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Kinder- und Jugendförderung

Manuel Fuchs, Julia Gerodetti


Erstveröffentlicht: December 2020

Kinder- und Jugendförderung (KJF) ist eine Säule der Schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik neben dem Schutz und der Mitwirkung/Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen. Der Artikel 41 der Bundesverfassung definiert die KJF als Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu selbstständigen und sozial verantwortlichen Personen, die es in ihrer sozialen, kulturellen und politischen Integration zu unterstützen gilt. Das Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG) konkretisiert die Ausführung der verfassungsrechtlichen Bestimmungen und konstituiert die KJF als einen öffentlichen Aufgaben- und Funktionsbereich. Es bestimmt Gegenstände, Zwecke und Voraussetzung von Finanzhilfen des Bundes an öffentliche (Kantone, Gemeinden) und private (nicht gewerbliche) Trägerschaften für Aktivitäten und Leistungen, die der ausserschulischen Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen dienen und definiert die entsprechenden Verfahren. Als Zielgruppen der KJF bestimmt das KJFG junge Menschen vom Kindergartenalter bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Das KJFG schafft ebenfalls eine gesetzliche Grundlage für Finanzhilfen an Modellprojekte der KJF von gesamtschweizerischer Bedeutung. Es enthält weder eine Selbstverpflichtung des Bundes auf finanzielle Förderung, noch konstituiert es Ansprüche auf Leistungen (Kann-Bestimmungen). Es definiert die Rolle des Bundes in einem Handlungsfeld, das gemäss den Grundsätzen des Föderalismus und der Subsidiarität primär in der Kompetenz der Gemeinden und Kantone liegt und in erheblichem Umfang von überregionalen privaten Trägerschaften geprägt ist (wobei letztere oft starke sprachregionale Besonderheiten aufweisen).

Erstmals erwähnt wird die KJF in der Schweiz 1973. Knapp 20 Jahre später trat 1991 das erste Bundesgesetz zur Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit in Kraft, welches die Bundesbehörden dazu ermächtigt, die Jugendverbandsarbeit in der Schweiz finanziell zu unterstützen. Als Reaktion auf verschiedene Postulate und Motionen verabschiedete der Schweizerische Bundesrat 2008 eine Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik. Diese umfasst drei Säulen: den Schutz, die Förderung und die Mitwirkung und Mitbestimmung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

In Abgrenzung zum Kindes- und Jugendschutz geht es bei der KJF nicht um die Bearbeitung konkreter Gefährdungs- und Notlagen, sondern um das Schaffen günstiger Rahmenbedingungen, innerhalb derer junge Menschen gut leben und sich entfalten können; zugleich wird die KJF auf Handlungsbereiche ausserhalb von Schule und Familie verwiesen. Da die Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst werden, ist es erklärtes Ziel der KJF in Bund, Kantonen und Gemeinden/Städten eine Querschnittsfunktion wahrzunehmen und die Entwicklung und Umsetzung bedarfsgerechter und wirkungsvoller ausserschulischer Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu unter­stützen.

Eine Erweiterung der KJF erfolgte 2013 mit dem Inkrafttreten des totalrevidierten Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG), das sich auf Artikel 67 der Bundesverfassung stützt. Dieses Gesetz stärkt das Integrations- und Präventionspotenzial der KJF, baut im Rahmen finanzieller Förderung offene und innovative Formen der ausserschulischen Arbeit aus und unterstützt die Mitwirkung und Mitbestimmung junger Menschen in der Schweiz. Diese inhaltliche Erweiterung bleibt jedoch mit einer selektiven Subventionstätigkeit in diesen Bereichen verbunden.

Mit dem im Jahr 2006 angenommenen Artikel 67 der Bundesverfassung erhielten die Kantone und Gemeinden/Städte den Auftrag «den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden», allerdings ohne rechtliche Verbindlichkeit. Auch auf kantonaler Ebene finden sich keine gesetzlichen Grundlagen, welche die Gemeinden und Städte zu einer aktiven KJF verpflichten. Auf interkantonaler Ebene bildet vor allem die Konferenz der kantonalen Beauftragten für Kinder- und Jugendförderung (KKJF) ein wichtiges Gremium, welches sich aus den kantonalen Kinder- und Jugendbeauftragten zusammensetzt. Ziel der KKJF ist die Förderung des interkantonalen Fachaustauschs und die Etablierung, resp. Professionalisierung der KJF über die Ebenen Bund, Kantone und Gemeinde/Städte hinweg. Ein wichtiger Meilenstein ist das von der KKJF entwickelte Positionspapier Standards der KJF Schweiz, welches Empfehlungen über Grundsätze und Merkmale einer Grundausstattung der KJF vornimmt.

