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Wirtschaftspolitik

Yves Flückiger, Pierre Kempeneers

Originalversion in französischer Sprache


Erstveröffentlicht: December 2020

Die Wirtschaftspolitik ist der Teilbereich der Politik, der sich mit den Eingriffen der öffentlichen Hand (Staat, Verwaltungseinheiten, Zentralbank, lokale Behörden) in die Wirtschafts­tätigkeit im weitesten Sinn beschäftigt und das Ziel verfolgt, das Wirtschaftswachstum, die Vollbeschäftigung, aber auch die soziale Gerechtigkeit zu fördern. Die staatlichen Eingriffe sind darauf ausgerichtet, makroökonomische Ungleichgewichte wie Inflation, Arbeitslosigkeit, Defizite der öffentlichen Finanzen oder übermässige Geldschöpfung zu korrigieren.

Gemäss Richard Musgrave haben staatliche Eingriffe in die Wirtschaft drei übergeordnete Ziele zu verfolgen: die Verteilung der Ressourcen, die Stabilisierung der Konjunktur und die Einkommensverteilung. Diese drei Ziele erreicht die Wirtschaftspolitik, indem sie vorwiegend durch den Einsatz von Instrumenten der Haushalts- und der Geldpolitik für den bestmöglichen Zustand der Wirtschaft sorgt.

Diese interventionistische Sichtweise der Wirtschaftspolitik, die dem Zentralstaat und der öffentlichen Hand eine wichtige Rolle bei der Erzielung einer verbesserten Verteilung der Ressourcen, einer gerechteren Vermögensverteilung sowie dem Abbau makroökonomischer Ungleichgewichte zuordnet, bricht radikal mit den traditionellen Denkströmungen von David Ricardo und Adam Smiths berühmter unsichtbarer Hand.

Bereits in der ersten Hälfte des 19. Jh. wurden wirtschaftspolitische Konzepte zur Korrektur einer Wirtschaftsordnung entwickelt, die nicht mehr als einem natürlichen Gleichgewicht unterliegend verstanden wurde. In der durch den Liberalismus geprägten Schweiz räumte die Verteilung der staatlichen Kompetenzen zwischen dem Bundesstaat und den 22 souveränen Kantonen, die in der ersten Bundesverfassung von 1848 festgelegt wurde, der Ordnungspolitik (Definition von Rahmenbedingungen) und der Strukturpolitik im Agrarsektor hohe Priorität ein, um dessen Funktio­nieren mittel- und langfristig zu verbessern. Verstärkt wurde diese liberale Vision durch die Besonderheiten des schweizerischen politischen Systems, nämlich den Föderalismus und die einflussreichen Dachverbände Schweizerischer Handels- und Industrieverein (Vorort) und Schweizerischer Gewerbeverband (SGV), die den Handlungsspielraum der Bundesbehörden stark einschränken.

Im Zuge der Industrialisierung und der Integration der Schweiz in den Weltmarkt, die durch den Aufschwung der Eisenbahn in der zweiten Hälfte des 19. Jh. vorangetrieben wurden, erlebte die schweizerische Wirtschafts­politik eine interventionistische Phase mit dem Ziel, Exportbarrieren abzubauen und gleichzeitig den Binnenmarkt vor dem internationalen Wettbewerb zu schützen. Diese Zeit des wirtschaftlichen und demografischen Wachstums brachte neue Formen besonders schwerer Armut mit sich, und die Auffassung, dass der Staat als Interessenvertreter der Allgemeinheit dazu verpflichtet sei, zugunsten sozial benachteiligter Gruppen in das wirtschaftliche Geschehen einzugreifen, gewann zunehmend an Rückhalt.

Ende des 19. Jh. bestanden in der Schweiz mehr als tausend gemeinnützige Hilfskassen, die ihren Mitgliedern gegen Bezahlung einer Prämie einen bescheidenen Schutz vor den Folgen von Unfall und Krankheit boten. In der gleichen Periode erliess die Landesregierung spezifische Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die gesetzliche Beschränkung der maximalen Arbeitszeit und zum Schutz der Kinder. Diese beiden Elemente waren wichtige Vorläufer der modernen Sozialversicherung, deren Grundlagen mit der Verabschiedung des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes im Jahr 1912, der Schaffung des Bundesamtes für Sozialversicherung 1913 und der Gründung der Schweizerischen Unfallversicherung (Suva) 1918 gelegt wurden.

Die während des Ersten Weltkriegs vorgenommenen Staatsinterventionen in Form protektionistischer Massnahmen zugunsten des Binnenmarkts (Zölle, Einfuhrbeschränkungen) wurden in der Zwischenkriegszeit aufgrund der sehr instabilen Konjunkturlage und des wechselhaften Binnenwachstums beibehalten. Die schwache Fürsorge, die Nahrungsmittelknappheit und die steigenden Preise verschärften die sozialen Probleme, wodurch Voraussetzungen für umfassende Reformen im sozialen Bereich geschaffen wurden.

