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Migration und Alter

Claudio Bolzman

Originalversion in französischer Sprache


Erstveröffentlicht: December 2020

Migration und Alter sind angesichts der demografischen Entwicklung gekennzeichnet durch den stetig wachsenden Anteil der zugewanderten und der älteren Menschen in der Bevölkerung zwei Themen von grosser Bedeutung für die Schweizer Gesellschaft. Lange wurden die beiden Bereiche separat behandelt: In der Migration lag das Interesse auf den ausländischen Erwerbstätigen, und das Thema Alter schien einzig Menschen schweizerischer Herkunft zu betreffen. Wurden die beiden Themen dennoch kombiniert, so stand die Bestätigung herrschender Vorstellungen im Vordergrund, indem Migration als Möglichkeit zur Verjüngung der Bevölkerung oder zur Finanzierung der Renten der alternden Schweizer Bevölkerung betrachtet wurde.

Ältere Migrantinnen und Migranten kamen im kollektiven Bewusstsein kaum vor. Migration wurde mit Produktivität verknüpft, und laut der gängigen Vorstellung kehrten Migrantinnen und Migranten bei Erreichen des Rentenalters in ihre Herkunftsländer zurück. Erst in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre begann sich dank ersten Forschungsergebnissen die Erkenntnis zu bilden, dass viele Migrantinnen und Migranten ihr Alter in der Schweiz verbringen. Eine Pionierstudie von Claudio Bolzman, Rosita Fibbi und Marie Vial zeigte 2001 auf, dass nur ein kleiner Teil der in den 1950er und 1960er Jahren hauptsächlich aus Italien und Spanien zum Arbeiten in die Schweiz gezogenen Personen nach der Pensionierung in ihr Herkunftsland zurückkehrte.

Für Migranten spielt die Pensionierung vor allem die Rolle eines sozioinstitutionellen Wechsels (Übergang vom Status der Erwerbstätigkeit zum Ruhestand) und weniger die Rolle eines räumlichen Wechsels (das heisst Rückkehr ins Herkunftsland oder häufiger eine erhöhte geografische Mobilität zwischen den beiden Ländern). Genauso wie die in der Schweiz geborene Bevölkerung werden auch die Zugewanderten aus Sicht der sozialen Institutionen «alt», wenn sie das Alter für den Bezug einer AHV- und/oder Pensionsrente (zweite Säule) erreichen.

Die erwähnte Studie konnte jedoch aufzeigen, dass das Alter des tatsächlichen Ausscheidens aus der Arbeitswelt nicht immer mit dem sozial definierten Rentenalter übereinstimmt. Die von den Erwerbstätigen ausgeübte Art von Arbeit beeinflusst in der Tat die frühzeitige Erschöpfung im Vergleich zu dem durch die sozialen Institutionen festgelegten Übergang zum Rentenalter. Da die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmenden aus Südeuropa in manuellen und/oder gering qualifizierten Berufen gearbeitet hat, ist die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen unfall- oder krankheitsbedingten Ausscheidens aus dem Erwerbsleben bei ihnen höher als bei der Gesamtbevölkerung. Dieses Phänomen wurde von Paola Bollini und Harald Siem als Exhausted Migrant Effect bezeichnet. Die Bevölkerungsgruppe der vorzeitig körperlich ausgelaugten Arbeitnehmenden hat keinen Anspruch auf die sozialpolitischen Massnahmen für das Alter, sondern muss auf die Massnahmen, die für die «aktive» Bevölkerung vorgesehen sind (Unfall- oder Invaliditätsversicherung), oder auf die Sozialhilfe zurückgreifen. Manchmal müssen diese Menschen mehrere Jahre warten, bevor sie in den Genuss der Massnahmen für Senioren gelangen.

Nach der Pensionierung können diese Migrantinnen und Migranten aufgrund ihres früheren Lebensverlaufs mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert sein. Obschon sie schon früh im Leben zu arbeiten begonnen haben, sind ihre Altersrenten manchmal wegen fehlenden Beitragsjahren niedrig. Die Erwerbstätigkeit in mindestens zwei Ländern mit unterschiedlichen Rentensystemen kann die Kontinuität der Beitragszahlungen unterbrechen, wobei die bilateralen Abkommen über die Sozialversicherungen dieses Problem verringern sollten. Zudem beziehen bestimmte alleinstehende Migrantinnen (geschieden oder verwitwet) mit geringem Qualifikationsniveau weniger häufig Leistungen der zweiten Säule, weil sie in Teilzeit und zu niedrigen Löhnen in Branchen gearbeitet haben, in denen die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge häufig nicht gegeben ist. Diese Frauen haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen der AHV, sind jedoch nicht immer über diese Möglichkeit informiert.

