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Sexuelle Gesundheit

Gilberte Voide Crettenand

Originalversion in französischer Sprache


Erstveröffentlicht: December 2020

Der Begriff der sexuellen Gesundheit tauchte erstmals in den 1970er Jahren in den Dokumenten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf. Seitdem wurde das Feld, das an der Schnittstelle zwischen Medizin, Sexualforschung, öffentlicher Gesundheit und Menschenrechten angesiedelt ist, auf internationaler Ebene weiterentwickelt. Die meisten Akteure, die an der Entwicklung von Bildungsprogrammen, Beratungsangeboten sowie Präventions- und Behandlungsmassnahmen im Bereich der sexuellen Gesundheit beteiligt sind, stützen sich auf die im WHO Report of a Technical Consultation on Sexual Health von 2002 und 2006 verwendete Definition des Begriffs sexuelle Gesundheit.

Diese Definition vermittelt eine positive Haltung gegenüber Sexualität. Dementsprechend wird sexuelle Gesundheit als wichtiger Faktor für das Wohlbefinden und die persönliche Entfaltung eines Menschen betrachtet. Sexuelle Gesundheit setzt demnach das Recht voraus, sexuelle Erfahrungen frei von Zwang und Diskriminierung zu machen, und betrifft sowohl den persönlichen als auch den gesellschaftlichen Bereich. Die Sexualität ist ein zentraler Aspekt der menschlichen Existenz und lebenslang relevant. Sie lässt sich nicht auf die Fortpflanzung reduzieren, sondern umfasst ganz unterschiedliche Gesichtspunkte, die vom biologischen Geschlecht über die sexuelle Identität, Rolle und Orientierung bis hin zu Themen wie Erotik, Lust, Intimität und Fortpflanzung reichen. Sie wird in Gedanken, Fantasien, Wünschen, Glaubenssätzen, Haltungen, Werten, Verhaltensweisen, Praktiken, Rollen und Beziehungen erlebt. Beeinflusst wird Sexualität durch biologische, psychologische, soziale, wirtschaftliche, politische, kulturelle, ethische, rechtliche, historische, religiöse und spirituelle Faktoren.

Somit stellt sexuelle Gesundheit ein dynamisches Gleichgewicht in Bezug auf Sexualität und Fortpflanzung dar. Um sexuelle Gesundheit zu erlangen, zu erhalten und weiterzuentwickeln, sind bestimmte Massnahmen nötig. Sie zielen sowohl auf die Stärkung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Menschen (Ausbildung, Sexualaufklärung, psychosoziale Beratung, Prävention usw.) als auch auf die Entwicklung günstiger sozialer, wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen (Zugang zu Dienstleistungen, Verteidigung der Menschenrechte, Schutzmassnahmen und Rechtsvorschriften usw.) ab. Sexuelle Gesundheit ist untrennbar mit sexuellen Rechten verbunden, d. h. mit den in Bezug auf Sexualität und Fortpflanzung relevanten Menschenrechten. Die sexuellen Rechte lassen sich somit aus den Rechten auf Freiheit, Sicherheit, Gleichbehandlung, Wahrung der Privatsphäre, Selbstbestimmung und Integrität sowie aus der Würde jedes Menschen ableiten. Eine politische Erklärung, in der die sexuellen Rechte formal festgeschrieben sind, gibt es nicht. Diese wurden aber von mehreren internationalen Organisationen explizit formuliert, zum Beispiel 2008 durch die International Planned Parenthood Federation (IPPF) oder 2014 durch die World Association for Sexual Health (WAS). Es handelt sich um Menschenrechte, also um grundlegende, universelle, unveräusserliche und unteilbare Rechte, die respektiert, geschützt und garantiert werden müssen.