Zu Beginn der Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre wurden diverse wirtschafts­politische Massnahmen ergriffen, die teils von langfristiger Wirkung waren, wie die Einführung des Bankgeheimnisses (Bankengesetz von 1934), teils nur vorübergehend Geltung hatte, wie das Verbot der Eröffnung und Erweiterung von Warenhäusern und Filialgeschäften (1933–1945). In diesem Klima der durch die Weltwirtschaftskrise hervorgerufenen sozialen Spannungen wurde auch die Entwicklung der Pensionskassen, der Arbeitslosenversicherung und der Altersvorsorge vorangetrieben.

Mit der Kriegswirtschaft ging ab 1939 ein weitreichender Staatsinterventionismus in den Bereichen Ernährung, Transport, Arbeit und Vorsorge einher. Das Kriegsfürsorgeamt war für Fragen im Bereich der Sozialversicherungen, Massnahmen im Gesundheitswesen und die Unterstützung eines Teils der Flüchtlinge zuständig. Diese Periode war ausserdem durch Fortschritte in der Sozialversicherung auf Bundesebene geprägt, insbesondere durch die Einführung der Erwerbsersatzordnung. 1947 wurde das AHV-Gesetz – die erste Säule der Altersvorsorge und das Kernstück der sozialen Sicherheit – in einer Volksabstimmung angenommen.

Als direkte Folge des Wiederaufbaus nach dem Krieg kam es in den 1950er und 1960er Jahren zu einem ausserordentlichen wirtschaftlichen Aufschwung, der durch einen massiven Ausbau der Infrastruktur gekennzeichnet war. Im Zuge ihres Beitritts zu mehreren internatio­nalen Gremien wie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) übernahm die Schweiz schrittweise die Grundsätze des freien Handels.

Die Krise der 1970er Jahre traf die Schweiz härter als andere OECD-Länder und ebnete den Weg für eine neoliberale Wirtschaftspolitik, insbesondere wegen der ausbleibenden Erfolge der vom britischen Ökonomen John Maynard Keynes 1936 präsentierten Theorie des geld- und fiskalpolitischen Interventionismus mit dem Ziel der Stabilisierung der Konjunktur. Die schweizerische Wirtschaftspolitik wurde in Richtung einer umfassenden Deregulierung des Markts und der Einschränkung der staatlichen Befugnisse reformiert. Insbesondere wurden die Staatsausgaben begrenzt, ein wachstumsorientiertes Steuersystem eingeführt und die Sozialpolitik gestrafft, da die Umverteilungsmechanismen als zu breit gefächert betrachtet wurden. Eine Revision des Sozialversicherungssystems wurde in Angriff genommen, die jegliche über das Existenz­minimum hinausgehende Deckung in den Bereich der privaten Vorsorge verschieben sollte. Vor diesem Hintergrund begann die Stiftung Avenir Suisse, ein vorwiegend durch Schweizer Unternehmen unterstützter Think Tank, Ideen für die Zukunft der Schweiz zu entwickeln.

Die gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen an die schweizerische Wirtschaftspolitik werden im 2018 publizierten Weissbuch Schweiz von Avenir Suisse, in Form von sechs Zukunftsskizzen, in direktem Bezug zu den Volksentscheiden hinsichtlich einerseits der Zentralisierung der Wirtschaftstätigkeit (Staatsinterventionismus versus freier Markt) und andererseits der Integration der Schweiz in supranationale Gremien (schwache Integration bei ausgeprägter Autonomie versus starke Integration mit eingeschränkter Selbstbestimmung) dargestellt. Diese Volksentscheide werden in den kommenden Jahren Auswirkungen auf eine Vielzahl von Bereichen haben, darunter die Migrationspolitik, die Finanz- und Geldpolitik, die Regulierung des Binnenmarkts, die Souveränität, die Arbeitsmarktpolitik, die Sozialpolitik und die Vermögensverteilung.

Wird der sogenannte «skandinavische Weg» eingeschlagen, das heisst der Weg der Zentralisierung und der Integration insbesondere in Bezug auf die Europäische Union, so dürfte dies im Vergleich zur heutigen Situation eine Stärkung der Sozial- und Umverteilungspolitik sowie eine Rückkehr des Wohlfahrtsstaats zur Folge haben. Sollte hingegen der Weg der Dezentralisierung und Autonomie vorgezogen werden, der Weg der «globalen Oase», so würde dies zur Beschränkung der Sozialpolitik und der Vermögensumverteilung auf das absolut Nötigste führen.

Zwischen diesen beiden Extremen verläuft der Weg der «europäischen Normalität», welcher Dezentralisierung mit Integration in die Europäische Union verbindet und hinsichtlich der Sozial- und Verteilungspolitik in der Schweiz einen neutralen, gegenüber der heutigen Politik unveränderten Kurs verfolgt.

Literaturhinweise

Bonoli, G. & Bertozzi, F. (Éd.) (2018). Les nouveaux défis de l’État social – Neue Herausforderungen für den Sozialstaat. Bern: Presses polytechniques et universitaires romandes, Haupt.

Deiss, J. & Gugler, P. (2012). Politique économique et sociale. Bruxelles: De Boeck.

Grünenfelder, P. & Schellenbauer, P. (Hrsg.) (2018). Weissbuch Schweiz: Sechs Skizzen der Zukunft. Zürich: Avenir Suisse.

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