Die KJF hat sich in den Schweizer Kantonen als auch innerhalb der Kantone sehr unterschiedlich entwickelt. Auf kantonaler Ebene fand während den letzten 20 Jahren jedoch ein beachtlicher Auf- oder Ausbau von Strukturen im Bereich der KJF statt. 2009 existierten in knapp der Hälfte der Schweizer Kantone Gesetze und Verordnungen zur KJF, dreiviertel verfügten über Koordinationsstellen der KJF sowie über Regelungen zur finanziellen Förderung ausserschulischer Angebote. Gleichwohl bestehen zwischen den Kantonen erhebliche Unterschiede in Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen, die Verbreitung von Koordinationsstellen und die Modelle der Finanzförderung. Gemeinden und Städte nehmen bei der Entwicklung und Umsetzung der KJF eine zentrale Rolle ein, wobei sie die Umsetzung von Strategien resp. das Erbringen von Leistungen und Angeboten in der Regel gemeinnützigen und gewerblichen Trägerschaften der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit über­tragen.

Auf kommunaler Ebene lassen sich während der letzten zehn Jahre in vielen Städten und zunehmend auch in Gemeinden der Deutschschweiz sowie der Romandie beachtliche Entwicklungen im Bereich der KJF beobachten. Zum einen finden Strukturbildungs- und Professionalisierungsprozesse in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit statt, zum andern tragen Kinder- und Jugendverbände und lokale Vereine im Freizeitbereich zur Vielfalt des ausserschulischen Angebots bei. Zunehmend werden in kommunalen Verwaltungen sogenannte Kinder- und Jugendbeauftragte implementiert. Diese haben den Auftrag, ausserschulische Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu koordinieren, zu planen und zu entwickeln und die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu unterstützen; damit können sie eine Schlüsselfunktion bei der Gestaltung förderlicher Aufwachsbedingungen und der Herstellung von Chancengleichheit einnehmen.

Im Bereich der KJF ergeben sich in der Schweiz derzeit auf zwei Ebenen zentrale Herausforderungen. Zum einen gibt es bisher kein systematisches Monitoring. Zwar haben seit Mitte der 2000er Jahre in einigen Kantonen Strukturdatenerhebungen stattgefunden (AG, BE, BL, BS, FR, SO, ZH), die teilweise auch für datenbasierte kinder- und jugendpolitische Strategieentwicklungen verwendet wurden. Von einem Aufbau einer systematischen Datenbasis im Bereich der KJF ist die Schweiz jedoch weit entfernt. Für die Ausgestaltung einer datenbasierten, bedarfsgerechten und wirksamen KJF sind diese grundlegenden Informationen aber unerlässlich.

Zum anderen erfordert eine aktive kommunale KJF die gesetzliche Verankerung auf kommunaler Ebene, eine Auseinandersetzung mit strategischen Zielsetzungen (z. B. in Form eines Leitbildes) und die Formulierung entsprechender Umsetzungskonzepte und Massnahmenpläne. Darüber hinaus bedarf es klarer Prozessstrukturen und definierter Akteure, welche die Entwicklung der KJF über die einzelnen Organisationen im ausserschulischen Bereich hinaus im Blick haben, und dafür sorgen, dass ausserschulische Angebote zielgruppen- und bedarfsgerecht ausgestaltet werden. Diese Schlüsselaufgabe nehmen teilweise Kinder- und Jugendkommissionen oder Kinder- und Jugendbeauftragte wahr. Um das Idealbild zu erreichen, welches sich u. a. in den Standards der Kinder- und Jugendförderung Schweiz abbildet, braucht es in der Mehrheit der Schweizer Gemeinden und Städte weitere Schritte. Wichtig ist dabei auch, dass Initiativen aus der (jungen) Bevölkerung nicht behindert werden. In verschiedenen Kantonen wurden positive Erfahrungen damit gesammelt, Gemeinden und Städte bei der Entwicklung und Umsetzung der KJF aktiv zu unterstützen, sei dies in Form von finanzieller Förderung, Fachberatung sowie Arbeits- und ­Prozesshilfen.

Literaturhinweise

Bundesrat (2008). Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik: Bericht des Bundesrats in Erfüllung der Postulate Janiak (00.3469) vom 27. September 2000, Wyss (00.3400) vom 23. Juni 2000 und Wyss (01.3350) vom 21. Juni 2001. Bern: Bundesamt für Sozialversicherungen.

May, A. & Wiesli, R. (2009). Kinder- und Jugendförderung in der Schweiz: Begleitbericht zuhanden der kantonalen Fachstelle für Kinder- und Jugendförderung Freiburg. Bern: Fachstelle für Gesundheitspolitik.

Poretti, M. (2015). Politiques locales de l’enfance et de la jeunesse en Suisse romande: état des lieux et enjeux. Sion: Centre interfacultaire en droits de l’enfant.

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