Das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit bildet einen integralen Bestandteil des Rechts auf Gesundheit und ist untrennbar mit anderen Menschenrechten verbunden (UNO-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 2016, Nr. 22, Art. 12). Es manifestiert sich im Recht auf ein befriedigendes und angenehmes Sexualleben frei von jeder Form von Zwang, Diskriminierung und Gewalt, im Recht auf körperliche Unversehrtheit, im Recht auf freie Partnerwahl, im Recht auf einvernehmliche sexuelle Beziehungen und Eheschliessung, im Recht auf den Zugang zu Informationen und Bildung im Sexualbereich, im Recht, frei und verantwortungsvoll über die Anzahl Kinder, den Abstand zwischen den Geburten sowie den Zeitpunkt und die Mittel zur Realisierung des Kinderwunschs zu entscheiden sowie im Recht auf Zugang zu medizinischen Leistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Auf internationaler Ebene ist das Thema der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte seit der Durchführung der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (Konferenz von Kairo) im Jahr 1994 in verschiedene Abkommen und Programme eingeflossen. Beispiele hierfür sind der UNO-Aktionsplan Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die UNAIDS-Strategie für 2016 bis 2021 sowie die Europäischen WHO-Standards für die Sexualaufklärung in Europa (2010). Die UNO nimmt im Rahmen ihrer Prozesse zur Beurteilung der Menschenrechtslage regelmässig auf die sexuellen Rechte Bezug. Die Schweiz hat in diesem Zusammenhang verschiedene Übereinkommen unterzeichnet, insbesondere das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (1979) sowie das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (1989).

In der Schweiz hat sich das öffentliche Leistungsangebot im Bereich der sexuellen Gesundheit von Beginn an auf zwei Hauptthemen konzentriert: die reproduktive Gesundheit und der Kampf gegen HIV/Aids. Die derzeitigen Massnahmen resultieren im Wesentlichen aus dem Epidemiengesetz vom 28. September 2012 (EpG), auf das sich das Nationale Programm HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS) stützt, sowie aus dem Bundesgesetz über die Schwangerschaftsberatungsstellen vom 9. Oktober 1981. Das letztgenannte Gesetz stellt die Grundlage für die Leistungen im Bereich der sexuellen Gesundheit, der Familienplanung und der Sexualaufklärung dar. Die sexuelle Gesundheit und die damit verbundenen Rechte werden nicht durch ein spezifisches Bundesgesetz geregelt. Vielmehr sind sie in verschiedenen Artikeln der Verfassung, des Zivilgesetzbuchs, des Strafgesetzbuchs sowie in nationalen wie kantonalen Durchführungsgesetzen und -richtlinien kodifiziert. Die obligatorische Krankenversicherung deckt eine breite Palette medizinischer Leistungen ab, einschliesslich den Schwangerschaftsabbruch (Art. 119–120 Strafgesetzbuch). Alle Kantone bieten kostenlos vertrauliche Beratungen zu den Themen Schwangerschaft, Empfängnisverhütung und Familienplanung an und erbringen Präventions-, Untersuchungs- sowie Pflegedienstleistungen im Zusammenhang mit HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen. Vervollständigt wird dieser Katalog durch Massnahmen zur Bekämpfung von – insbesondere sexueller – Gewalt, die im Wesentlichen im Schweizerischen Strafgesetzbuch und im Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) vom 23. März 2007 geregelt sind. Des Weiteren existieren staatliche Programme zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zur Prävention von Jugendgewalt.

