Wörterbuch durchsuchen

Gleichstellungspolitik

Sylvie Durrer


Erstveröffentlicht: December 2020

Die Schweizer Demokratie ist jung. Dasselbe gilt für die Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern, denn erst im Jahr 1971 erhielten Frauen auf Bundesebene das aktive und passive Wahlrecht. Es folgten weitere Bestimmungen, die nach lebhaften Debatten verabschiedet wurden. Seit 1981 enthält die Bundesverfassung einen Artikel, der die Gleichstellung von Mann und Frau einfordert, insbesondere in den Bereichen Familie, Bildung, Arbeit und Lohngleichheit. Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung statuiert seit dem Jahr 2000 nebst der rechtlichen explizit auch die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern.

Die Gleichstellungspolitik zielt letztlich darauf ab, sämtliche geschlechtsspezifischen Hindernisse zu beseitigen, die einer vollumfänglichen Teilhabe am wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Leben entgegenstehen. Dementsprechend soll allen Menschen die Möglichkeit gegeben werden, ihre individuellen Fähigkeiten ungehindert zu entfalten und ihre Entscheidungen frei und ohne jegliche Einschränkung durch Geschlechtervorurteile zu treffen. Letztlich geht es darum, Frauen und Männer mit ihren individuell divergierenden Verhaltensweisen, Interessen und Bedürfnissen wahrzunehmen, anzuerkennen und gleichermassen zu fördern.

Die Gleichstellungspolitik umfasst sämtliche Institutionen, Gesetzesgrundlagen, Ziele und Massnahmen der öffentlichen Hand, die auf die Konkretisierung des Verfassungsauftrags und die Erfüllung der Verpflichtungen aus verschiedenen internationalen Übereinkommen abzielen. Dabei kommt dem Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), das die Schweiz 1997 ratifiziert hat, besondere Bedeutung zu. Das CEDAW deckt eine breite Palette von Themen ab. Diese umfassen: rechtliche Rahmenbedingungen, Strukturen und Finanzierung von Gleichstellungsinstrumenten, Mass­nahmen der positiven Diskriminierung, die Bekämpfung von Stereotypen und schädlichen Verhaltensweisen, Gewalt gegen Frauen, Menschenhandel, Ausnützung durch Prostitution, die Vertretung in Entscheidungspositionen in Politik und Wirtschaft, die Beseitigung der Diskriminierung in Bildung, Beschäftigung, sozialer Sicherheit und Gesundheit, Problemlagen von Frauen in spezifischen Lebenssituationen wie Landfrauen, geflüchtete Frauen, Asylbewerberinnen und andere benachteiligte Gruppen wie auch die diskriminierungsfreie Ausgestaltung der Ehe und der familiären Beziehungen.

Um die rechtliche und tatsächliche Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu erreichen, hat die Schweiz 1988 das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) eingerichtet. Sein Auftrag besteht darin, die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen zu fördern und jegliche Form von direkter und indirekter Diskriminierung zu beseitigen. Thematisch legt das EBG den Fokus auf die Chancengleichheit im Erwerbsleben (und hier insbesondere die Lohngleichheit), die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die rechtliche Gleichstellung und die Bekämpfung der Gewalt in Paarbeziehungen. Seine Interventionsmöglichkeiten reichen von der Information der Bevölkerung über die Entwicklung von Instrumenten und Kontrollmassnahmen zum Erreichen von Lohngleichheit in Unternehmen, die Aufträge der öffentlichen Hand erhalten, bis hin zur Durchführung von Studien und Beratungsdienstleistungen für Behörden. Das EBG kann ausserdem Finanzhilfen an gemeinnützige Organisationen vergeben, die Projekte zur Förderung der Chancengleichheit im Erwerbsleben durchführen.

Für die Gleichstellung auf Bundesebene setzt sich auch die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF) ein. Diese ständige ausserparlamentarische Kommission berät den Bundesrat und kann weitgehend unabhängig über die zu behandelnden Themen ­entscheiden.

Den Gleichstellungsfragen kommt sowohl innen- als auch aussenpolitisch grosse Bedeutung zu. Denn die mangelnde Gleichstellung der Geschlechter stellt eines der grössten Hindernisse für Wirtschaftswachstum und Armutsreduktion dar. Daher berücksichtigt die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) die Genderperspektive bei all ihren Aktivitäten und Projekten. Allgemein engagiert sich die Schweiz im Rahmen ihrer internationalen Menschenrechtspolitik sowohl bilateral als auch multilateral entschieden für die Rechte der Frauen und ihre Selbstbestimmung. Bei der Ausarbeitung der neuen, von den UNO-Mitgliedstaaten im Jahr 2015 verabschiedeten Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung hat sich die Schweiz aktiv dafür eingesetzt, dass die Gleichstellung der Geschlechter nicht nur als Querschnittsthema in allen Zielen zum Ausdruck kommt, sondern auch als spezifisches Ziel Aufnahme findet.

