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Lohn

Daniel Oesch


Erstveröffentlicht: December 2020

Der Lohn ist die finanzielle Entschädigung, die die Arbeitnehmenden für ihre Arbeitsleistung erhalten. Es wird unterschieden zwischen Brutto- und Nettolohn (nach Abzug von Sozialabgaben) sowie zwischen Nominal- und Reallohn (nach der Bereinigung der Preisentwicklung). Lohneinkommen machen zwei Drittel des Bruttoinlandproduktes aus und stellen in der Schweiz die wichtigste Grundlage für die Finanzierung der Sozialversicherungen dar.

In der neoklassischen Wirtschaftstheorie entspricht der Lohn der marginalen Produktivität eines Arbeitnehmenden und damit der zusätzlichen Wertschöpfung, die dank eines zusätzlichen Erwerbstätigen erzielt wird. Dies erklärt zu einem Teil, warum Ingenieure höhere Löhne erhalten als Maschinisten. In der Realität spielen auch kulturelle Vorstellungen und die Verhandlungsmacht eine Rolle in der Lohnfestsetzung. In den Industrieländern verfügen Männer, Einheimische und kollektiv organisierte Arbeitnehmende in der Regel über mehr Verhandlungsmacht als Frauen, AusländerInnen und Beschäftigte, die nicht in Gewerkschaften organisiert sind.

In der Schweiz hält sich der Lohnvorteil von Männern über Frauen hartnäckig, obwohl Artikel 8 der Bundesverfassung den Anspruch von Männern und Frauen auf einen gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit festhält. Während die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern seit den 1990er Jahren langsam abnimmt, hat sich die Schere zwischen den tiefen und hohen Löhnen in der Zeit von 1994 bis 2012 weiter geöffnet. Grund dieser Öffnung ist das starke Wachstum der sehr hohen Löhne, insbesondere bei den obersten 1 und 10 % der Lohnverteilung. Dennoch gehört die Schweiz bezüglich der Verteilung der Löhne – im Gegensatz zur Verteilung der Vermögen – zu den egalitäreren Ländern Europas.

In den meisten Industrieländern ist die Lohnungleichheit seit den 1990er Jahre stark angestiegen und die Lohnquote – der Anteil aller Lohneinkommen am Bruttoinlandprodukt (BIP) –auf Kosten der Kapitaleinkommen gefallen. In der Schweiz hingegen hat sich die Lohnquote wenig verändert. Zwischen 1991 und 2010 blieb der Anteil der Lohneinkommen stabil bei 62 bis 64 % des BIP. Aussagen zu Lohn­ungleichheit und Lohnquote sind jedoch mit einiger statistischer Unsicherheit behaftet – obwohl sich die Datenlage zu den Löhnen seit den 1990er Jahren verbessert hat. Dies ist vor allem der Lohnstrukturerhebung zu verdanken, die das Bundesamt für Statistik seit 1994 alle zwei Jahre bei einer grossen Stichprobe von Unternehmen durchführt.

Die Schweiz gehört zu den wenigen westeuropäischen Ländern, die keinen gesetzlichen Mindestlohn kennen. Seit den 1990er Jahren haben Deutschland (2015), Grossbritannien (1999) und Irland (2000) einen solchen eingeführt. Mittlerweile verfügen 22 der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) über einen gesetzlichen Mindestlohn. In der Schweiz wurde eine Volksinitiative zur Einführung eines Mindestlohnes von monatlich 4 000 Franken 2014 abgelehnt.

Dennoch kennt auch die Schweiz Regeln zum Lohnschutz. Die grosse Mehrheit der Gesamtarbeitsverträge, die zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften unterzeichnet werden, sehen Mindestlöhne vor. In einigen Gesamtarbeitsverträgen kommen ausdifferenzierte Mindestlöhne für verschiedene Qualifikationen und Regionen zur Anwendung, so im Bauhauptgewerbe. In anderen Gesamtarbeitsverträgen wie jenem der Banken wird nur ein einziger Mindestlohn vereinbart. Rund 40 % der Beschäftigten arbeiten in Branchen und Betrieben, in denen ein kollektiv vereinbarter Mindestlohn gilt. In einigen Branchen wie dem Bau, Gastgewerbe, Personalverleih oder der Reinigung werden die Gesamtarbeitsverträge vom Bundesrat für allgemein verbindlich erklärt. Folglich gelten in diesen Branchen die Mindestlöhne für alle Beschäftigten aller Betriebe des Landes sowie auch für entsandte Arbeitnehmende aus dem Ausland.

Der Lohnschutz hat mit der Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU im Jahr 2002 an Bedeutung gewonnen. In der Folge des Wegfalls der Kontingente, der behördlichen Lohnkontrolle sowie des Inländervorranges wurde im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit der Begriff des üblichen Lohnes eingeführt. Das Entsendegesetz verpflichtet die 2002 eingesetzte nationale sowie die kantonalen tripartiten Kommissionen einzuschreiten, falls «innerhalb einer Branche oder einem Beruf die orts- und branchenüblichen Löhne wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten» ­werden.

Bei systematischen Unterbietungen des üblichen Lohnes verfügen die tripartiten Kommissionen über die Möglichkeit, der kantonalen oder nationalen Exekutive zwei Massnahmen vorzuschlagen: die Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines bereits bestehenden Gesamtarbeitsvertrags oder der Erlass eines Normalarbeitsvertrages mit zwingenden Mindestlöhnen. Ein solcher Vertrag besteht national für die Hauswirtschaft sowie in einigen Grenzkantonen für Branchen ohne Sozialpartner wie beispielsweise der Normalarbeitsvertrag für die Kosmetikerinnen in den Kantonen Genf und Tessin.

Der übliche Lohn kann für detaillierte Qualifikationsprofile auf den interaktiven Lohnrechnern des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes oder des Bundesamtes für Statistik berechnet werden. Einen umfassenden Überblick zu den berufs- und branchenüblichen Löhnen sowie Mindestlöhnen in der Schweiz bietet das Lohnbuch des Kantons Zürich.

Literaturhinweise

Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich (Hrsg.) (2016). Das Lohnbuch 2016. Zürich: Orell Füssli.

Kuhn, U. & Suter, C. (2015). Die Entwicklung der Einkommensungleichheit in der Schweiz. Social Change in Switzerland, 2, https://www.socialchangeswitzerland.ch

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