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Schwarzarbeit

François Hainard

Originalversion in französischer Sprache


Erstveröffentlicht: December 2020

«Schwarzarbeit» ist eine grundsätzlich rechtmässige Erwerbstätigkeit, die aber nicht gemeldet oder insofern versteckt wird, als sie ausserhalb der Kontrolle des Staates erfolgt. Sie unterscheidet sich von der «Grauarbeit», das heisst, von der nicht vollständig gemeldeten Erwerbstätigkeit, wozu häufig Überstunden oder Trinkgelder zählen. In der Schweiz wird diese Unterscheidung allerdings nicht immer vorgenommen. Schwarzarbeit ist Teil der legalen Schattenwirtschaft oder des informellen Sektors. Illegale Aktivitäten wie Waffenhandel, Drogenhandel oder Kuppelei gehören hingegen nicht dazu.

Die Schwarzarbeit (oder Grauarbeit) ist insofern rechtswidrig, als sie der Besteuerung und der Pflicht der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, Beiträge an die Sozialversicherungen (insbesondere AHV und Arbeitslosenversicherung) zu leisten, entgeht. Das Ausmass der Schwarzarbeit ist zwar sehr schwer einzuschätzen, doch ist davon auszugehen, dass die dadurch entstehenden Ausfälle bei den Staatseinnahmen erheblich sind. Der Bundesrat schätzte 2001, dass rund 37 Milliarden Franken oder 9,3 % des BIP auf Schwarzarbeit entfielen, womit sich die Schweiz ganz unten auf der Liste der OECD-Länder platzierte. Die Schwarzarbeit betrifft viele Wirtschaftszweige. Oft als Erstes genannt wird das Bauwesen, gefolgt vom Gastgewerbe, der Hotellerie, der Reinigung und dem Handwerk. Aber auch in anderen Wirtschaftszweigen gibt es nicht gemeldete Tätigkeiten, insbesondere in bestimmten Dienstleistungssektoren wie dem Finanzwesen oder der Immobilienvermietung. Die Tätigkeit von Rechtsanwälten, Zahnärzten oder Architekten kann ebenfalls davon betroffen sein. Die neuen Kommunikationstechnologien tragen insofern zur Schwarzarbeit bei, als sie in Bereichen wie z. B. E-Commerce und vielen anderen Dienstleistungen via Internet (Übersetzung, Bereitstellung von Software, Buchhaltung, Erstellung von Websites, Börsenhandel usw.) die Kontrolle erschweren.

Vollzeitlich scheint die Schwarzarbeit in der Schweiz selten und bloss für kurze Zeitperioden (während den Ferien oder zwischen zwei Stellen) ausgeübt zu werden. Häufiger handelt es sich um eine bezahlte Tätigkeit nebst der offiziellen Beschäftigung (abends oder am Wochenende). Dabei ist hervorzuheben, dass in den letzten Jahren aufgrund der zunehmender Flexibilisierung des Arbeitsmarkts die Anzahl atypischer Beschäftigungsverhältnisse (Teilzeitarbeit, befristete Arbeit, Arbeit auf Abruf, Temporärarbeit, Scheinselbstständigkeit usw.) in der Schweiz stark zugenommen hat. Menschen, die in derartigen Arbeitsverhältnissen stehen und je nach wirtschaftlicher Konjunktur und dem Gutdünken der Arbeitgebenden herumgestossen werden, machen einen erheblichen Anteil der Schwarzarbeitenden aus.