Für einen beträchtlichen Teil der älteren Zugewanderten treffen die oben beschriebenen Lebensverläufe und Situationen zu, doch leben in der Schweiz auch ältere Menschen mit anderem Migrations- und Berufshintergrund, die sich nach der Pensionierung in ganz verschiedenartigen Situationen befinden. Gewisse Migrantinnen und Migranten haben während ihres Erwerbslebens grösstenteils in qualifizierten Berufen gearbeitet. Dies gilt insbesondere für Zugewanderte aus Deutschland, Frankreich sowie Nordeuropa und Nordamerika, die nach dem Ende des Erwerbslebens kaum besonderen wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Problemen ausgesetzt sind. Eine weitere Gruppe bilden die Migrantinnen und Migranten, die als Asylsuchende oder im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz gekommen sind. Während einige dieser Menschen in ihrem Kompetenzbereich arbeiten konnten, mussten andere eine erhebliche, dauerhafte Dequalifikation oder eine instabile Eingliederung in den Arbeitsmarkt hinnehmen. In diesen Fällen kann die Pensionierung zu finanziellen und/oder psychosozialen Komplikationen führen.

Einige Menschen kommen im Rahmen des Familiennachzugs erst gegen Ende ihres Erwerbslebens oder nach der Pensionierung in ihrem Herkunftsland in die Schweiz. Diese Art von «Spätmigration» kommt relativ selten vor und ist im Allgemeinen die Folge einer grös­seren Veränderung der Lebensumstände und des transnationalen Verhältnisses zur Familie. Häufig wird der Umzug ausgelöst durch ein kontextabhängiges Ereignis (politisch motivierte Gewalt oder Wirtschaftskrise im Herkunftsland, Einführung der Visapflicht durch das Land, in dem die Familie wohnt, usw.), ein Ereignis, das die ältere Person direkt betrifft (Tod des Ehegatten, Unfall, Krankheit, Abhängigkeit, Autonomieverlust usw.), oder ein Ereignis, das ihre Kinder betrifft (Geburt, Scheidung, Krankheit, Depression usw.). Die Migration kann von der Person und ihrer Familie als vorü­bergehende Lösung, als Teil eines nomadischen Lebensstils oder als dauerhafte Situation betrachtet werden. Im Fall eines permanenten Umzugs verbringt die Person die letzten Jahre ihres Lebens in einem ihr unbekannten Land und es können verschiedene finanzielle, soziale und gesundheitliche Probleme auftreten. Der Zuzug von Verwandten in aufsteigender Linie im Rahmen des Familiennachzugs wird von den Schweizer Behörden nur dann genehmigt, wenn sich die Familie verpflichtet, alle Kosten für die Unterstützung der betagten Person zu übernehmen. Auf diese Weise wird die Solidarität strikt an die Privatsphäre delegiert.

Diese Art der «Spätmigration» wird zunehmend auch von Schweizerinnen und Schweizern praktiziert, die nach der Pensionierung in andere Länder, insbesondere nach Südeuropa, aber auch nach Thailand oder Marokko, auswandern. Sie suchen vor allem nach einer besseren Lebensqualität (zum Beispiel wärmeres Klima), wünschen manchmal aber auch, zum Beispiel nach einer Scheidung, ein neues Leben zu beginnen und/oder einer Situation der Prekarität aufgrund einer niedrigen AHV-Rente und des Fehlens einer zweiten Säule zu entgehen. Diese Personen hoffen, sich dank den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten zwischen der Schweiz und diesen Ländern ihre Kaufkraft verbessern zu können. Zu den Problemen, die auftreten können, zählt etwa die Schwierigkeit, zu vernünftigen Kosten eine Krankenversicherung abschliessen zu können.

Dieses letzte und die vorstehend genannten Beispiele zeigen, wie die Diskrepanz zwischen transnationalen Lebensverläufen und Lebensstilen einerseits und nationaler Sozialpolitik andererseits erhebliche Probleme für ältere Migrantinnen und Migranten aufwirft. Die Sozialpolitik ist fast ausschliesslich für Bürgerinnen und Bürger ausgelegt, die ihr ganzes Leben im selben Staat verbringen. Da im Alter die sozialpolitischen Regelungen eine zunehmend wichtigere Rolle spielen, werden in diesem Lebensabschnitt die negativen Auswirkungen dieser Diskrepanz deutlich sichtbar.

Literaturhinweise

Bollini, P. & Siem, H. (1995). No real progress towards equity: health of migrants and ethnic minorities on the eve of the year 2000. Social Science and Medicine, 41(6), 819–828.

Bolzman, C., Fibbi, R. & Vial, M. (2001). La famille: une source de légitimité pour les immigrés âgés après la retraite? Revue européenne des migrations internationales, 17(1), 55–78.

Hungerbühler, H. & Bisegger, C. (2012). «Und so sind wir geblieben …»: Ältere Migrantinnen und Migranten in der Schweiz. Bern: Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen und Nationales Forum Alter und Migration.

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