Neunzehn Kantone und fünf Städte verfügen über mindestens eine Institution, eine Kommission oder ein Büro, die bzw. das mit Gleichstellungsfragen befasst ist, deren Ressourcen und Mandate jedoch stark variieren. Letztere reichen von der Gleichstellung in der Verwaltung, Familie und Bildung bis hin zur Förderung der Diversität und Integration sowie der Bekämpfung von Gewalt. Die Einrichtungen haben sich in der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten zusammengeschlossen. Sie sorgt für den Austausch bewährter Verfahrensweisen und koordiniert Projekte von nationaler Bedeutung. Auch die Universitäten und Fachhochschulen betreiben Gleichstellungsbüros, die über eigene Koordinationsstrukturen verfügen.

Obwohl sie ein engmaschiges Netz bilden, sind die finanziellen und personellen Mittel dieser Strukturen oft bescheiden. Ein halbes Dutzend Kantone, die ausnahmslos in der Deutschschweiz liegen, verfügen zudem über keinerlei institutionalisierte Mechanismen im Bereich der Gleichstellungspolitik. Dabei hat das Bundesgericht 2011 in einem wegweisenden Urteil festgehalten, dass alle Kantone institutionelle und organisatorische Massnahmen ergreifen müssen, um dem Verfassungsauftrag nachzukommen.

In den letzten 20 Jahren sind wichtige Veränderungen erzielt worden. Bedeutende Meilensteine auf diesem Weg waren unter anderem das neue Eherecht (1988), das neue Bürgerrechtsgesetz (1992), das Gleichstellungsgesetz (1996), die 10. Revision der AHV (1997), das neue Scheidungsrecht (2000), die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen (2002), die Offizialisierung von Gewaltdelikten in Paarbeziehungen (2004), die Mutterschaftsentschädigung (2005), der zivilrechtliche Schutz vor Gewalt, Drohungen und Nachstellungen (2007), das strafrechtliche Verbot der Verstümmelung der weiblichen Genitalien (2012) und der Zwangsheirat (2013), das neue Namens- und Bürgerrecht (2013) und das gemeinsame Sorgerecht als allgemeine Regel (2014).

Trotz dieser beachtlichen Fortschritte bleibt auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter noch einiges zu tun. Frauen sind nach wie vor schlechter bezahlt als Männer. Arbeit und Familie sind für beide Elternteile weiterhin nur schwer zu vereinbaren, stehen doch in der familienergänzenden Kinderbetreuung noch immer zu wenige Plätze zur Verfügung. Der Anteil der Frauen im Schweizer Parlament ist immer noch tief. Bei der Wahl ihrer Ausbildung, ihres Berufs und ihrer Lebensform lassen sich Mädchen und Jungen auch heute noch stark von Stereotypen beeinflussen. Und nicht zuletzt ist Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt noch immer ein verbreitetes Übel. Rund alle zwei Wochen kommt im häuslichen Bereich ein Mensch ums Leben. Die Mehrzahl davon sind Frauen. Insgesamt ereignet sich circa die Hälfte aller Tötungsdelikte in der Schweiz im häuslichen Bereich.

Die Gleichstellungspolitik figuriert daher weiterhin in der Legislaturplanung des Bundes, wobei zwei Stossrichtungen – sektorbezogen und spezifisch auf der einen sowie fachübergreifend und integriert (Gender Mainstreaming) auf der anderen Seite – verfolgt werden. Eines sollte dabei nicht vergessen werden: Die Gleichstellungspolitik kann zwar erheblich zur Erreichung familien-, sozial- und wirtschaftspolitischer Ziele beitragen. Die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern ist aber in erster Linie ein rechtliches Gebot.

Literaturhinweise

Derungs, F., Lüthi, J., Schnegg, B., Wenger, N. & Ganzfried, M. (2014). Gleichstellung von Frau und Mann – Aktionsplan der Schweiz: Bilanz 1999–2014. Bern: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann.

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (Hrsg.). (2014). Vierter und fünfter Bericht der Schweiz über die Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW).

Liebig, B., Gottschall, K. & Sauer, B. (Eds.). (2016). Gender equality in context: theories, practices, and perspectives in Switzerland. Opladen: Barbara Budrich.

nach oben