law handeln. Eine Diskussion zum Thema Unternehmensstrafrecht, wie sie aktuell in ersten Ansätzen in Deutschland geführt wird, ist auch in der Schweiz und anderen europäischen Ländern überfällig. Vielleicht gibt die Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative (KOVI) dazu Anlass.

Literaturhinweise

Beschorner, T. (2006). Social Responsibility of Firms. In J. Beckert & M. Zafirovski (Eds.), International encyclopedia of economic sociology (pp. 618–622). London: Routledge.

Bundesrat (2015). Gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen: Positionspapier und Aktionsplan des Bundesrates zur Verantwortung der Unternehmen für Gesellschaft und Umwelt. Bern: Schweizerische Eidgenossenschaft.

Schneider, A. & Schmidpeter, R. (Hrsg.) (2015). Corporate Social Responsibility: Verantwortungsvolle Unternehmensführung in Theorie und Praxis (2., erg. und erw. Aufl.). Berlin: Springer Gabler.

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