Grundsätzlich stehen der Schweizer Bevölkerung qualitativ hochwertige Leistungen im Bereich der sexuellen Gesundheit zur Verfügung. Manche Gruppen sehen sich allerdings aufgrund von Sprachbarrieren, sozialer Benachteiligung, Stereotypen, Behinderungen oder Gesetzeslücken Diskriminierungen ausgesetzt oder können derartige Leistungen aus diesen Gründen nicht in demselben Masse in Anspruch nehmen wie der Grossteil der Schweizer Bevölkerung. Die Rede ist von AsylbewerberInnen, Homosexuellen, Transsexuellen oder Intersexuellen (LGBTI), Menschen mit einer HIV-Infektion oder einer Behinderung, Prostituierten und bestimmten MigrantInnen. So werden zum Beispiel Homosexuelle, Transsexuelle und Intersexuelle durch Gesetzeslücken insbesondere im Privatrecht diskriminiert, die dazu führen, dass sie anders als heterosexuelle Menschen behandelt werden. Der Zugang zu bestimmten Leistungen insbesondere im Zusammenhang mit der Empfängnisverhütung oder einem Schwangerschaftsabbruch ist für Asylbewerberinnen beschränkt, weil der Bereich der sexuellen Gesundheit im Rahmen der Aufnahmeverfahren und Finanzierungssysteme häufig nicht ausreichend berücksichtigt wird. Eine Garantie für einen gleichberechtigten Zugang zu Leistungen im Bereich der Sexualaufklärung, die in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fällt, gibt es ebenfalls nicht. Dem Kampf gegen jede Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Sexualität oder der sexuellen Orientierung von Menschen und dem gleichberechtigten Leistungszugang für alle Bevölkerungsgruppen muss in der Schweiz also auch künftig Priorität eingeräumt werden.

Allerdings reichen die bestehenden Rahmenbedingungen nicht aus, um die aktuellen Herausforderungen zu meistern. So wird zu wenig in die Prävention, die Gesundheitsförderung und die Früherkennung investiert. Die Umsetzung der einschlägigen Gesetze unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Und nicht zuletzt ist im Bereich der sexuellen Gesundheit keine übergeordnete Zielrichtung zu erkennen. Aus diesen Gründen wird in der Schweiz zurzeit darüber nachgedacht, eine nationale rechtebasierte Strategie zu entwickeln. Zu diesem Zweck wurde die frühere «Eidgenössische Kommission für Aids-Fragen» 2012 in «Eidgenössische Kommission für sexuelle Gesundheit» umbenannt. Im gleichen Jahr formulierte sie für die Schweiz eine erste offizielle Definition des Begriffs «sexuelle Gesundheit». Darin werden die folgenden fünf Handlungsfelder genannt: sexuelle Gesundheit und psychische Gesundheit, reproduktive Gesundheit, HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen, sexuelle Gewalt sowie Bildung und Erziehung zur sexuellen Gesundheit.

Dieses Verständnis von sexueller Gesundheit eröffnet neue Perspektiven für einen koordinierten und sektorübergreifenden Ansatz, der Massnahmen der Gesundheits-, Sozial-, Bildungs-, Gleichstellungs-, und Integrationspolitik umfasst. Bis zum Vorliegen einer nationalen Strategie handeln die Kantone, um den Bedürfnissen angemessen Rechnung zu tragen. Beleg hierfür ist die nur auf Französisch verfügbare Publikation Stratégie globale de promotion de la santé sexuelle. Guide pour une politique cantonale (Globale Promotionsstrategie zur sexuellen Gesundheit. Leitfaden für die kantonale Politik). Dieser Leitfaden wurde 2016 von der Konferenz der Gesundheits- und Sozial­direktionen der lateinischen Schweiz (CLASS) in Zusammenarbeit mit der Stiftung SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz herausgegeben, welche die sexuelle und reproduktive Gesundheit in der Schweiz fördert und für die damit verbundenen Rechte eintritt.

Literaturhinweise

Eidgenössische Kommission für sexuelle Gesundheit (2015). Sexuelle Gesundheit: eine Definition für die Schweiz. Bern: Eidgenössische Kommission für sexuelle Gesundheit.

International Planned Parenthood Federation (2009). Sexuelle Rechte: eine IPPF Aufklärung. London: International Planned Parenthood Federation.

Tshibangu, N. & Müller, D. (2018). Leitfaden für eine umfassende Strategie zur Förderung der sexuellen Gesundheit auf kantonaler Ebene: Eine Zusammenfassung. Bern: Vereinigung der kantonalen Beauftragten für Gesundheitsförderung in der Schweiz, Sexuelle Gesundheit Schweiz.

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