Als Grund für die Schwarzarbeit wird oft eine fehlende oder ungenügende Ausbildung genannt, die Stellensuchende von regulären Beschäftigungsmöglichkeiten ausschliesst. Doch die Studie von Heim, Ischer und Hainard hat in der Westschweiz eine breite Vielfalt weiterer Gründe aufgedeckt, warum Menschen schwarzarbeiten. An erster Stelle steht zweifellos die wirtschaftliche Motivation, das Einkommen zu steigern und die Lebensbedingungen zu verbessern. Weitere Beweggründe sind die Schwierigkeit, einen Arbeitsplatz in der eigenen Branche zu finden, und das Einhalten bestimmter Schwellenbeträge (kleine Gewerbe- oder Dienstleistungsbetriebe vermeiden es etwa, einen Umsatz von mehr als 100 000 CHF zu melden, um nicht unter die Mehrwertsteuerpflicht zu fallen). Schliesslich werden auch «administrative» Beweggründe aufgeführt, wie mangelnde Kenntnis der Gesetze und der Sanktionen, das Vermeiden schwerfälliger, bürokratischer Verfahren (für Arbeitgebende) oder als Alternative zu den Auflagen der Arbeitslosenversicherung. Personen ohne feste Stelle erwähnten ausserdem psychosoziologische Motivationen wie den Wunsch bzw. den Willen, sich geschätzt zu fühlen und der Stigmatisierung der Sozialhilfe zu entgehen. Diese Menschen suchten zudem nach Möglichkeiten, nicht untätig zu sein, jegliche Form von Abhängigkeit zu vermeiden oder unter Beweis zu stellen, dass sie sich selbst durchschlagen können. Ganz allgemein ist darauf hinzuweisen, dass einige Formen der Schwarzarbeit das Ergebnis starker wirtschaftlicher und finanzieller Zwänge sind, während in anderen Fällen zusätzliche Einnahmen über Gelegenheitsarbeiten im Vordergrund stehen. Aus sozialpolitischer Sicht ist diese Unterscheidung von Bedeutung.

Wie andernorts ist auch in der Schweiz der Kampf gegen Schwarzarbeit schwierig. Oft fehlen die Mittel, um Scheinselbstständigkeit, Missbräuche durch Auftragsweitergabe oder wiederholte Konkurse aufzudecken. Immer mehr Unternehmen scheinen offenbar Menschen zu beschäftigen, ohne sie den Sozialversicherungen zu melden, oder halten sich nicht an die in Gesamtarbeitsverträgen festgelegten Löhne. Den aus Mitgliedern der Arbeitgeber- und Gewerkschaftsverbände zusammengesetzten paritätischen Kommissionen fehlen die Mittel, um bürokratisch und komplex erscheinende Vorschriften durchzusetzen und so die Ordnungsmässigkeit von Arbeitsbewilligungen wirksam zu überwachen, Baustellen zu kontrollieren, konkreten Fällen nachzugehen und die Zahlung von Geldbussen durchzusetzen, die oft wenig abschreckend wirken.

Auch gewisse Mängel der Sozialversicherungen können zur Schwarzarbeit beitragen: Selbstständigerwerbende können keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen und gelangen daher nicht in den Genuss ihrer Leistungen; Personen im Rentenalter sind möglicherweise gezwungen, weiterzuarbeiten, da ihr Einkommen für den minimalen Lebensunterhalt nicht genügt; Pensionskassenrenten sind manchmal sehr bescheiden, sofern überhaupt die Möglichkeit besteht, Beiträge einzuzahlen (Erreichen eines Minimaleinkommens bei einem einzigen Arbeitgebenden). Ein weiteres Problem ist das Fehlen einer obligatorischen Taggeldversicherung für den Fall einer langen Krankheit. Generell lässt sich sagen, dass jede längere Zeitperiode ohne Einkommen dazu verleitet, nicht gemeldete Teilzeitjobs anzunehmen. Ein weiterer wichtiger Aspekt besteht darin, dass Schwarzarbeit die Möglichkeit bietet, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten bzw. zu verbessern, welche immer selektivere Arbeitgebende auf der Suche nach einer optimalen Rendite voraussetzen. Keine Arbeit zu haben, ist heute gleichbedeutend mit Selbstausschluss, und daher ist es naheliegend, bei mangelnden Alternativen die Regeln zu umgehen.

Es liegt auf der Hand, dass die Improvisation mittels Schwarzarbeit im Kontext starker Marktschwankungen, prekärer Arbeitsverhältnisse und zunehmender menschlicher Fragilität einen Aufschwung erlebt.

Literaturhinweise

Bundesrat (2002). Botschaft zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Bundesblatt, 3605–3674.

Fontaine, L. & Weber, F. (2011). Les paradoxes de l’économie informelle: à qui profitent les règles? Paris: Karthala.

Heim, J., Ischer, P. & Hainard, F. (2011). Le travail au noir: pourquoi on y entre, comment on en sort? Paris: L’Harmattan.

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